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Erstellt am: 12.12.2019 00:26

kaho674 12.12.2019 14:07
Hamburger2020 schrieb:

Durch die Breite von 19m hätte man aber dennoch noch rd. 5m Garten am Erker. Die aktuelle Variante ist der bestmögliche Kompromiss der uns eingefallen ist. Wir haben es durch viele Fenster auch zum "Hauptgarten" hin etwas auszugleichen. Sodass man von vielen Stellen im Haus dorthin blicken kann. Aber was besseres ist uns leider nicht eingefallen, da das Baufenster doch leider arg beschränkt ist.
Ja, das ist natürlich dünne aber auch nicht Euer Job.
Hamburger2020 schrieb:

Aber über eure kreativen Ideen würden wir uns natürlich sehr freuen
Haha, das ist wie ein Freifahrtschein zum Zupflastern. Die Geister die ich rief....
...kommen, sobald Zeit ist.

11ant 12.12.2019 14:48
Was ist die Ankleide im Keller: Magazin für Saisonklamotten oder Schuhschrank ?

Gehe ich recht in der Annahme, daß mit der bebauungsplanbedingten Dachterrasse gemeint ist, einen unnötigen Balkon im DG rein einem zur Vollgeschossvermeidung größergezogenen EG zu verdanken ?

Zu einem "Vergleichsthread" eines anderen rangierfreudigen Hinterliegers geht es übrigens hier:
Climbee schrieb:

Wenn ihr Gast in den Keller verbannt und dort den Hauswirtschaftsraum habt, also schon Wasseranschlüsse, würde ich dem Gast auch ein kleines Bad gönnen.
Wenn eine Hebeanlage benötigt wird, dürfte es technisch und preislich noch´mal einen merklichen Unterschied machen, ob Grauwasser oder Schwarzwasser zu heben ist.

hampshire 12.12.2019 16:53
Schöner Entwurf - und wenn man beim Bauamt freundlich anfragt gibt es vielleicht eine Chance das Haus weiter in Grundstück hineinzuschieben. Sprechen kann helfen.

Die Dusche im EG würde ich einsparen - im Alter gibt es eben einen Treppenlift. Wenn der auch nicht reicht ist es unten sowieso zu eng. Stattdessen Bad im Keller aufgreifen. Vielleicht kommt ja mal eine Sauna dazu.

Ob das "Rumkurven" in der täglichen Praxis nervt oder nicht könnt nur ihr entscheiden. Wir haben jedes Mal ein Wendemaneuver um in unsere nahezu parallel zur Straße führenden Auffahrt wenn wir aus der Hauptrichtung kommen. Es ist eben so und nervt uns nicht.

Terrasse ums Eck funktioniert sicher klasse.

Go for it!

Hamburger2020 12.12.2019 17:55
11ant schrieb:

Gehe ich recht in der Annahme, daß mit der bebauungsplanbedingten Dachterrasse gemeint ist, einen unnötigen Balkon im DG rein einem zur Vollgeschossvermeidung größergezogenen EG zu verdanken ?

Ja, das ist der Plan.

Ankleide im Keller ist eher für Saisonware und Kleider/Handtaschen/Schuhe etc. die man nur selten trägt.
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Hinsichtlich der Baulinie. Kenne den fachlichen Unterschied nicht genau. Aber bei uns ist Bebauungsplan genau festgelegt, wo auf dem Grundstück diese 11x14m bebaut werden dürfen. Das ist an der oben beschriebenen Stelle mit Option (mittels Befreiungsantrag) das ganze Baufenster ggf. 3m nach hinten zu schieben.

kaho674 12.12.2019 17:59
Nein, eine Baulinie besagt, dass an dieser Linie zwingend die Hauskante sein muss. Im Gegensatz dazu darf man sein Haus ohne Baulinie frei innerhalb der Baugrenzen verschieben.

hampshire 12.12.2019 20:38
Was auch immer das für eine Linie ist, es gibt keine Regeln ohne Ausnahmen. Also mit einem Plan zum Bauamt und diesen freundlich das Konzept und die Ideen vorstellen - dann ist ja vielleicht etwas möglich. Wir haben damit sehr gute Erfahrung gemacht.
kellerbaulinieankleidebauamtgrundstück