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Dann sind Deine Bedürfnisse, entweder Deine Wohnseite oder die Intimräume durch die Fenster mit den Nachbarn im Haus zu teilen.Die Raumaufteilung entspricht genau meinen Bedürfnissen und ist auf die Grundstück Gegebenheiten angepasst.
Das z.B. wäre für mich ein Ausschlussgrund, diese Wohnung zu mieten. Nehmen wir aber mal an, ich würde das OG mieten wollen, dann habe ich entweder die Stellplätze und schaue Dir in den Wohn- und Essraum oder mir gehören die Garagenplätze, dann gehe ich an Deinem Bad- und Schlafzimmerfenster vorbei. Und auch Dein WC habe ich im Blick und Gehör.
Der Balkon wäre mir zu dicht an der Straße. Ich könnte Dir vom Balkon auf die Terrasse spucken, aber das ist wohl Dein Bedürfnis?!
Ich mag es nicht, mir mit anderen die Waschküche zu teilen. Platz für meine beiden Fahrräder habe ich auch nicht. Hätte ich noch ein Kind, fällt schon deshalb die Wohnung flach, ausser es ist noch ein Fahrradhaus geplant. Sünde um die überflüssige Kellerfläche.
Wenn ich Mieter wäre, dann brauche ich auf der Ebene einen reellen Abstellraum und keine Speisekammer, die ich durch ein Nadelöhr bzw. der Küche begehen soll. Ich will als Mieter einen Abstellraum zum Abstellen nutzen, eventuell für Saisonkleidung. Bügelbrett, Staubsauger und Wischmop müssen da rein. Zu zweit ist sie schon sehr groß, da muss man als Vermieter kalkulieren, ob die Wohnung das bringt an Miete, was sie muss, also in der Markt entsprechend das Geld für diese Wohnung ausgibt. Für 3 Personen würde wohl der Allraum zu groß und das Büro fehlen. Bad und Kinderzimmer finde ich von der Größe her gelungen, aber diese misslungene Privatsphäre zeugt von schlechter unüberlegter Planung.