ᐅ Einfamilienhaus mit 3 Kinderzimmern
Erstellt am: 12.12.2019 00:26
Escroda 15.12.2019 11:38
kaho674 schrieb:
eine eingetragene LastDie gibt's doch gar nicht, oder hab' ich die beim Rüberhuschen über die Beiträge übersehen?kaho674 schrieb:
Vielleicht kann @Escroda aus seinem unerschöpflichen Wissen da helfen.Vielen Dank, aber ohne den Bebauungsplan zu sehen, hilft auch kein Wissen.kaho674 schrieb:
Hat der Nachbar ein ewiges Recht, auf das er pochen kann, sein Haus wieder bis 1m an die Grenze zu bauen und so dem TE die 2m extra Abstand aufzuhalsen?Allein aus dem Planungsrecht (Bebauungsplan) nicht, und bauordnungsrechtlich (Baulast) gibt's ja nichts.Hamburger2020 schrieb:
glaube aber nicht, dass hier Spielraum bestehtWarum nicht? Immerhin ist doch das Verschieben des ganzen Baufensters um 3m auch schon in Aussicht gestellt. kaho674 15.12.2019 11:58
Escroda schrieb:
Die gibt's doch gar nicht, oder hab' ich die beim Rüberhuschen über die Beiträge übersehen?Also wenn es keine Last gibt und das Haus beim Nachbarn platt ist, dann wäre es doch naheliegend, dass der TE sein Baufenster verbreitern kann, oder? Spricht was dagegen? Oder anders: Kann er es fordern?
Lernfrage: Wenn ich mein Haus, was mit Bestandsschutz auf der Grenze steht, abreiße, verliere ich sofort das recht, wieder auf die Grenze zu bauen?
Escroda 15.12.2019 12:23
kaho674 schrieb:
Spricht was dagegen?Ja, der Bebauungsplan. Aber mit einer guten Begründung vom Architekten sollte eine Befreiung genehmigungsfähig sein. kaho674 schrieb:
Oder anders: Kann er es fordern?Nein. Er will ja gegen geltendes Planungsrecht verstoßen. Ob die Ablehnung eines Befreiungsantragges rechtmäßig ist, kann nur ein Gericht entscheiden. Ausschlaggebend ist die Begründung durch den Entwurfsverfasser. Der muss die richtigen Worte finden, die auf die spezielle Situation vor Ort zugeschnitten sein müssen.kaho674 schrieb:
verliere ich sofort das recht, wieder auf die Grenze zu bauen?Das ist länderabhängig. In Hessen ist "die Neuerrichtung eines gleichartigen Gebäudes an gleicher Stelle" zulässig, in NRW kann "ein nach Kubatur gleichartiges Gebäude" zugelassen werden. Hamburger2020 15.12.2019 13:16
Hallo,
vielen Dank für die weiteren Infos! Ich habe einmal die Bebauungspläne beigefügt. Hierbei ist mir aufgefallen, dass die 1. Fassung des Bebauungsplan (1979) ein großzügigeres Baufenster vorgesehen hat. Die aktuelle Fassung (von 1984) hat die Baufenster aber eingeschränkt.
Erhöht das nun unsere Chancen oder sinken diese dadurch?
Unser Grundstück habe ich mit einem Herz markiert.


vielen Dank für die weiteren Infos! Ich habe einmal die Bebauungspläne beigefügt. Hierbei ist mir aufgefallen, dass die 1. Fassung des Bebauungsplan (1979) ein großzügigeres Baufenster vorgesehen hat. Die aktuelle Fassung (von 1984) hat die Baufenster aber eingeschränkt.
Erhöht das nun unsere Chancen oder sinken diese dadurch?
Unser Grundstück habe ich mit einem Herz markiert.
kaho674 15.12.2019 13:27
Escroda schrieb:
Ja, der Bebauungsplan. Aber mit einer guten Begründung vom Architekten sollte eine Befreiung genehmigungsfähig sein.Hamburger2020 schrieb:
Erhöht das nun unsere Chancen oder sinken diese dadurch?Ich glaube nicht, dass wir das besser einschätzen können, als Du vor Ort. Rein gefühlsmäßig würde ich darauf tippen, dass Ihr sehr gute Chancen hättet, Euer Baufeld zu verbreitern. Also fragen würd ich auf jeden Fall mal. Kleiner Plan mit Begründung - am besten im direkten Gespräch, falls kein kategorisches "Nein" kommt, einfach Bauantrag stellen. Das schlimmste, was Dir passieren kann ist, dass Du Teile des Antrags neu stellen musst, etwas Zeit verlierst und ein paar Eus versenkt hast. Wir haben bei uns auch ne Bauvoranfrage gestellt und 3500 Eus extra dafür bezahlt. Uns war es das wert. Ob es Euch auch so geht, könnt nur Ihr wissen.Hamburger2020 schrieb:
Unser Grundstück habe ich mit einem Herz markiert.süß. Mal ein Staffel so nebenbei:
Ja, da muss man einige Veränderungen in Kauf nehmen. Aber ich sage nur: schöne Kinderzimmer, oder?
Hamburger2020 15.12.2019 14:09
kaho674 schrieb:
Ich glaube nicht, dass wir das besser einschätzen können, als Du vor Ort. Rein gefühlsmäßig würde ich darauf tippen, dass Ihr sehr gute Chancen hättet, Euer Baufeld zu verbreitern. Also fragen würd ich auf jeden Fall mal. Kleiner Plan mit Begründung - am besten im direkten Gespräch, falls kein kategorisches "Nein" kommt, einfach Bauantrag stellen. Das schlimmste, was Dir passieren kann ist, dass Du Teile des Antrags neu stellen musst, etwas Zeit verlierst und ein paar Eus versenkt hast. Wir haben bei uns auch ne Bauvoranfrage gestellt und 3500 Eus extra dafür bezahlt. Uns war es das wert. Ob es Euch auch so geht, könnt nur Ihr wissen.
süß.
Mal ein Staffel so nebenbei:
[ATTACH alt="staffel-EG.jpg"]40896[/ATTACH]
[ATTACH alt="staffel-OG.jpg"]40895[/ATTACH]
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[ATTACH alt="staffel-ansicht2.jpg"]40893[/ATTACH]
Ja, da muss man einige Veränderungen in Kauf nehmen. Aber ich sage nur: schöne Kinderzimmer, oder? Wow, das sieht ziemlich gut aus. Das OG ist Ideal und den Elternbereich im EG würde uns jetzt nicht stören. Einzig das Büro oben ist suboptimal, da müsste man dann ggf. dickere Wände und eine gute Tür einbauen, damit ich da meine Ruhe habe. Aber damit könnte ich leben.
Kann dein Programm zufällig auch die Maße der Innenwände angeben? So ist so schwer einschätzbar wie groß die Räume im EG sind.
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