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ᐅ Grundriss Haus auf 2 Etagen mit leichter Hanglage


Erstellt am: 01.09.23 08:45

Ralf198007.09.23 09:37
Ich hänge mal den Bebauungsplan an, aber der ist recht offen.



: Wie groß ist denn das westliche Haus auf deiner Zeichnung

Ich möchte schon alles auf einer Ebene haben, damit ich es später auch so nutzen kann, auch wenns nicht sicher ist, das ichs nutze, wer weiß schon wie lange er hat....

Folgende Räume sollten schon auf dem EG sein

-Vollwertiges Bad (ohne Wanne, aber mit Doppelwaschbecken und etwas Platz drumrum ca. 9m²
-Schlafzimmer mit ca. 16m²
-Weiterer Raum als Büro/Kind/Gästezimmer 10-12m²
-Küche 12-14m²
-Technik ca 10m²
-Gäste-WC 2-3m²
-Wohn/Ess 30-35m²


Das Obergeschoss würde ich halt bauen anstatt einem Keller da es Kostenmäßig vermutlich gleich teuer ist, aber ich es besser nutzen kann als Hobby/Kinder/Bürozimmer, oder dann alternativ als Wohnung zum vermieten.

So bin ich halt auf das anfängliche Konzept gekommen.



Gruß+Danke !


Schwarzweißes Planungsdokument: Textliche Festsetzungen und Baulandnutzungstabelle.



Legende mit Symbolen, Grenzlinien und Flächenangaben des Bebauungsplans.



Stadtplan mit blau umrissenen Gebäudekomplexen innerhalb gelber Straßen; Pfeil oben markiert.
hanghaus202307.09.23 11:18
Leider kann man die erlaubten Geschosse im Plan nicht lesen.
Zumindest ist ein Doppelhaus zulässig.
Abmessungen westliche Doppelhaushälfte Norden: 9,5 m; Süden 8 m; Westen 11,5 m = 100.6 m2 * 0.8 = ca. 80 m2 Wohnfläche Dach mit Kniestock dann ca. 60 m2.

Es gibt Höhenlinien kann man leider auch nichts lesen.
hanghaus202307.09.23 11:33
Ich würde mal schauen was die Nachbarn so gebaut haben. Zum Beispiel welche Höhen vom EG Fertigfußboden im Verhältnis zur Strasse. Die Höhen will die Gemeinde festlegen!!! Wie haben die Nachbarn die Geschossigkeit ausgelegt?
11ant07.09.23 12:00
Ralf1980 schrieb:

Ich hänge mal den Bebauungsplan an, aber der ist recht offen.
Stelle am besten Dein Grundstück mit direktem Umfeld sowie die Nutzungsschablone nochmal leserlich aufgelöst ein, dann könnte man etwas damit anfangen.
Ralf1980 schrieb:

Das Obergeschoss würde ich halt bauen anstatt einem Keller da es Kostenmäßig vermutlich gleich teuer ist, aber ich es besser nutzen kann als Hobby/Kinder/Bürozimmer, oder dann alternativ als Wohnung zum vermieten.
So bin ich halt auf das anfängliche Konzept gekommen.
Nun ja, das "Konzept" eines Gurtundhelmundfallschirmhauses für eine Vielleichtauchnichteigenmitnutzung und mit einem belichteten, vermietbaren Braucheicheigentlichnichtstockwerk obendrauf finde wohl nicht nur ich freundlich gesagt ziemlich crazy. Was raucht man dafür ?

Wenn Du das Budget inklusive dessen für die Zusatzwohnung herumliegen hast, ist der Zeitpunkt Deiner Eigenmitnutzung ja gewissermaßen der Anlagehorizont der vielleichteinmalfürdich geplanten Vermieteinheit. Da gibt es vermutlich mehrere Finanzbewanderte ( , und: was macht eigentlich der serbische Bänksta ?), die meinem vorherigen Absatz zustimmen würden. Und für den Fall, daß Du auch nur einen Teil dieser Kohle erst noch aufnehmen müßtest, gälte das vermutlich sogar dreimal fettst unterstrichen.

Ich hoffe, Dir ist ungefähr nachvollziehbar, weshalb ich hier nur sehr eingeschränkt einen Planungsthread wahrnehmen kann und es mich extrem juckt, einen Popcorndealer auf Mengenstaffeln anzusprechen (analog zu Deinen Plänen nur als sehr offene Option, versteht sich).

Für einen Moment einmal hypothetisch so getan, als wäre es ein ernsthafter Planungsthread (und unter Anerkennung Deiner Verwerfung meines Doppelhausvorschlages wegen Treppen innerhalb der Wohneinheiten) würde ich wie gesagt eine Wohnung für Dich planen und diese in ein stadtvillamäßiges Geradwand-OG oder zumindest Hochkniestock-DG (wie gesagt, wenn der Erstbezieher dieser zweiten Wohneinheit nichts anderes anregt, 1:1) klonen. Dabei könnte über Deinem Hauswirtschaftsraum ein ins obere Stockwerk gelegter HAR platziert und dort vom Treppenhaus zugänglich sein. Das war es dazu aber auch schon an honorarfreien Vorschlägen. Und diese Wohnung für Dich solltest Du für kein Irgendwann-Ich planen, sondern konkret z.B. für Dein Wenndieblagenausdemhaussind-Ich. Vielleicht sogar mit dem Horizont, wenn das jüngere Kind volljährig wird, sind sie beide als WG Deine Mieter des Obergeschosses. Ein Universalwolkenkuckucksheim für den Sanktnimmerleinsundeventuellfrühertag ist in jedem Fall (d.h. ob das Geld nun "weggebaut werden muß" oder erst noch aufzunehmen wäre) Humbug hoch Dreieinhalb. Bub, Du bist jetzt zwaiefäzzisch und Äleggdroinschinjör ..., um einmal Badesalz zu zitieren ;-)
hanghaus202308.09.23 11:37
Im Westen haben 2 Nachbarn die Zufahrt über den Weg im Norden. Das ist eine Überlegung wert.
Ralf198014.09.23 08:37
Ich kann es irgendwie nicht übers Herz bringen, das Haus im Süden zu bauen und den Garten hinten, zumal alle anderen Häuser auch im Norden stehen, und auch die Lange einfahrt haben,. die haben dann halt teilweise eine Schneefräse gekauft.


Ich kann auf dem Dorf keine ein/zwei Häuser oder Garagen vorne an die Straße stellen und den Nachbarn die Sicht/Sonne wegnehmen, ich werde mich an den dort vorherrschenden Stil halten. Es geht nicht um maximalen Profit bei Vermietung oder Wohnfläche, weglassen von Garagen usw. bei uns auf dem Dorf stehen nur die Autos der Besucher draußen, der Rest ist in der Garage.

Ich habe gestern mal die Höhen ausgemessen, dazu habe ich am Grenzpunkt Süd-Ost eine Laser Wasserwaage aufgestellt und ausgerichtet auf 1m höhe, die Abmessungen habe ich dann gemessen, den Meter abgezogen und in den Plan eingezeichnet.


Vermessungsstativ am Straßenrand neben Gras, Koffer mit Vermessungszubehör daneben


Der Höhenunterschied im "Baufenster" ist bei 1,34m (-0,56 bis -190m). An allen Eckpunkten sind die höhen markiert.



Grundstueckslageplan mit Grenzlinien, Maßen und grauer Gebaeudeform



Wie würdet ihr die Rentabilität eines Kellers sehen im Vergleich zur Geländeherstellung / Auffüllung oder Aufbaggern für einen Keller?


Gibt es eigentlich einen Zuschuss für eine zweite Wohneinheit, wenn man kein KFW40 haus baut ?



Hier nochmal die Details aus dem Bebauungsplan:


Kleine Skizze eines Grundstücks-Grundrisses mit Abmessungen


Wohngebiet
2 Vollgeschosse
Grundflächenzahl / Geschossflächenzahl
Einzel und Doppelhäuser zulässig
Satteldach, 30 °
wohnungbebauungsplankellerabmessungenwohnflächewohneinheitgaragen