ᐅ Einfamilienhaus Staffelgeschoss Süd-Westlage in Bonn
Erstellt am: 05.10.20 20:40
ypg02.12.20 12:33
Ich bekomm das Haus gedanklich auf kein Grundstück. Hilf mir mal: welches ist es denn?
11ant02.12.20 12:45
Benrath schrieb:
Fläche oben ist 66% von EG und mindestens 1m zurückspringend außer im Treppenhaus.Das ist aber an sich nicht zwingend so zu lesen, daß man die Treppe an den Rand legen müsse. Muß es Flachdach sein und muß das Minusdrittel durch Abstaffelung erzeugt werden ? - ich würde die elegantere Lösung bevorzugen, Bäder und Ankleide in Raumhöhe 220 zu bauen (das könnte das Nichtvollgeschoss sogar ohne Rücksprünge erfüllen). In jedem Fall folgt aus der Kombination von (beinahe) umlaufendem Rücksprung und vieleckigem Grundriss unausweichlich ein erheblich erhöhter Statikaufwand.Benrath schrieb:
Gibts hier eigentlich noch Admins/Moderatoren?Wie meinst Du die Frage ? - Moderatoren gib es mehrere, der Admin ist als Mitdiskutant nur sehr mäßig aktiv, nicht nur in Deinem Thread.Baufie02.12.20 12:49
ypg schrieb:
Ich bekomm das Haus gedanklich auf kein Grundstück. Hilf mir mal: welches ist es denn?Wenn ich es richtig sehe das orangene. Zumindest wenn ich mir die Handzeichnung im Eröffnungsbeitrag anschaue kann es nur dieses sein.ypg02.12.20 12:55
Baufie schrieb:
Wenn ich es richtig sehe das orangene. Zumindest wenn ich mir die Handzeichnung im Eröffnungsbeitrag anschaue kann es nur dieses sein.Aber dann wäre das Haus mit der Garage im Westen doch viel zu lang?!Die Ecke des Büros ist Norden, der Nordpfeil ist hier auch zu sehen... 🙄
Edit: Du musst recht haben, wegen der abgeschrägten Ecke!
Aber das kommt doch gar nicht hin, oder?
Ich bin zZ unterwegs, das messe ich zu Hause mal aus
Edit 2: Mein Fehler: Büro liegt im Osten 🙂
Benrath02.12.20 13:13
Ja Orange bzw. Nr 3.
Garage darf laut Satzungbeschluss außerhalb des Baufelds stehen und deswegen dann nach oben links an die Grenze. Das dürfen wir angeblich.
Treppenhaus muss man nicht außen bauen, aber macht Raum frei, den man sonst nicht nutzen könnte.
Garage darf laut Satzungbeschluss außerhalb des Baufelds stehen und deswegen dann nach oben links an die Grenze. Das dürfen wir angeblich.
Treppenhaus muss man nicht außen bauen, aber macht Raum frei, den man sonst nicht nutzen könnte.
11ant02.12.20 13:37
Benrath schrieb:
Treppenhaus muss man nicht außen bauen, aber macht Raum frei, den man sonst nicht nutzen könnte.Eine ungeliebte Treppe an den Rand zu stellen, bestraft nicht die Treppe. Der optimale Standort des Austrittes ist im Zentrum des Geschehens. Wenn schon die Summe aus Treppenfläche und Umdietreppeherumlauffläche nahezu eine Konstante ist, sollte man nicht auch noch viel Zurtreppehinlauffläche addieren. Da diese Flächen sämtlich naturgemäß in OG und EG in gleichem Maße anfallen, gilt dieses Spargebot natürlich insbesondere im Zusammenhang mit einem Zwang zu unterschiedlich großen Geschossflächen. Das sind Basics, die der Architekturstudent bereits im Proseminar verstanden haben sollte.Ähnliche Themen