Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 09.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 8 der Diskussion zum Thema: Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?
>> Zum 1. Beitrag <<

K a t j a

K a t j a

Mal ganz davon abgesehen, war meine Intension eher zu sagen, dass vermutlich jeder bewusst oder unbewusst sich nicht bei jeder Kleinigkeit an den Bebauungsplan gehalten hat. Man sollte also sehr genau überlegen, ob man dem Nachbarn ans Bein pinkeln möchte oder ob da nicht ein größerer Strahl zurückkommt.
Muss da komplett widersprechen. Wir halten uns immer an den Bebauungsplan und haben auch sämtliche Genehmigungen für Gebäude ect.
Ich kann auch bisher bei unseren Nachbarn keine Regelverstöße erkennen.
Vielleicht ist das regional verschieden, Du solltest daher nicht von Euch auf andere schließen.
 
WilderSueden

WilderSueden

Das muss man jetzt auch nicht überproblematisieren. Man kann aber auch durch gezielten Schnitt die Bäume klein halten. Oder schlank wachsende Formen auswählen. Schattenspender werden ja auch immer wichtiger. Ich finde ja kaum etwas so gruselig, wie die Südseitengärten oder Spielplätze in den Neubaugebieten, in denen man lebendig gedörrt wird.
Viel Spaß beim Versuch, einen Großbaum auf 4m zu halten. Das ist einfach nicht artgerecht und tut dem Baum entsprechend schlecht. Ich sag ja auch nichts gegen Bäume, wir haben ~15 Stück gepflanzt, dazu noch einen ganzen Stall Kleinsträucher. Dieses Frühjahr sollen noch Buschbäume für Obst dazu. Wenn das mal ein paar Jahre wächst, wird es wunderbar. Aber 4-5m sind schon recht groß und geben eine Menge Schatten. Das reicht vollkommen für einen kleinen Privatgarten. Großbäume vorzusehen ist vollkommen an der Problemstellung vorbei und dass ein Obstbaum nur als Hoch- aber nicht als Halbstamm zählt, lässt sich auch nur mit einem Fetisch der Ämter erklären.
 
A

aero2016

Der Ratsherr (und sei er auch von der Oppositionsfraktion) ist nicht disziplinarvorgesetzt. Da könnte man genau so gut die Käseblattpresse darauf ansetzen.
beides richtig. und beide Wege am Ende oft dennoch erfolgreicher als der andere Weg.
Das kann man gut finden oder nicht, für jemanden mit akutem Anliegen ist es oft der pragmatischste Weg sein Ziel zu erreichen.
 
Musketier

Musketier

Muss da komplett widersprechen. Wir halten uns immer an den Bebauungsplan und haben auch sämtliche Genehmigungen für Gebäude ect.
Ich hab ja auch nicht gesagt, dass ihr euch nicht dran gehalten habt, manchmal interpretiert man die auch falsch oder überliest was.

Ich hab jetzt z.B. extra nochmal unseren Bebauungsplan hergenommen. Ich bin des Lesens von Gesetzen eigentlich mächtig, aber ich kann dir trotz mehrmaligen Lesens nicht sagen, wieviel Bäume und Sträucher wir wirklich hätten pflanzen müssen.
In unserem hinteren Bereich vom Grundstück (Randbereich) sind alle 10m oder 100m² ein Baum gemäß Artenliste zu pflanzen.
Dazu 1 Strauch alle 4m². Das wären bei 17,5 m Breite vermutlich 2 Bäume.
Dazu ist die Tiefe dieses Bereichs nicht genau definiert, kann also nur grob anhand geschätzt werden.
Wie genau das Ausmessen bei einem 25.000 m² Baufeld auf A3 wird, kann man sich denken.

Außerdem ist für alle Grundstücke ein firstüberschreitender Baum oder ein Obstbaum je 300m² Grundstücksgröße zu setzen.
Bei knapp über 500m² Grundstücksfläche nach meinem Empfinden ein Baum.
Ob die Bäume aus den beiden Bereiche miteinander verrechnet werden oder kumuliert gesetzt werden müssten oder ob die m² vom hinteren Randbereich vom restlichen Grundstück abgezogen werden und wir damit unter 300m² Restfläche kommen... ehrlich, ich weiß es nicht.
Dann sind Bäume gemäß Artenliste vorgeschrieben. Über der Artenliste steht aber wiederum u.A. (vermutlich für unter Anderem), was eigentlich wieder Tür und Tor für freie Wahl lässt.
Selbst wenn wir die Anzahl und Art der Bäume erfüllt hätten, würde ich nie behaupten, dass wir den Bebauungsplan zu 100% erfüllt hätten. Dazu ist der einfach zu schwammig.




Ich kann auch bisher bei unseren Nachbarn keine Regelverstöße erkennen.
Wie kommst du dann drauf, dass die Nachbarn den Bebauungsplan vielleicht gar nicht gelesen haben?

Ich Frage mich auch, ob die 5 Bauherren in unserer Straße den Bebauungsplan überhaupt gelesen haben. Die meisten interessiert das vermutlich gar nicht. Sind ja nicht alle so verrückt, wie einige hier (mich eingeschlossen).
 
K a t j a

K a t j a

Wie kommst du dann drauf, dass die Nachbarn den Bebauungsplan vielleicht gar nicht gelesen haben?
Die haben ihre Häuser nicht selbst gebaut, sondern bauen lassen. Da bislang keiner eine Obstbaumwiese angelegt hat, könnte man vermuten, dass die den Plan gar nicht gelesen haben und alles dem jeweiligen Unternehmen überlassen haben. Aber wie gesagt, es ist ja noch Zeit.
 
Zuletzt aktualisiert 09.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3159 Themen mit insgesamt 42720 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Grünordnerische Festsetzung - Eure Meinung?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Position Garage auf Grundstück, Vorgabe im Bebauungsplan 22
2Grundstück 4500 m² (Gärtnerei) - Erstellung Bebauungsplan in Eigenregie 16
3Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Grundstück ohne Bebauungsplan: Wie kalkulieren? Erfahrungen? 18
4Nettes Grundstück, aber Bebauungsplan zu einschränkend? 21
5Meinung zu diesem Grundstück erwünscht! 15
6Bebauungsplan mit Vorstellungen kombinieren - Brainstorming 23
7Hausbau Bebauungsplan Wochenendhausgebiet 13
8Verdunstungsbecken auf Grundstück - Wie anlegen? Was beachten? 12
9Preisbewertung Grundstück für Reihenendhaus 19
10Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl bei Bebauungsplan von 1968 11
11Einfamilienhaus mit 160 m² - Bebauungsplan, Wohnflächenberechnung 19
12Grundstück in Aussicht - Tipps, Tricks, Anregungen gesucht 39
13Regelungen bei Bebauungsplan Erfahrungen? 22
14Anordnung Einfamilienhaus in kleinem trapezförmigen Grundstück 36
15Renditeobjekt bauen, trotz 1 1/2 geschossigen Bebauungsplan 11
16Ist ein 3.000qm Grundstück sinnvoll? 44
17Einfamilienhaus 150m2 Grundriss + Planung auf dem Grundstück 24
18Grundriss Bungalow 125qm konisches Grundstück 39
19Bungalow mit besonderem Bebauungsplan ... weitere Ideen? 41
20Neubaugebiet - Grundstück von der Gemeinde 18

Oben