Grundriss eines Einfamilienhauses, Feedback

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G

Ganneff

Wir reden vom Entwurf Releasestand Beitrag #208, und mit der Vorwand ist die Seitenwange des Vordaches gemeint ?
Korrekt. Die Wand und die Stütze des Vordachs sind so wie geplant nicht genehmigungsfähig (es müsste das ganze Haus verschoben werden, damit diese Wand voll im Baufenster bleibt, das macht aber andere Probleme). Es wird nun ein freischwebendes Vordach.
 
11ant

11ant

Die Wand und die Stütze des Vordachs sind so wie geplant nicht genehmigungsfähig (es müsste das ganze Haus verschoben werden, damit diese Wand voll im Baufenster bleibt, das macht aber andere Probleme).
Daß Dachüberstände von über einem halben Meter abstands- bzw. baufensterwirksam sind, ist (hier) eigentlich allgemein bekannt - und daß Vordächer unstreitig zum Haus gehören, ebenso.
Es wird nun ein freischwebendes Vordach.
Da müßt Ihr Euch allerdings beeilen: nachdem die Siemens Lufthaken erst ewig im Suezkanal festgesteckt hatten, dürfen sie nun Gerüchten zufolge nur noch bei vor dem 30. Februar 2026 begonnenen Bauvorhaben eingesetzt werden. Mindestens jedoch verteuern sie sich durch eine neue Sondersteuer (deren Name noch nicht bekannt ist).
 
Zuletzt aktualisiert 11.12.2025
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