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Horus107
Hallo,
wir beschäftigen uns gerade mit dem Angebot eines Reihenendhauses (Neubau, Fertigstellung vsl. 2026). Ich bin etwas unsicher bei dem Thema Schallschutz zwischen den Wohneinheiten und ich würde mich über Hilfe bei der Einschätzung freuen. In der Bauleistungsbeschreibung steht:
Ich würde mich eine Einschätzung freuen, wie weit ich da mich da recht informiert habe und wie die Aussagen aus der Bauleistungsbeschreibung zu bewerten sind. Ebenso frage ich mich, ob die DIN 4109 nicht verpflichtend ist und diese Vereinbarungen überhaupt bestand haben? Kann eine ältere Ausgabe der Norm vereinbart werden? Das Bundesland ist Baden-Württemberg, falls relevant.
Vielen Dank und Grüße,
Florian
wir beschäftigen uns gerade mit dem Angebot eines Reihenendhauses (Neubau, Fertigstellung vsl. 2026). Ich bin etwas unsicher bei dem Thema Schallschutz zwischen den Wohneinheiten und ich würde mich über Hilfe bei der Einschätzung freuen. In der Bauleistungsbeschreibung steht:
Ich habe mich probiert in das Thema einzulesen und mir scheint der Wert von 55 dB nicht ausreichend, sondern, dass schon von der DIN 4109 eine Luftschalldämmung von mindestens 57 dB vorgeschrieben wird und sogar dies häufig als unzureichend erfunden wird, so das 67 dB angestrebt werden sollte und 62 dB als Stand der Technik gelten kann.Zum Schutz von Schallübertragungen aus dem benachbarten Haus werden die erhöhten Schallschutzanforderungen nach Beiblatt 2 zur DIN 4109:1989-11, Tabelle 2, realisiert.
Die Trennwände innerhalb der jeweiligen Häuser werden in Trockenbau hergestellt [Ergänzung: 2-schalig als Stahlbeton oder Kalksandsteinmauerwerk, Keller ebenfalls 2-schalig]. Ein definierter Schallschutz innerhalb des Hauses oder Anforderungen nach anderen Richtlinien (z.B. VDI 4100) sind nicht vereinbart.
Es werden daher keine besonderen Schallschutzmaßnahmen innerhalb der Häuser ausgeführt.
Demnach folgen als Schallschutzvorgabe und Beschaffenheitsvereinbarung exemplarisch für nachfolgende Trennbauteile folgende Schallschutz-anforderungswerte: Luftschalldämmung von Trennwänden zwischen fremden Wohneinheiten: ≥ 55 dB
Der Schallschutz gegen Außenlärm erfüllt die Anforderungen der DIN 4109:2018-01. Diese Schallschutzanforderungen sind einem üblichen Komfort-
und Qualitätsstandard zuzuordnen.
Ansonsten erfolgt die Ausführung des baulichen Schallschutzes nach den Anforderungswerten des öffentlich-rechtlich geforderten Mindestschall-
Schutzes DIN 4109:2018-01. Dies gilt insbesondere für Installationsgeräusche, Geräusche aus haustechnischen Anlagen, oder den Hauseingangstüren
Ich würde mich eine Einschätzung freuen, wie weit ich da mich da recht informiert habe und wie die Aussagen aus der Bauleistungsbeschreibung zu bewerten sind. Ebenso frage ich mich, ob die DIN 4109 nicht verpflichtend ist und diese Vereinbarungen überhaupt bestand haben? Kann eine ältere Ausgabe der Norm vereinbart werden? Das Bundesland ist Baden-Württemberg, falls relevant.
Vielen Dank und Grüße,
Florian