Grunderwerbsteuer

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D

derhoeppi

Hallo Leute,

ich lese schon eine Weile bei verschiedenen Themen mit. Nun haben wir heute eine Aussage erhalten, die wir nicht so glauben können. Ein Hausverkäufer hat uns mitgeteilt, das seit ca. 2 Jahren in Berlin die Grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück gezahlt werden muss. Ich habe die Gesetzgebung eigentlich so verstanden, dass wenn ich über einen Immobilienmakler ein Grundstück beziehe, dass ich dann für dieses Grunderwerbsteuer zu zahlen habe. Lasse ich dann von einem Hausanbieter ein Haus bauen, dann entfällt darauf die Grunderwerbsteuer. Anders sieht es meines erachtens bei Hausprojekten aus bei denen ich Haus und Grundstück von einem Anbieter kaufe. In dem Fall wird meines Erachtens Grunderwerbsteuer auf alles fällig.

Kann mir einer von euch das Prozedere (wann, für was und wie gültig) erklären, damit es dabei keine überraschenden Momente gibt.

Gruß
Dirk
 
B

blurboy

Hallo ich weiß nicht wie es in Berlin genau ist, aber im Grunde zahlst du Immer (bei Neuerwerb), ob du nur ein Grundstück, ein fertigen Neubau oder ein Altbau etc. kaufst, grunderwerbsteuer 3.5% + Notarkosten 1.5% + ggf. Maklerprovision ...%
(ich denke Berlin wird da keine Ausnahme machen)

Wenn ich richtig recherchiert haben, sind es in BErlin sogar 4.5% und ab 2011 5% (quelle FAZ) für den Grunderwerb
 
Zuletzt bearbeitet:
D

derhoeppi

Hallo Blurboy,

meine Frage ist, ob ich Grunderwerbsteuer auf Haus und Grundstück zahlen muss, wenn ich mir ein Grundstück von Person / Firma A kaufe und aber Firma B kurze Zeit später ein Haus darauf errichtet?

Die Aussage des Hausverkäufers war es das Prinzipiell auf beides die Grunderwerbsteuer zu entrichten ist.

Die Aussage meines Verkäufers ist meines erachtens richtig, wenn Haus und Grundstück von einer Firma kommen - nicht aber wenn der Hausbauer ein anderes Unternehmen ist, wie der Grundstücksveräufer. Nach einer groben Schätzung macht dieser Unterschied eben mal 9 - 10 tausend € aus.

Gruß
Dirk

PS: Das mit der Anhebung der Grunderwerbsteuer in Berlin zum Jahresanfang ist mir neu - in Brandenburg stimmts. Ich werde jedoch gleich nochmal googeln oder kannst du mir einen Link posten?
 
B

blurboy

JA nein, du entrichtest nat nur die Steuer für das was du erwirbst, kaufst du ein grundstück, zahlst du die steuern dafür wenn du kurze Zeit später da was rauf baust zahlst du für´s Haus nat. nicht!
Da hast du bisher alles richtig verstanden und die Baufirma wohl etwas verwirrt oder will sich gar das geld einstecken!?
 
Zuletzt bearbeitet:
G

giftmischer

Um es etwas genauer als blurboy zu definieren.
Kaufst du nur das Grundstück von A, lässt das Haus von B bauen, heisst es noch nicht, dass du nur die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück zahlen musst.
Wenn es nämlich Bedingung ist, mit B auf dem Grundstück zu bauen, zahlst du auch für das Haus.

Der Bauträger/Häuslebauer darf in keiner Beziehung zum Verkäufer des Grundstücks stehen, sonst kann es Probleme geben.
 
D

derhoeppi

Hallo,

mensch das wird ja doch deutlich komplexer.

Der Bauträger/Häuslebauer darf in keiner Beziehung zum Verkäufer des Grundstücks stehen, sonst kann es Probleme geben.
Was bedeutet in keiner Beziehung. Wie prüft das Finanzamt solche Beziehungen. Wir bekommen vom Hausanbieter Immobilienmakler vermittelt, die sich dann um uns kümmern - ist es dann schon eine Beziehung durch die dann Grunderwerbsteuer auf beides zu zahlen ist. Ich gehe davon aus, dass es dabei keine Klausel gibt, dass ich beim Erwerb des Grundstücks unbedingt mit dem Hausanbieter bauen muss.


Gruß
Dirk
 
Zuletzt aktualisiert 27.07.2025
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