Gehört ein Wintergarten zum Geschoss?

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T

Tappo

Hallo,
Mein erster Eintrag in diesem Forum und gleich mal eine Frage, die mir Dr. Google in kleinster Weise beantworten konnte. Ich hoffe Ihr könnt uns helfen:
Gehört ein Wintergarten und damit auch die Fläche zum Geschoss, an dem es angebaut ist?
Bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit es zum Geschiss gehört?
Hintergrund ist: ob unser Geschoss darüber ein Vollgeschoss ist oder nicht, hängt davon ab, ob ein Wintergarten zum drunterliegenden Geschoss dazu gehört oder nicht ...

Danke Euch schon mal im Voraus.

Tappo
 
S

Spritti123

Wintergärten nicht beheizbar sind, können sie lediglich zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet werden. Beheizbare Wintergärten zählen komplett zur Wohnfläche.

Steht so auf mehreren Internetseiten.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2025
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