Garage, Carport oder beides?

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Ö

Ötzi Ötztaler

Hallo zusammen,

wir haben unseren 200m^2 Einfamilienhaus-Rohbau ohne Keller jetzt stehen auf einem 17m x 31m (ca. 530m^2) großen Grundstück. Unerwartet wird uns jetzt erlaubt, ein Carport direkt an die Straße zu bauen. Das Carport soll ein Metalldach/Holzdach mit vier Stützen, ohne Seitenwände sein.

Jetzt ergibt sich die Frage, ob wir dieses Carport zusätzlich nur ursprünglich geplanten Garage bauen sollen, und wie wir den Eingang für Besucher anordnen. Und, ob wir die Garage weglassen.

Grundsätzlich haben wir viele Fahrräder usw, so dass durchaus Bedarf an Lagerraum besteht. Andererseits wollen wir uns das Grundstück nicht unnötig mit lauter Nebengebäuden "zuknallen". Die Befürchtung ist, dass das irgendwie eingeengt wirken wird, zumal der Garten ohnehin schon recht klein ist. Einen zusätzlichen Gartenschuppen in den Norden dürfen wir leider nicht bauen, im Norden müssen 5m frei bleiben. Zweite schattige Terrasse im Norden ist evtl. zusätzlich geplant.

Die Fragen:
- Lieber Carport oder Garage weglassen, oder doch besser beides bauen?
- Wie viel Stauraum braucht man im Garten erfahrungsgemäß? Reicht ein 3x3m Geräteschuppen? Im Haus gibt es keinen Keller, wir haben aber 12m^2 Hauswirtschaftsraum und 11m^2 Technikraum als Kellerersatzräume
- Zusätzlich überlegen wir, noch eine Glas-Terrassenüberdachung hinzubauen. Wird der Garten dann optisch viel zu klein, wenn das auch noch dazu kommt? Terrasse ist nach Süden ausgerichtet.

Welche der Varianten würdet ihr bevorzugen? Für Kommentare wie "baut euer Haus kleiner/wo anders hin/mit Keller" ist es übrigens zu spät

Danke schon mal für eure Meinungen und Hinweise!


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H

hanse987

Meine Idee:
Carport: 6m breit, mind. 5,5m tief. Die Breite hilft um mehr Platz zwischen den Autos zu haben und ein normaler Kobi ist nicht weit weg von 5m Länge. Wenn du nicht jedes mal bis nach vorne fährst, steht dein Heck raus auf die Straße.
An den Carport würde ich einen Erweiterungsraum über die 6m Breite und 3m Tief machen.
Außen um den Carport herum würde ich dann den Zuweg machen.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Ich werfe mal noch ne Variante in den Ring ...
garage-carport-oder-beides-405230-1.png


Je nachdem wie viel auf der Straße los ist, bietet diese Variante Sichtschutz. Ob man hinten die "Notfall"- Garage baut oder nicht ist ja egal. Aber vielleicht kommt wenn das Haus abbezahlt ist ja das Hobby Oldtimer .
 
E

Escroda

Unerwartet wird uns jetzt erlaubt
Wie ist es dazu gekommen?
Wer erlaubt das?
Was beinhaltet diese Erlaubnis?
Ist die Breite des Zufahrtsbereiches nicht beschränkt (z.B. durch Bebauungsplan, Ortssatzung oder Straßen- und Wegegesetz)?
Gibt die Grundflächenzahl die Erweiterung her, insbesondere bei Variante 1?
Gibt die Baugenehmigung diese Änderungsvielfalt her oder ist sowieso eine Tektur angedacht?
 
Ö

Ötzi Ötztaler

Danke für die Antworten!

An den Carport würde ich einen Erweiterungsraum über die 6m Breite und 3m Tief machen.
Hmm wäre auch eine Möglichkeit, den Stauraum der Garage sozusagen quer zu haben. Besucher laufen dann halt noch mehr direkt vor der Terrasse vorbei und noch länger bis zur Haustüre.

Je nachdem wie viel auf der Straße los ist, bietet diese Variante Sichtschutz.
Wow, das ermöglicht ganz neue Gedanken... Ich werde mal nachdenken welche Vorteile das hat.

Wie ist es dazu gekommen?
Wer erlaubt das?
Was beinhaltet diese Erlaubnis?
Ist die Breite des Zufahrtsbereiches nicht beschränkt (z.B. durch Bebauungsplan, Ortssatzung oder Straßen- und Wegegesetz)?
Gibt die Grundflächenzahl die Erweiterung her, insbesondere bei Variante 1?
Gibt die Baugenehmigung diese Änderungsvielfalt her oder ist sowieso eine Tektur angedacht?
Stimmungswechsel im Gemeinderat und überraschende Bereitschaft in der übergeordneten Baugenehmigungsbehörde, bei einem recht frischen Bebauungsplan schon kleinere Abweichungen zuzulassen. Vorher wurde es kategorisch ausgeschlossen (entweder die Gemeinde ändert den Bebauungsplan oder es wird frühestens nach 3-5 Jahren genehmigt).
Grundflächenzahl ist ein interessanter Punkt, da tatsächlich am Limit. Allerdings war der Bereich vorher schon als Pflasterfläche ausgewiesen, dann dürfte das ok sein? Mündliche Aussagen lassen auf Entgegenkommen hoffen. Mit Varianten 1 und 4 wird die Einhaltung der 75m^3 Bruttorauminhalt für verfahrensfreie Bauvorhaben schon nahezu unmöglich (außer man baut sehr niedrig oder sehr schmal). Wird halt entsprechend aufwendiger das Ganze... Wo lauern die Fallstricke?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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