ᐅ Garage: Gestaltungsmöglichkeit des Daches, Erscheinungsbild
Erstellt am: 04.11.14 18:45
theke1704.11.14 18:45
Hallo zusammen,
bin etwas ratlos und unsicher wie die Garage zu gestalten wäre.
Mich interessiert, ob meine Überlegung überhaupt so umzusetzen ist.
a) gesetzlich
b) rein optisch
Info: westlich und nördlich liegen Nachbargrundstücke.
Was meint Ihr?
Vorschläge
PS: leider habe ich kein 3D Programm zur Hand um die ganze Sache zu verdeutlichen
bin etwas ratlos und unsicher wie die Garage zu gestalten wäre.
Mich interessiert, ob meine Überlegung überhaupt so umzusetzen ist.
a) gesetzlich
b) rein optisch
Info: westlich und nördlich liegen Nachbargrundstücke.
Was meint Ihr?
Vorschläge
PS: leider habe ich kein 3D Programm zur Hand um die ganze Sache zu verdeutlichen
ypg04.11.14 19:48
meist steht so etwas im Bebauungsplan, welche Dachform zB die Garage haben darf und auch die Grenzabstände nach vorn bzw zur Seite. Die Garage muss dann auch genehmigt werden.
Steht das Haus schon? Handelt es sich um einen Neubau? Soll die Garage aus gleicher Hand wie das Haus entstehen?
Gruss Yvonne
Steht das Haus schon? Handelt es sich um einen Neubau? Soll die Garage aus gleicher Hand wie das Haus entstehen?
Gruss Yvonne
theke1704.11.14 20:27
theke1704.11.14 20:30
nein Yvonne, es steht noch nichts
Wastl05.11.14 07:42
Das ist der Auszug aus der Satzung, nun musst du noch direkt im Bebauungsplan für deine Flurnummer schauen, was auf deinem Grundstück konkret für eine Dachform angegeben ist. Wenn alle 3 angegeben sind ist es okay. Wenn nur WD, dann darf die Garage Walmdach mit anderer Neigung oder Flachdach haben.
Ich finde es hübsch, wenn Garage und Haus die selbe Dachform und Neigung haben - dass ist aber ein persönlicher Geschmack. In deinem konkreten Fall würde ich mir vom Hausbauer eine 3-D Ansicht erstellen lassen.
Ich finde es hübsch, wenn Garage und Haus die selbe Dachform und Neigung haben - dass ist aber ein persönlicher Geschmack. In deinem konkreten Fall würde ich mir vom Hausbauer eine 3-D Ansicht erstellen lassen.
theke1705.11.14 08:24
Wastl schrieb:
Das ist der Auszug aus der Satzung, nun musst du noch direkt im Bebauungsplan für deine Flurnummer schauen, was auf deinem Grundstück konkret für eine Dachform angegeben ist. Wenn alle 3 angegeben sind ist es okay. Wenn nur WD, dann darf die Garage Walmdach mit anderer Neigung oder Flachdach haben.
Ich finde es hübsch, wenn Garage und Haus die selbe Dachform und Neigung haben - dass ist aber ein persönlicher Geschmack. In deinem konkreten Fall würde ich mir vom Hausbauer eine 3-D Ansicht erstellen lassen.Moin,
ja ist identisch.
mir ging es halt da drum, da lks. und "oben" ja noch Grunstuecke angrenzen = Grenzbebauung, was ja legitim ist..
z:B. um die Höhe der Garage oder was ich sonst zu beachten habe..
und ob es irgendwo Bildmaterial gibt zu der Thematik - wie gesagt, sind noch nicht soweit bzgl. Planung und machen uns erst mal Gedanken
Oder gibt es ein 3D Programm wo man mal die Größenproportionen sich veranschaulichen kann?
Danke
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