Einfamilienhaus - ca. 150qm² - ohne Keller - Wer hat Ideen? Danke

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Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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11ant

11ant

soll alles laut Bauamt kein Problem sein bzw. wurde mir schriftlich bestätigt.
Das Bauamt bestätigt schriftlich, daß es ohne Änderung des Baugebietscharakters ein fast reines Wohngebäude in einem Gewerbegebiet genehmigen würde ?

Das könnte zum Präzedenzfall führen, daß das Bauamt nachher den Abriss bezahlen muß, wenn jemand klagt. Aus meiner Sicht wäre diese Baugenehmigung eine Rechtsbeugung. So eine Gebietsklassifizierung ist ja kein Jokus, sondern ein Rechtsakt - ob der Dieter vom Bauamt nun damals in Mathe von Dir abgeschrieben hat oder nicht
 
T

tumaa

Das Bauamt bestätigt schriftlich, daß es ohne Änderung des Baugebietscharakters ein fast reines Wohngebäude in einem Gewerbegebiet genehmigen würde ?

Das könnte zum Präzedenzfall führen, daß das Bauamt nachher den Abriss bezahlen muß, wenn jemand klagt. Aus meiner Sicht wäre diese Baugenehmigung eine Rechtsbeugung. So eine Gebietsklassifizierung ist ja kein Jokus, sondern ein Rechtsakt - ob der Dieter vom Bauamt nun damals in Mathe von Dir abgeschrieben hat oder nicht
um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.

Humor schadet nicht, aber das möchte ich in meinem Thread erst mal nicht haben.......kann damit nichts anfangen .
 
11ant

11ant

um sich abzusichern möchte der angrenzende Nachbar einen Grundbucheintrag, für das Bauamt reicht seine schriftliche Bestätigung aus (wenn ich im hinteren Bereich des Grundstückes bauen möchte), das Gleiche hatte er mit seinem Nachbar auch, alles ist in Ordnung.

Humor schadet nicht,
Der Humor wird aber nichts nützen: einen Gebietscharakter kann man nicht durch Nachbarzustimmung ändern. Schon gar nicht in der Weise "wenn das Wohnhaus nur da steht, wo vorher das Gewerbegebäude stand, dann sehe ich es persönlich als Bestandsgebäude an" (was die Umnutzung übrigens nicht legalisiert).

Ein Gewerbegebiet ist und bleibt ein Gewerbegebiet. Das ist Raumordnung, nicht Nachbarrecht.

Wenn da das Bauamt eine Genehmigung erteilt, kannst Du zwar einen Amtshaftungsanspruch daraus ableiten, wenn der Landrat die Abrissbirne auffährt. Aber einen Bestandsschutz für den vermeintlich genehmigten "Schwarzbau von Rathauses Gnaden" erlangst Du dadurch nicht.

Darauf und auf nichts anderes versuchen MayrCh und ich nur freundlich hinzuweisen.
 
T

tumaa

Das alte Gebäude war ein Wohngebäude (bj 1900), das Areal ist zwar GE, aber 80% sind Wohngebäude, ca. 15 Wohnhäuser.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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