ETW kaufen - Baubeschreibung unzureichend?

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H

Hawur

Hallo liebe Hausbau-Community,

ich lese hier schon eine Weile mit und bin nun endlich auch so weit, dass ich mir zusammen mit meiner Freundin eine Eigentumswohnung kaufen möchte.

Konkret geht es um einen Altbau aus ca. 1910, der noch vom Bauträger saniert wird.
Ich habe eine Baubeschreibung erhalten, welche nach dem ersten Überfliegen zwar ganz nett klingt aber meiner Meinung noch viel zu viel Spielraum für Interpretation lässt. Leider habe ich keine Ahnung, was genau der Standard ist und hatte gehofft, dass ihr mir einige Tipps geben könnt.
Der Termin mit dem Notar ist noch nicht vereinbart aber prinzipiell gefällt uns die Wohnung und wir würden sie gerne kaufen - wollen uns aber auch nicht übers Ohr hauen lassen. Habt ihr Tipps, welche Stellen der Baubeschreibung noch angepasst werden sollten? Ich weiß, es sind 9 Seiten. Aber mir würden auch schon aussagen wie "das sieht völlig in Ordnung aus" oder "das ist alles viel zu schwammig und unseriös" helfen.
Ich danke euch für jeden Tipp. In kursiv sind jeweils von mir eingefügte Stellen. In fett die von mir als kritisch beurteilten Stellen.

Sollte ich hier in der falschen Unterkategorie sein, so bitte ich darum, das Thema zu verschieben.

Hier die Baubeschreibung:


BAU- und LEISTUNGSBESCHREIBUNG
Sanierung und Umnutzung des Gebäudes xxx in 12345 xxx.
Allgemeine Objektbeschreibung
1.1. Baugeschichte
1.2. Denkmalpflege
1.3. Nutzungskonzept
1.4. Baurechtliche Rahmenbedingungen
2. Rohbauarbeiten
2.1 Erschließung
2.2 Räumung und Abbruch
2.3 Gründung und Abdichtung
2.4 Wände
2.5 Bodenplatten
2.6 Decken
2.7 Dächer
2.8 Treppen
2.9. Balkone
3. Ausbauarbeiten
3.1. Fassadenarbeiten
3.2. Fenster- und Außentürenarbeiten
3.3. Estricharbeiten
3.4. Trockenbau- und Putzarbeiten
3.5. Parkett- und Bodenbelagsarbeiten
3.6. Fliesen- und Plattenarbeiten
3.7. Schreinerarbeiten
3.8. Schlosserarbeiten
3.9. Maler- und Tapezierarbeiten
4. Technische Anlagen
4.1. Heizungsinstallationsarbeiten
4.2. Sanitärinstallationsarbeiten
4.3. Lüftungsinstallationsarbeiten
4.4. Elektroinstallationsarbeiten
5. Außenanlagen
6. Allgemeines
6.1. Reinigung
6.2. Änderungen
6.3 Sonderwünsche
6.4 Schlussbestimmungen


1. Allgemeine Objektbeschreibung
1.1. Baugeschichte
(...einige Worte zur Stadt...)

1.2 Denkmalschutz/Sanierungsgebiet
Das Quartier ist nicht als Sanierungsgebiet ausgewiesen.

1.3. Nutzungskonzept
Das Bestandsgebäude wird sorgfältig saniert, das Dach neu auf- und ausgebaut, so
dass am Ende im gesamten Gebäude moderne Wohnungen unterschiedlicher
Größen entstehen. Nahezu alle Wohnungen der Erd-, Ober- und Dachgeschosse
erhalten Balkone bzw. Terrassen/Loggias. Durch die Umbaumaßnahmen werden
einerseits markante Details des historischen Bauwerks wieder herausgearbeitet
anderseits wird durch moderne Ergänzungen, neue Materialien und frische Farben
das Gebäude in ein wohnliches Zuhause in grüner Umgebung verwandelt. Der
großzügige Außenbereich mit z.T. schönem Baumbestand bleibt erhalten und bietet
attraktive Flächen für Freizeitnutzungen und Kleinkinderspielflächen.

1.4 Baurechtliche Rahmenbedingungen
Das Grundstück liegt innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplan. Die
Umnutzungs- und Ausbaupläne wurden mit den Genehmigungsbehörden vor
Einreichung des Bauantrags weitgehend abgestimmt. Weitere Auflagen im Rahmen
des Genehmigungs- und Bauprozesses bleiben jedoch vorbehalten.
Die Wohngebäude werden nach der Sanierung die Energie-Effizienzklasse KFW- 85
erreichen und mit dem altersgerechter Umbau eine Vielzahl von Kriterien (also nicht alle?!) für das
Förderprogramm KfW- 159 erfüllen.

2. Rohbauarbeiten
2.1 Erschließung
Das Gebäude wird mit Strom, Wasser und Telefon versorgt. Der Kanalanschluss im
Außenbereich wird mittels Kamerabefahrung erkundet, gespült und falls erforderlich
zu Lasten des Verkäufers saniert bzw. erneuert. Innerhalb des Gebäudes werden
alle Grundleitungen erneuert. Im Keller wird ein Breitband-Kabelanschluss (BK)
verlegt.

2.2 Räumung und Abbruch
Das Gebäude wird gründlich gereinigt. Zum Abbruch vorgesehene und von den
Behörden freigegebene Bauteile werden abgebrochen. Der anfallende Bauschutt
wird abtransportiert und fachgerecht entsorgt.

2.3 Gründungen und Außenabdichtung
Die vorhandene Gründung wird statisch geprüft und wo erforderlich verstärkt. Neue
Fundamente werden als Streifen- und Einzelfundamente hergestellt.

2.4 Wände , Stützen und Treppenhäuser
Die Außenwände und tragenden Innenwände des Bestandsgebäudes bestehen im
Wesentlichen aus Ziegelmauerwerk, in Teilbereichen aus Stahlbeton. Statisch und
optisch erforderliche Ergänzungen erfolgen unter Berücksichtigung fachtechnischer
und behördlicher Vorgaben. Neue nichttragende Innenwände werden als gedämmte
Metallständerwände mit doppelter Beplankung aus Gipskarton-Platten gemäß den
schallschutztechnischen Erfordernissen gebaut. Die massiven Kellerinnenwände im
Bestandsbau werden gereinigt, wo erforderlich neu verputzt und neu gestrichen. Die
Trennwände zwischen den Abstellräumen in den Kellern werden aus verzinkten
Stahl- oder Aluminiumprofilen hergestellt.

2.5 Bodenplatten
In dem Bestandsgebäuden werden die vorhandenen Bodenplatten, wo technisch und
statisch erforderlich, ergänzt und einschließlich Sockelstreifen neu gestrichen.

2.6 Decken
Die vorhandenen Stahlbeton-, Ziegel- bzw. Holzdecken werden, soweit
brandschutztechnisch und statisch notwendig saniert bzw. erneuert.

2.7 Dach
Die Holzdachkonstruktionen wird entsprechend den statischen Erfordernissen
erneuert. Die Dacheindeckung des Gebäudes erfolgt mit dunklen Ziegeln oder
Betondachsteinen in Abstimmung mit der Sanierungsbehörde. Das Dach wird
gemäß den Anforderungen der Effizienzklasse KfW 115 (geht das nicht besser?) gedämmt. Evtl.
Dachterrassen werden als Warmdach bituminös eingedichtet, als Terrassenbelag
werden Werkstoffverbundhölzer verlegt. Die Spenglerarbeiten (Rinnen, Fallrohre,
Verwahrungen, usw.) werden in Titanzinkblech ausgeführt.

2.8 Treppen
Die vorhandenen Treppenläufe und Brüstungen bleiben erhalten, werden jedoch
sorgfältig restauriert bzw. wo erforderlich instandgesetzt.

2.9. Balkone
Die Balkone werden als verzinkte oder pulverbeschichtete Stahl- oder
Aluminiumkonstruktionen mit Sichtbetonbodenplatten vorgestellt.

3. Ausbauarbeiten
3.1 Fassadenarbeiten
Die Fassaden werden fachgerecht gereinigt auf Fehlstellen geprüft und neu verputzt.
Die Fassadenanstriche werden in Abstimmung mit den Behörden erneuert.
Ausgesuchte Natursteinbauteile bleiben als Steintonsichtig erhalten.

3.2. Fenster-, Außentürenarbeiten
Die hochwertigen Kunststofffenster werden mit moderner Dreifach- Isolierverglasung
und hochwertiger Beschlagstechnik ausgestattet. Die Profilierung und Aufteilung
geschieht in enger Abstimmung mit der Sanierungsbehörde. Die Fenster der
Schlafräume erhalten Verdunkelungsrollos, die der Einhaltung des erforderlichen
Schallschutzes und der Verdunkelung dienen. Die Hauseingangstür wird als
hochwertige Holz- bzw. Metall-/Glastür erneuert. Am Hauptzugang werden neue
Klingel- und Briefkastenanlagen errichtet. Die Hauseingangstür erhält einen elektrischen Türöffner, Sicherheitszylinder, eine Videoanlage sowie formschöne
Edelstahlgriffe.

3.3 Estricharbeiten
Die Wohnungen erhalten Estriche auf Trittschalldämmung wo erforderlich (wieso nicht überall?).

3.4 Trockenbau- und Putzarbeiten
Die massiven Wände sowie die neuen Trockenbauoberflächen werden in der
Qualitätsstufe Q2 verputzt bzw. gespachtelt, mit Tapeten auf Stoß belegt und weiß
gestrichen.

3.5 Parkett- und Bodenbelagsarbeiten
Als Bodenbelag wird ein Parkett mit Echtholz Nutzschicht, Eiche natur oder glw.,
gewachst im Verband gewählt. Die Sockelleisten werden als Rechteckleisten in
Eiche bzw. weiß gestrichen ausgeführt. (wieso keine Angaben zum Preis pro m²?)

3.6 Fliesen- und Plattenarbeiten
Badezimmer und Duschräume erhalten auf den spritzwasserbeanspruchten
Bereichen eine flächige Abdichtung auf Kunststoff bzw. Kautschukbasis. Die Böden
erhalten einen dunklen Fliesenbelag im Format 30/60 cm, dunkel verfugt.
Die spritzwasserbeanspruchten Wandoberflächen im Bereich der Duschen und
Badewannen werden bis auf ca. 2,10 m Höhe gefliest. Als Fliesenformat ist 30/60
cm, horizontal verlegt vorgesehen. Im Bereich der waschbecken und Toiletten
werden die Wände im gleichen Format ca. 1,20 m hoch gefliest. Abstellräume
erhalten Fliesensockel. Alle übrigen Bereiche werden wie die sonstigen
Wandoberflächen in den Wohnungen behandelt. Die Fliesen werden frühzeitig
bemustert
(durch wen? was heißt frühzeitig? und darf ich nur bemustern oder auch aussuchen?...).

3.7 Schreinerarbeiten
Die Wohnungseingangstüren werden in Klimaklasse 3, mit einem Schallschutzwert
von 37 dB Rw im eingebauten Zustand, Türblatt aus Holz mit schwerer Einlage,
Oberfläche hell lackiert hergestellt. Doppelte Dichtungsebene und absenkbarer
Bodendichtung, als einbruchhemmende Türen WK2, mit Spion und Türdrücker-
Knopfgarnitur Edelstahl, als Schutzbeschläge, aushubsichere Bänder, Mehrfachverriegelung,
Profilzylinder. Innentüren werden mit Holztürblatt als Röhrenspanplatte,
weiß lackiert Holzumfassungszargen weiß beschichtet, Edelstahldrückergarnitur mit
Rosette, Schlüsselrosette, Bäder und WCs mit Badrosette. Der Unterschnitt der
Innentüren Türen muss dem Lüftungskonzept entsprechen.
Die Wohnungseingangstüren, die Hauseingangstüren und die Kellertüren sind in die
Schließanlage eingebunden. Zur Grundausstattung gehören 3 Schlüsselsätze.
Die innenliegenden Bäder erhalten wohnraumseitige Oberlichter als Einfachverglasungen.
Die Innenfensterbänke werden soweit nicht bereits vorhanden aus
beschichtetem Holzverbundstoff bzw. hellem Naturwerkstein gefertigt.

3.8 Schlosserarbeiten
Die Balkonkonstruktionen, sowie alle Geländer an Fenstern, Dachterrassen Treppen
und Emporen bestehen aus pulverbeschichtete Stahl- oder Aluminiumkonstruktionen,
dunkel gestrichen, im Außenbereich verzinkt und pulverbeschichtet oder gestrichen.
Zugangstüren in den Kellergeschossen werden wo brandschutztechnisch erforderlich
als F-30Stahltüren mit Stahlzargen, lackiert. ausgebildet.

3.9 Maler- und Tapezierarbeiten
Die Wände und Decken in den Wohnungen und Treppenhäuser werden in der
Qualitätsstufe Q2 verputzt bzw. gespachtelt und weiß gestrichen. In den
Gemeinschaftsbereichen werden einzelne Bereiche farblich abgesetzt, Farbe nach
Wahl des AG. Die Böden der vorhandenen Kellerbereiche werden wo
sanierungstechnisch sinnvoll mit Anstrich abriebfest beschichtet inkl. umlaufendem
Sockelanstrich, Farbe nach Wahl des AG.

4. Technische Anlagen
Die Versorgungsanschlüsse für Heizung, Wasser sowie Strom befinden sich im
Untergeschoss des Gebäudes. Die Abrechnung für Heizung, Wasser und Abwasser
wird jeweils dem individuellen Verbrauch entsprechend über die Hausverwaltung
wohnungsweise erfasst und abgerechnet. Die Stromabrechnung erfolgt direkt
zwischen dem Käufer bzw. Mieter und dem Stromlieferanten. Die technischen
Anlagen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (das klingt nicht sehr aussagekräftig) installiert.

4.1. Heizungsinstallationsarbeiten
Alle Wohnungen werden nach Wärmebedarfsrechnung mit Heizkörpern unter den
Fenstern wenn möglich sowie mit individueller Einzelregelung ausgestattet. Die
Bäder erhalten jeweils einen Wandhandtuchtrockner (Fabr. KERMI oder glw., ca. 60
x 180 cm) mit eigenem Thermostat. Der individuelle Wärmeverbrauch wird dezentral
über einen oder mehrere elektrische Wärmemengenzähler pro Wohnung gemessen.

4.2 Sanitärinstallationsarbeiten
Jede Wohnung wird zentral mit Kalt- und Warmwasser versorgt. Nach dem
Hausanschluss ist die Trinkwasserübergabestation mit Absperrarmaturen, Zähler und
automatischem Rückspülfilter mit Abwasseranschluss vorgesehen. Die
Kaltwasserleitungen werden dampfdiffusionsdicht gedämmt. Die Verteilleitungen
bestehen aus Edelstahl, die Unterverteilung aus Kunststoff bzw. Kunststoff-
Aluminium-Verbundrohr. Alle Leitungen werden vorschriftsmäßig gedämmt. Die
Abflussleitungen bestehen aus heißwasserbeständigem Kunststoff. In jeder
Wohnung wird der Kalt- und Warmwasserverbrauch über Mengenzähler erfasst.
Als Sanitärobjekte sind hochwertige Produkte (Fabr. V & B, Duravit o. glw.)
vorgesehen, für die Armaturen kommen Markenprodukte (Fabr. Hans Grohe, o. glw.)
zum Einsatz. Die Bauteile werden vor Ort bemustert. Als Sonderwunsch können
auch andere Sanitärobjekte oder Armaturen ausgewählt werden. Im Einzelnen sind
folgende Objekte geplant:
- emaillierte Stahleinbauwannen, weiß, ca. 175 x 75 cm, (Fabr. V & B, Duravit DCode
oder glw.) Aufputz Einhandhebelmischer (Fabr. Hans Grohe Talis e2 o. glw.)
mit Schlauchbrause mit Multifunktions-Brausekopf.
- großzügige bodengleiche Dusche mit hochwertigem Unterbauelement mit Ablauf
Fabr. Illbruck oder glw., ca. 120 x 90 cm mit Ablauf, Aufputz Einhandhebelmischer
(Fabr. Hans Grohe, Talis e2 o. glw.) mit Schlauchbrause mit Multifunktions-
Brausekopf.
- in Bädern Porzellan-Waschtisch, weiß, flach, ca. 60 x 45 cm, (Fabr. V & B, Duravit
D-Code oder glw.), mit verchromter Aufputz Einhandhebelmischbatterie (Fabr. Hans
Grohe e2 o. glw.),
- in den WCs w. o., jedoch ca. 45 x 35 cm groß.
- Wandhängendes WC, weiß, (Fabr. V & B, Duravit D-Code oder glw.) mit Unterputz-
Spülkasten mit Spartaste aus Kunststoff, Kunststoff- WC-Sitz und -Deckel in stabiler
Ausführung, weiß.
Die Badezimmer werden mit übergroßen Spiegeln ca. 120 x 90 cm, die Duschen sind
mit aluminiumgefassten Echtglasduschabtrennungen (ESG) ausgestattet.
Handtuchhalter, Toilettenpapierhalter und WC-Bürsten-Set ( Fabr. Keuco City 2
o.glw.) ergänzen die formschöne Design-Ausstattung der Bäder und WCs.
In den Wohnungen sind je ein Kalt-, Warm- und Abwasseranschluss einschließlich
Eckventil für die Spül- und Waschmaschine vorgesehen. Im Technikraum sind für
den Hausmeister ein Kalt- und Warmwasseranschluss mit Durchlauferhitzer, sowie
ein Abwasseranschluss vorgesehen.
Für das Allgemeineigentum und die Wohnungen mit Gartenanteil sind frostsichere
Außenwasserhähne vorgesehen.

4.3 Lüftungsinstallationsarbeiten
Bäder, WCs und innenliegende Abstellräume erhalten zeitgesteuerte Abluftanlagen.
Die Kücheneinrichtungen gehören nicht zum Lieferumfang. Individuelle Abluftanlagen
müssen als Umlufthauben konzipiert werden. Öffnungen in den Fassaden sind aus
energetischen und Ensembleschutz-Gründen nicht vorgesehen.

4.4 Elektroinstallationsarbeiten
Die Installation der Stromzähler ist im Untergeschoss vorgesehen. Die Messung des
Allgemeinstromverbrauchs erfolgt gesondert. Die Unterverteilungen mit den
Sicherungsautomaten befinden sich innerhalb jeder Wohnung, Schalter- und
Steckdosenflächenprogramm (Fabr. Gira oder glw.)
Die vereinbarte Installation umfasst folgende Ausstattung:
Wohnzimmer
2-3 Deckenauslässe im Wohnbereich je nach Wohnungsgröße mit 2-3 Schaltern
5 Doppelsteckdosen
1 Kabelanschluss für Fernseher/Radio
1 Telefonleerdose
Eltern-, Kinder-, Gäste- und Arbeitszimmer
1 Deckenauslass mit Schalter
3 Doppelsteckdosen,
1 Kabelanschluss für Fernseher/Radio,
1 Telefonleerdose.
Badezimmer
1 Deckenauslass mit Schalter
1 Wandauslass im Spiegelbereich mit Schalter
2 Doppelsteckdosen im Spiegelbereich
Gäste-WC
1 Deckenauslass mit Schalter
1 Wandauslass im Spiegelbereich mit Schalter
einschließlich formschöner Spiegelleuchte
1 Doppelsteckdose im Spiegelbereich
Waschmaschinen- und Trocknerstandort
2 separate Steckdosen für Waschmaschine und Trockner
Abstellraum und Ankleide
1 Deckenauslass mit Schalter
1 Steckdose
Küche
1 Deckenauslass mit Schalter
1 Wandauslass im Arbeitsplatzbereich mit Schalter
1 Zuleitung für E-Herd
3 Doppelsteckdosen im Arbeitsbereich
Je eine Steckdose für Kühlschrank, Spülmaschine und Dunstabzugshaube
Diele und Flur
1 Deckenauslass mit Schalter
1 Doppelsteckdose,
1 Gegensprechanlage mit Klingelsignal, Haustüröffner und Videostation
Balkon, Loggia und Terrassen
1 Wandauslass mit formschöner Wandleuchte einschl. Schalter im Innenbereich
1 Steckdose, abdeckbar, von innen schaltbar
Abstellräume im Keller
1 Deckenauslass mit Leuchte und Schalter
1 Steckdose
Sonstige Lampen und Leuchtmittel im Bereich des Sondereigentums sind im
Lieferumfang nicht enthalten.
Die vereinbarte Installation im Gemeinschaftsbereich umfasst folgende Ausstattung
Treppenhaus
Wand-, bzw. Deckenbeleuchtung auf jedem Geschoss (Leuchten mit
Energiesparlampen) mit Bewegungsmelder auf jedem Geschoss
1 Automatik-Schalter auf jedem Geschoss
1 Steckdose je Ebene
Kellerflure, Technikraum, Müll- und Fahrradabstellbereich
Wand-, bzw. Deckenbeleuchtungen (Leuchten mit Energiesparlampen),
Automatik-Schalter in ausreichender Anzahl
1 Steckdose (Hausmeistersteckdose) im Technikbereich.
Hofbereich
Je 1 blendfreie Leuchte pro Hauseingang mit Bewegungsmelder (Leuchten mit
Energiesparlampen)
1 blendfreie Leuchte im Bereich der Briefkastenanlage
An jedem Hauseingang wird ein Klingeltableau sowie eine eingebaute
Gegensprechanlage mit Videoanlage und Farbdisplay installiert. Die öffentlichen
Wege werden durch formschöne neue Leuchten beleuchtet.
5. Außenanlagen
Die Erdgeschosswohnungen der Bestandsbauten erhalten Zugänge an vor deren
Wohnungen liegenden Außenflächen. Die Außenanlagen werden gärtnerisch neu
gestaltet. Alle Restflächen erhalten eine Raseneinsaat. Der Hauszugang wird mit
Betonsteinen gepflastert. Die Carports, wenn vorhanden, erhalten begrünte
Dachflächen. Stellplätze, Carports und Mülleinhausungen befinden sich in
unmittelbar bzw. in fußläufiger Entfernung zum Gebäude.

6 . Allgemeines
6.1. Grundreinigung
Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe der Wohneinheiten wird eine
Grundreinigung der jeweiligen Wohnung durchgeführt. Dazu gehört die Reinigung
aller Oberflächen und Sanitärobjekte.

6.2. Änderungen
Änderungen in der Detailausführung bleiben vorbehalten, soweit diese beim Ausbau
als fachlich erforderlich angesehen werden und durch die Veränderungen keine
wesentliche Wertminderung entsteht. Die Wohnqualität und Raumgrößen werden
nicht verändert, es sei denn, sie sind aus statischen, baurechtlichen oder
denkmalrechtlichen Gründen unabdingbar und notwendig.

6.3. Schlussbestimmungen
Statik und Bauphysik
Die langfristige Standsicherheit wird durch einen mit historischen Bauten erfahrenen
Statiker geprüft und nachgewiesen. Der Mindestschallschutz der DIN 4109 kann in
den Wohnungen im Regelfall nachgewiesen werden. Es wird jedoch klargestellt,
dass ein darüber hinausgehender erhöhter Schallschutz Denkmalschutzbedingt nicht
garantiert werden kann. Die amtlichen Forderungen des Brandschutzes werden
ausnahmslos eingehalten, es sei denn einem berechtigten Befreiungsantrag wurde
von den zuständigen Behörden stattgegeben. Die historische Substanz weist
gegenüber herkömmlichen Neubauten oft hohe Detailqualitäten auf, setzt den
aktuellen Anforderungen an die bauphysikalischer Eigenschaften aber oft auch klare
Grenzen. Es wird angestrebt, die zum Zeitpunkt der Baugenehmigung geltenden
Wärmeschutzvorschriften und energierelevanten Gesetze einzuhalten.
Sanierungsbedingt kann dies jedoch nicht bei allen Bauteilen garantiert werden.
Materialwahl Alle Ausführungen der Baubeschreibung sowie der Baupläne stehen
unter dem Vorbehalt der Zustimmung der genehmigungsrelevanten Behörden. Die
Auflagen werden für den Erwerber bindender Vertragsinhalt, auch wenn sie erst nach
Kaufvertragsabschluss, nach Erteilung der Baugenehmigung oder während der
Bauphase erteilt werden. Im Zuge des Bauablaufs werden die ausgewählten
Materialien zur Ausführung der Oberflächen des Innenausbaus, sowie der Sanitärund
Elektroobjekte den Käufern zur Bemusterung und Entscheidung vorgelegt.
Die Einrichtungsgegenstände (z.B. Möbel und Kücheneinrichtungen), welche in den
Plänen eingezeichnet wurden, dienen lediglich der Illustration, sind im Leistungsumfang
jedoch nicht enthalten.
Änderungen
Sollten Baustoffe und Ausstattungsgegenstände von anderen Herstellern wie die in
der Baubeschreibung genannten bezogen werden, sind diese mindestens in
gleichwertiger Qualität einzubauen. Änderungen der Bauausführung und
Baustoffauswahl bleiben, insofern eine fachliche Notwendigkeit besteht und sie
gleichwertig bzw. zumutbar sind, vorbehalten. Maßliche Differenzen die sich aus
bautechnischen oder gestalterischen Gründen ergeben, jedoch keinen wesentlichen
Einfluss auf Nutzung und Qualität haben, bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Wohnflächenabweichungen nach oben oder unten führen erst bei mehr als 3% der
beurkundeten Wohnfläche der jeweiligen Wohnung zur Anpassung des vertraglich
vereinbarten Verkaufspreises.
Sonderwünsche
Sonderwünsche von Käufern können berücksichtigt werden wenn sie nicht gegen
behördliche Vorgaben verstoßen, die Interessen der Miteigentümer und Nachbarn
nicht beeinträchtigen, den terminlichen Ablauf der Baustelle nicht behindern, mit
ausreichendem Vorlauf angekündigt wurden und die jeweiligen Eigentümer
verbindlich bestätigen, die vereinbarten Mehraufwendungen für die Ausführung, für
die Planung und Bauleitung zu übernehmen. Die Sonderwunschabwicklung wird
zwischen dem Käufer und der ausführenden Firmen direkt vereinbart.
Gewährleistung
Bestimmte Bauteile bedürfen zur ordentlichen und sachgemäßen Unterhaltung einer
laufenden Wartung und Pflege, ferner auch der Erneuerung in üblichen, turnusmäßigen
Abständen. Dies gilt insbesondere für Anstriche im Außenbereich und
elastischen Verfugungen. Generell gilt dies auch für alle technischen Anlagen und
mechanisch bewegten Teile. Die hierzu notwendige Wartung und Pflege obliegt ab
dem Zeitpunkt der Fertigstellung und Besitzübergabe dem Käufer bzw. der
Eigentümergemeinschaft. Für die Sanierungsarbeiten gelten abweichend von der
VOB/B eine 5 Jahre Gewährleistungszeit vorausgesetzt die o.g. Wartungsverträge
werden abgeschlossen. Für Verschleißteile, Leuchtmittel und bewegliche Teile
gelten die kürzeren Gewährleitungszeiten gemäß Herstellerangaben. Für die
historische Altbausubstanz wird keine Gewährleistung übernommen.
 
H

HilfeHilfe

Hallo,

das ganze fachlich bewertet und beantwortet kostet Geld. Es gibt hier jemanden im Forum der mir das für kleines Geld gemacht hat.
 
H

Hawur

Hallo HilfeHilfe,

danke für den Hinweis - kannst du mir per PN den Nutzer nennen?
Eine fachmännische Beurteilung möchte ich natürlich auf jeden Fall noch einholen sobald ich mich für den Kauf entschieden habe. Fürs erste würden mir aber Erfahrungswerte genügen. Eine grobe Einschätzung ob man damit arbeiten kann oder ob das so weit weg von einer angemessenen Baubeschreibung ist, dass die Verhandlung einzelner Punkte die Mühe nicht wert ist (der Bauträger unseriös ist).

VG
 
wpic

wpic

Darum sollte sich ein Gutachter (Architekt, Bauingenieur), der Baubetreuungen anbietet oder Deinen Immobilienkauf betreut, vor Ort kümmern und ggf. mit dem Bauträger direkt kommunizieren. Auch sollte er das Objekt mit Dir vorab begutachten, so daß Du auch Änderungswünsche zur Ausstattung und den Grundrisslösungen noch anbringen kannst. Die Bauleistungsbeschreibung sind meistens recht blumig und bewusst nicht eindeutig, Das Bauvertragsrecht wird allerdings zum 01.01.2018 novelliert, eingeschlossen der Forderung nach einer eindeutigen und umfassenden Baubeschreibung.
 
11ant

11ant

Da steht sinngemäß nichts anderes und nichts weiter, als daß gemacht wird, was muß; und zwar in der vorschriftsmäßigen Art und Weise.

Innenwände, die neu kommen, werden falls nicht tragend Leichtbauwände sein. Balkone werden vorgestellt. Die ollen Treppen bleiben drin. Wo Mauerstücke noch schön sind, zeigt man damit das ursprüngliche Aussehen der Bude und streicht sie nicht an. Die Fliesen bekommen das Format 30/60, zwischen den Dessins "Pest" und "Cholera" kannst Du "wählen". Der Wohnungsschlüssel schließt auch die Haustür auf. Es gibt Kabelfernsehen. Zur Mülltonne muß man nicht mit dem Bus fahren.

Der Rest des Textes pfeift ein Liedchen dazu.
 
C

Caspar2020

Die fehlenden Rollladen; bzw nur Verdunkelungsrollos in den Schlafräumen würde mich persönlich stören
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Baubeschreibung / Bauleistungsbeschreibung gibt es 58 Themen mit insgesamt 829 Beiträgen

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