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ᐅ Grundriss Haus auf 2 Etagen mit leichter Hanglage


Erstellt am: 01.09.23 08:45

Ralf198001.09.23 08:45
Hallo.

Ich habe ein Grundstück mit leichter Hanglage, vorne nach die Größe Höhendifferenz von vorne nach hinten ist ca 1,5m.

Aus Kostengründen würde ich auf einen Keller verzichten wollen, und es soll möglichst viel auf der Ebene des Erdgeschosses sein. Das Obergeschoss soll entweder von den Kindern genutzt werden, oder später evtl. vermietet werden, je nachdem was die Kinder mal machen.

Ich verspreche mir vom Bauen nach oben mit einem Obergeschoss mehr Flexibilität als vom Bauen nach unten mit einem Keller, der dann eher nicht so schön bewohnbar ist wie die gleiche Fläche im Keller.

Auf die Ostgrenze soll eine große Doppelgarage gebaut werden, das Grundstück nebendran hat auf der Seite nur milchige Badezimmerfenster und der Eigentümer (verwandter) stimmt auch einer Baulast zu wenn es etwas größer wird.


Bebauungsplan/Einschränkungen
Größe des Grundstücks: 814m²
Hang: ca, 1,5m auf gesamte Fläche
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,7
Geschossigkeit: max 2
Dachform Sattel, 30 Grad
Ausrichtung First von Ost nach West
Maximale Höhen/Begrenzungen: keine, Bebauungsplan ist von 1980, es existieren allerhand Dach und Gebäudeformen in diesem Baugebiet


Anforderungen der Bauherren
Stilrichtung, Dachform, Gebäudetyp: Auf jedenfall kein Flachdach, keine Erker und Gauben
gerne Massivbau
Gaste WC auf jeder Ebene
Keller noch offen, Geschosse sind 2 möglich
Bodenebene Dusche hätte ich gerne, Badewanne nicht notwendig.

Flexible Nutzung für eine große oder zwei Kleine Familien für die Zukunft soll möglich sein.

Hausentwurf
nach Absprache mit einem Planvorlageberechtigten Bauunternehmer (GU) aus der Region

Rohbau wird von Bauunternehmer gestellt, Ausbau mache ich selbst, auch Elektrik, Sanitär, Wasser, Bodenlegerarbeiten, Innenputz usw, bin vom Fach, den Rest möchte ich selbst organisieren und vergeben an Firmen in der Umgebung mit guter Erfahrung.

Es eilt nicht, daher darf es bis zur gesamten Fertigstellung des Innenausbaus auch etwas dauern.

favorisierte Heiztechnik:
Fernwärmeanschluss mit 100% Regenerativen Energien vorhanden


Warum ist der Entwurf so geworden, wie er jetzt ist?
Entwurf vom Planer nach Absprache mit unseren Vorstellungen.


Was haltet ihr von dem Entwurf, was würdet ihr ändern ?

Da das Gelände angepasst und die Bodenplatte aufgefüllt werden muss aufgrund der leichten Hanglage, wir schätzt ihr die Mehrkosten für einen Keller ein ? Der Planer sagt, das man schon über einen Keller nachdenken kann bei 1,5m bis 2m Höhenunterschied.



Was fällt euch sonst noch dazu ein, wenn man sich auf einen Entwurf eingelassen hat, dann wird man ja schon mal Betriebsblind....


Grund und Danke!


Höhenlinien

Graue Parzelle 3126/7, angrenzend an 661 und 662; Umrissmaße ca. 26,13 m und 35,70 m.


Luftbild mit Abmessungen und Grenzen


Luftbild eines Grundstücks mit Parzelle 3126/7, rote Maßlinien und Flächenangaben.


Übersicht Nachbargrundstücke


Lageplan: Grundstück 3126/7 mit rotem Umriss und Maßangaben, umliegende Parzellen 3121/3, 3123/3.


EG


Grundriss EG eines Hauses mit Wohnzimmer, Küche, Büro, Schlafzimmer, Diele, Treppe und Garage.


OG


Grundriss DG eines Hauses: Schlafen, Kind, Kueche, Wohnen, Bad, WC, Flur, Balkon, Treppe.

Vorne


Modernes zweistöckiges Haus mit Balkon, großen Fenstern und integrierter Garage.

Vorne


Moderne weiße Villa mit Satteldach, Balkon, großen Fenstern und Garage.


Hinten

Graues Mehrfamilienhaus mit Satteldächern, Anbau und vielen Fenstern.
ypg01.09.23 12:22
hm…
Zum einen fehlen hier einige Angaben, die für uns für das Vorhaben wichtig sind, es einzuschätzen.
Ich sehe nämlich kein Einfamilienhaus, sondern zwei Wohnungen in einem 2-Familien-Haus. Das ä dort sich auch nicht, wenn man oben „erst einmal“ die Küche nicht einbaut.
Ich sehe also nicht das, was ein Einfamilienhaus ausmacht.
Wenn Du also von vornherein ein 2-Familien-Haus bauen willst, weil die Kinder schon 20 Jahre alt sind, dann sollte das auch bitte preisgegeben werden.
Wir kennen Dich, Deine Familie und Ansprüche nicht.
Ralf1980 schrieb:

Flexible Nutzung für eine große oder zwei Kleine Familien für die Zukunft soll möglich sein.
Ich sehe derzeit, wie schon gesagt, gar keine Flexibilität, sondern zwei abgeschlossene Wohneinheiten.

Nicht nur für eine junge Familie ist in meinen Augen so ein vom Familienleben ausgelagertes Treppenhaus ein NoGo.

Und nicht nur für ein „Leben im Alter“ wären mir die fehlenden Zonierungen von offen und Privat, also das Schlafzimmer, welches sich in den Wohnbereich präsentiert und keine Intim- oder Privatsphäre bietet, ein NoGo.

Da habe ich schon geschicktere Lösungen gesehen, wenn man in Betracht zieht, zwei Ebenen zu trennen.
Ralf1980 schrieb:

Aus Kostengründen würde ich auf einen Keller verzichten wollen,
Naja, ich sehe einen 2-Geschosser plus (ausbaufähigem) Dach plus Doppelgarage.
Wenn man 1,5 Hang hat, ist zu einem Eingeschosser mit ausgebautem Dach immer noch der Eingeschosser mit kleinem Dach und Untergeschoss die naheliegendste Möglichkeit, preisbewusst zu bauen. Nun kann man aber auch nicht genau erkennen, wie sich die Höhen auf dem Grundstück genau verteilen, um das abschätzen zu können. Ob es dann aber gleich der Zweigeschosser sein muss oder sein kann, ist eine Budgetfrage, die leider auch nicht beantwortet wurde.
11ant01.09.23 12:30
Ralf1980 schrieb:

die Größe Höhendifferenz von vorne nach hinten ist ca 1,5m.
Aus Kostengründen würde ich auf einen Keller verzichten wollen,
Meine Kellerregel habe ich zuletzt erst diesen Dienstag erläutert: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundstueck-vorbereiten-fuer-bodenplatte-bei-leichter-hanglage.45997/#post-639138 - relevant ist das Höhenspiel unter der Grundfläche.
Ralf1980 schrieb:

und der Eigentümer (verwandter) stimmt auch einer Baulast zu wenn es etwas größer wird.
Eine Duldungserklärung genügt nicht, Abstandsflächen sind zu übernehmen.
Ralf1980 schrieb:

Maximale Höhen/Begrenzungen: keine, Bebauungsplan ist von 1980,
Da waren qualifizierte Bebauungspläne ohne Höhenbegrenzungen schon eher unüblich.
hanghaus202301.09.23 13:08
ypg schrieb:

Nun kann man aber auch nicht genau erkennen, wie sich die Höhen auf dem Grundstück genau verteilen, um das abschätzen zu können.

Da liefert der TE sogar (sehr vorbildlich) die Höhenlinien.
hanghaus202301.09.23 13:25
Das Gefälle ist zwichen 5 und 7%. Da rechnet sich mMn der Keller noch nicht.
WilderSueden01.09.23 13:29
Ein Bild, bei dem die Baukörper ins Höhenprofil eingezeichnet sind, wäre noch gut. Aber wenn ich das für mich zusammenfüge, bin ich von der Platzierung wenig begeistert. Das Haus ist nicht nur ganz hinten (lange Versorgungsleitungen, 18m Auffahrt...), sondern auch im Loch. Soll das alles aufgefüllt werden und wie wird an der Grundstücksgrenze planoben abgefangen?
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