Grundriss 200m² Einfamilienhaus, Hochparterre, Bestandsgrundstück, Doppelgarage

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K a t j a

K a t j a

Ja wir verlieren Wohnfläche durch die dicken Ziegel, er müsste das Haus größer machen und das kostet zu viel gur den nicht vorhanden nutzen.
So ein Blödsinn. Bei Steiners sind 40er Außen-Wände Standard (36,5 + Putz). Wenn diese dünner sind, muss meist noch Dämmung dran, so dass man wieder bei 40 landet. Wenn sie dicker sind, muss das Haus nach außen größer werden, nicht nach innen. Der Preisunterschied zwischen den Steindicken ist zwar vorhanden aber m.W. gegenüber dem Gesamtbetrag eher lächerlich.
 
11ant

11ant

So ein Blödsinn. Bei Steiners sind 40er Außen-Wände Standard (36,5 + Putz). Wenn diese dünner sind, muss meist noch Dämmung dran, so dass man wieder bei 40 landet. Wenn sie dicker sind, muss das Haus nach außen größer werden, nicht nach innen.
Die freie Wahl gibt es hier nur beschränkt: Porenbeton monolithisch Kaliber 365 geht für Gebäudeenergiegesetz / EH55, für EH40 ist wohl schon Kaliber 425 angesagt.

An Wohnfläche verliert man bei gleichen Abmessungen mit Kaliber 425 gegenüber Kaliber 365 etwa zwokommasieben / zwokommaacht Prozent, insofern läppert sich das schon. Das ist ungefähr ein Achtel der Flächen-Fehleffizienz durch Laienplanung (egal ob die vom Architekten stammt). Ein schlechter Architekt kostet (auf dem Umweg über ein (ohne Wohnwertgewinn !) höheres Bauvolumen also mehr als das volle (beide Halbzeiten !) Honorar nach Tabelle eines guten Architekten. Fazit: einen Architekten wegzulassen oder einen minderbegabten zu nehmen, ist in Politik-Marketinggespräch ausgedrückt "Minussparen"!

Der Preisunterschied zwischen den Steindicken ist zwar vorhanden aber m.W. gegenüber dem Gesamtbetrag eher lächerlich.
Je nachdem, was der Architekt sich eingeworfen hat, hat er die Preise eventuell pro Stück aus dem Endverbraucher-Baumarktprospekt verglichen, da schaut das schon "dramatischer" aus.
 
K a t j a

K a t j a

An Wohnfläche verliert man bei gleichen Abmessungen mit Kaliber 425 gegenüber Kaliber 365 etwa zwokommasieben / zwokommaacht Prozent, insofern läppert sich das schon.
Du kannst doch das Haus innen nicht kleiner machen nur wegen der Steine. Seit wann gibt es denn sowas? Das müsste man nur, wenn der Bauplatz bis auf den Millimeter ausgereizt wäre. Spielt hier aber gar keine Rolle. Nicht umsonst richtet sich die zu bezahlende Fläche nach den "Innen-Quadratmetern". Alles andere wäre mir neu.
 
11ant

11ant

Du kannst doch das Haus innen nicht kleiner machen nur wegen der Steine. Seit wann gibt es denn sowas?
Die Sichtweise ist nicht von mir, und ich stimme Dir zu:
Das müsste man nur, wenn der Bauplatz bis auf den Millimeter ausgereizt wäre. Spielt hier aber gar keine Rolle. Nicht umsonst richtet sich die zu bezahlende Fläche nach den "Innen-Quadratmetern". Alles andere wäre mir neu.
Aber für das Prinzip "die Wandstärke beeinflußt das Grundfläche-Wohnfläche-Verhältnis" ist es egal, denn das "leidet", wenn die Wände dicker werden.

Natürlich würde auch ich die Wandstärke eher "außen" zugeben, allein schon damit man die Deckenfelder und ihre Spannweiten nicht neu zu berechnen braucht. Town & Country hat es m.W. genauso gemacht, als sie von 24 auf 30 cm Standardwandstärke gegangen sind. Eben weil es sinnvoller ist. Aber die Bauherren rechnen meist anders herum: Baufenster minus Burgmauern gleich für das Wohnen verfügbarer Platz.

Aus Technikersicht ist es unterschiedlich: beim bestehenden Hausentwurf behält man besser die Außenwand-Innenkante bei und das Haus wächst mit den stärkeren Wänden nach außen; beim neu erstellten Hausentwurf liegt aber besser die Außenwand-Außenkante mit dem Oktameterraster kongruent.
 
Y

ypg

etwa zwokommasieben / zwokommaacht Prozent
.. und das gleicht man ohne Podesttreppe und gigantischer Speis eh aus.
Das müsste man nur, wenn der Bauplatz bis auf den Millimeter ausgereizt wäre. Spielt hier aber gar keine Rolle.
Das spielt meist nirgends eine Rolle, da auch eine definierte Grundflächenzahl einige Prozente der Überbebauung erlaubt.
Und, sofern ich mich erinnere, gibt es hier auch nur Circa-Werte des Grundstücks.
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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