Grundflächen-Berechnung Maisonette Wohnung

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P

Plastikteil

Guun Aaamd

Unabhängig vom mir bewußten Unterschied Wohnfläche / Nutzfläche :

In einer Maisonette-Wohnung sind ja wie üblich zwei Ebenen, in der speziellen auf die sich meine Frage bezieht, liegen sie so übereinander, ohne daß die obere - in der Draufsicht - irgendwo über die untere hinausragt seitlich (wie meistens so gegeben).

Jetzt meine Frage :
Definiert sich die Nutzfläche (Bodenfläche ohne irgendwelche Dachschrägenfaktoren) aus der Gesamt-Bodenfläche des unteren Teils der Wohnung, oder wird die Fläche der Galerie hier noch hinzugerechnet ?

Ich will verkaufen und richtige Angaben machen.
 
11ant

11ant

Unabhängig vom mir bewußten Unterschied Wohnfläche / Nutzfläche : [...] (Bodenfläche ohne irgendwelche Dachschrägenfaktoren) [...] oder wird die Fläche der Galerie hier noch hinzugerechnet ?
Woher nimmst Du den Glauben, daß Dir die Bedeutungen der Begriffe bewußt seien ?

Flächen von Maisonette-Wohnungen sind nicht die Bohne davon abhängig zu berechnen, ob die obere Etage über der eigenen unteren Etage liegt oder z.B. halb über der unteren Etage der Nachbarwohnung. Galerien rechnen nicht wie Balkone, sondern genau so mit ihrer vollen Fläche als wenn sie anstelle der Brüstung rundum Raumhöhe Wände hätten. Aber wenn es z.B. Schlafgalerien sind, die nicht durchgehend Stehhöhe haben, ist das durchaus zu berücksichtigen. Selbstverständlich fließen beide Etagen in die Berechnungen ein.
 
P

Plastikteil

Glauben heißt ja sowieso nicht wissen, da spielt es dann eh keine Rolle wo er herkommt.
Also ich glaube zu wissen, was der Unterschied zwischen Wohnfläche und Nutzfläche ist, nein, ich lege mich fest - ich kenne den Unterschied, glaubweißlich.
Aber, das war ja gar nicht die Frage, vielleicht ist sie auch zu ausschweifend formuliert.

Was ich meinte :
Die Nutzfläche der Wohnung : ist es die Bodenfläche nur einmal, also unterer Bereich ohne die Galerie (darüberliegende Fläche) auch noch dazuzurechnen, oder wird sie dazu addiert ?

Deine Antwort habe ich glaube ich verstanden, es wird dazugerechnet zur Gesamtnutzfläche, wobei der Einwand mit der Stehhöhe mir nicht ganz klar ist.
Es ist nicht durchgehend Stehhöhe - ich dachte auch, der Schrägenfaktor sei nur bei der WFL wichtig, nicht bei der NFL.
 
T

toxicmolotof

Die Nutzfläche ist (so glaube ich) die Menge an Teppich die benötigt wird um den kompletten Boden der Wohnung (inkl. Bereichen unter Treppen und in Nebenräumen, Kellern) auszulegen, ganz unabhängig davon auf welcher Etage und wo er sich befindet.

Du brauchst aber ziemlich lange für deine ganzen Ermittlungen.
 
Y

ypg

Wohnfläche wird zB zw 1 und 2 Meter Deckenhöhe nur anteilig, ich denke zur Hälfte berechnet. Das gilt bei Dachschrägen.
Du willst gar nicht verkaufen, stimmt's?
 
P

Plastikteil

Doch, will verkaufen , dies war ja eine laufende (langsame) Renovierung, und JETZT bin ich im Prozeß die Wohnung zu vermarkten (um final dann zum Haus / Häuschen zu kommen).
Irgendwo meinte jetzt jemand mal etwas aufgeschnappt zu haben, daß die Nutzfläche einer Galeriewohnung nur "eingeschossig", also ohne die Bodenfläche der Galerie, angegeben werden darf (quasi Grundfläche der Wohnung, Mauern abgezogen).
Daher kommt meine Frage.
Ich kann mir gar nicht so recht vorstellen, daß dies stimmt, aber woher weiß ich`s.

@ molotov - die Etage (im Sinne der Definition als Stockwerk) ist bei einer üblichen Galeriewohnung dieselbe für beide Ebenen, der obere Teil wird nicht als zweite Etage oder Stockwerk angesehen
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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