Dachgeschoss nicht vollständig als Wohnfläche gemeldet - NRW

4,40 Stern(e) 5 Votes
S

SebastianBULLI

Liebe Forumsgemeinde,
das von uns erworbene Haus aus den 30er Jahren verfügt über ein Dachgeschoss, dass durch wenig Aufwand bewohnbar wäre. Da in einem Raum Teppich liegt und ein anderer als Badezimmer eingerichtet ist, hatte wohl der Vorbesitzer schon entsprechende Pläne.
Leider ist das DG aber nicht vollständig beim Bauamt als Wohnfläche deklariert: Einer der vier Räume gilt dort als "Boden". Deswegen hier nun meine ersten Fragen:
1) Kann meine Familie das DG als Wohnraum nutzen, wenn der "Boden-Raum" nicht betreten wird? Muss dieser baulich abgeteilt sein? (Die Trennwand zum Nachbarraum wurde entfernt)
2) Kann ich das DG vermieten, wenn der "Boden-Raum" ausdrücklich nicht mit vermietet wird?
Einige Daten:
Der Grundriss ist entsprechend aller Geschosse quadratisch. Die (Fußboden-)Fläche der 4 einzelnen Räume beträgt ca. 15m². Einer der Räume bildet den Treppenabsatz und gilt als Flur. Der Anteil der Fläche mit einer Raumhöhe über 2,20m betägt ca. 65%. Das gesamte Dach (Walmdach) wurde Mitte der 80er Jahre mit ca. 16mm Glaswolle gedämmt (Aluminium-Beschichtung innen). Zugang zum DG ist über das reguläre Treppenhaus (normale, geräumige Treppe). Zwei Kleine Gaubenfenster: 70x85 (geöffnet).
Wegen der kleinen Fenster:
3) Müssen für eine Deklarierung als Wohnfläche die Fenster vergrößert werden?
Ich freue mich sehr auf eure Tipps!
dachgeschoss-nicht-vollstaendig-als-wohnflaeche-gemeldet-nrw-403739-1.png
 
N

nordanney

Leider ist das DG aber nicht vollständig beim Bauamt als Wohnfläche deklariert: Einer der vier Räume gilt dort als "Boden". Deswegen hier nun meine ersten Fragen:
1) Kann meine Familie das DG als Wohnraum nutzen, wenn der "Boden-Raum" nicht betreten wird? Muss dieser baulich abgeteilt sein? (Die Trennwand zum Nachbarraum wurde entfernt)
Wen interessiert ist, wie Ihr Eure Räume nutzt. Formal ist es dann kein Wohnraum zum dauerhaften Aufenthalt, sondern "nur" wohnlich eingerichteter Abstellraum. Pragmatisch sein
2) Kann ich das DG vermieten, wenn der "Boden-Raum" ausdrücklich nicht mit vermietet wird?
Du kannst vermieten, was Du möchtest. Es muss nur sauber im Mietvertrag stehen (Kellerräume werden auch vermietet, auch wenn es keine Wohnräume sind). Wichtig ist nur, dass Wohnraum auch Wohnraum ist (z.B. Raumhöhe, Belichtung, Rettungswege usw.)
P.S. Wie kommt der Mieter ins Bad, wenn Du den "Boden" nicht vermieten möchtest?
3) Müssen für eine Deklarierung als Wohnfläche die Fenster vergrößert werden?
Da kannst Du von ausgehen. Alleine für den zweiten Rettungsweg brauchst Du schon ein großes Fenster (ich meine, lichte Öffnung von 0,9x1,2m), von der Belichtung mal ganz abgesehen (als Mieter möchte ich auch nicht im Dunkeln sitzen).

Ihr ratet gerade sehr viel. Bitte klären, ob baurechtlich ein Ausbau möglich ist und wenn ja, wie der Ausbau aussehen darf/muss (ggf. Nutzungsänderung). Wird es eine zweite Wohnung, ist ggf. ein Stellplatznachweis notwendig. Rettungswege klären. Belichtung klären. Nachfrage nach so einer Wohnung. Usw.
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3127 Themen mit insgesamt 42341 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben