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Erstellt am: 31.01.20 13:29

Shiny8608.08.20 19:10
Kurze Frage: der Architekt hat in den Bauantragsunterlagen unsere Terrasse zu groß geplant. Von den Grundflächenzahl hat es gepasst, aber im Bebauungsplan gibt es anscheinend Begrenzungen, welche dem Architekten nicht bekannt waren. Alle zukünftigen Nachbarn, deren Baugenehmigung da ist, dürfen auch keine große Terrasse haben und hatten wohl auch Probleme. Die Terrasse darf zb nur halb so lang wie die Hauslänge sein.

Die Terrasse musste also neu geplant werden und der Vermesser musste den Lageplan korrigieren.
Jetzt ist die Vermesserrechnung gekommen. Ca. 250 Euro.
Eigentlich hatten wir den Vermesser schon bezahlt für den Lageplan. Aber er rechnet jetzt 2 Stunden innendienst wegen der Korrektur ab und Kosten für die Lageplanausfertigungen.
Wir wollten die Terrasse maximal groß haben, aber nur im erlaubten Rahmen und nach Befolgung des Bebauungsplan, um im vereinfachten genehmigungsverfahren zu bleiben.
Wir haben es ja nicht verbockt?
Haben wir das zu zahlen oder der GU?
K1300S08.08.20 20:24
Shiny86 schrieb:

Begrenzungen, welche dem Architekten nicht bekannt waren.


Toller Architekt. Ihr selbst beauftragt ja vermutlich den Vermesser, also habt Ihr das auch zu zahlen. Ich würde es mir aber vom "Architekten" zurückholen.
11ant08.08.20 22:11
Und symmetrisch ist es nun wohl auch nicht mehr
Piotr198110.08.20 19:12
11ant schrieb:

Zweitens habe ich vorgestern "gelernt", daß das wohl bloß an meinem Ego-Problem läge, und erstens nützt es ja leider trotzdem nichts.

Wenn der Vorwerk-Vertreter und Jehovas Zeugen vor der Tür stehen, fliehst Du durch die Terrassentür - egal ob geschoben oder geschlagen - bequemer als durch das Fenster, selbst wenn es noch verbreitert würde.

Das glaube ich nicht, siehe:

Hier: https://www.hausbau-forum.de/threads/lichtplanung-deckenspots-eg-og.34255/ findest Du einen recht ausführlichen frischen Thread zu diesem Thema. Leider gibt es viele "Planer", die das auf der Straße liegende Geld erne aufsammeln und im Grunde nur Lampen-Einkaufslisten in Grundrisse reinmalen. Aber das ist ein weites Feld, das bei Dir für allein noch´mal vier- bis fünfhundert Beiträge reichen würde - und dann haben wir noch kein Wort über Deinen Carport und Deinen Garten gesprochen :-( :-( :-(


Kannst du den Link zur Lichtplanung nochmal posten? Der hier funktioniert leider nicht mehr. Viele Grüße und Danke
11ant10.08.20 19:30
Piotr1981 schrieb:

Kannst du den Link zur Lichtplanung nochmal posten? Der hier funktioniert leider nicht mehr.
Dann funktioniert er nochmal nicht. Das ist irgendeine K*cke in der Technik der Forensoftware, die den Link umbaut. Wenn man den Link dann anklickt, wird das "WWW" wieder zu "www" rückgewandelt, aber nicht auch "Threads" in "threads". Also: einfach anklicken und dann das "T" von Hand zum "t" zurückfummeln :-(
Man könnte die Nutzerfreundlichkeit wichtiger nehmen, aber man muß es wohl nicht. "Tja, isso, hm", würde mein ehemaliger Oberbürgermeister sagen
Shiny8624.09.20 16:33
Lang nix mehr hier geschrieben.

Weiß jemand ob man einen neuen Bauantrag braucht, wenn man nun doch mit keller bauen will oder reicht ein unkomplizierter Änderungsantrag?

Anscheinend sind die Erdarbeiten so teuer. Wir werden zum Gespräch mit dem Bauunternehmen geladen, weil die erfragen wollen, ob wir wirklich so bauen wollen wie geplant. Evtl. könnte man wohl für ähnlich viel Geld mit keller bauen.

Ich könnt echt kotzen. Warum kommen die so spät damit an? Ist das normal?
terrassearchitektenvermesserbebauungsplanlageplankeller