Einfamilienhaus ~200qm mit Doppelgarage auf trapezförmigem Grundstück

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M

Mucuc18

Das ggü. vom HKV ist die Entwässerung vom DG Bad, haben da keine bessere Position gefunden. Oder wie regelt man das "state of the art"? In der Wand sollen die meines Wissens nach ja auch nicht laufen...

Was meinst du mit den Wandstrecken zwischen den Fenstern?

Vermute ich recht, daß wir es hier mit einem nach seinem Selbstbild "Premium" GU zu tun haben ?
Deine Annahme ist richtig, zunächst für die Planung - wer tatsächlich baut ist noch offen

.
 
Nida35a

Nida35a

Hallo, eine bescheidene Frage. Was sind "Pfuschertaschen"?
Jeder Maurer verarbeitet ganze 25cm oder halbe 12,5cm Steine.
Alles andere muss gesägt werden, natürlich zu klein, und die entstehenden Spalten (Pfuschertaschen) werden mit Mörtel/Kleber, was halt da ist, ausgefüllt .
Wenn der Planer im Oktameter, 12,5cm, Raster bleibt, braucht niemand sägen.
Unser Planer sagte uns, wir dürfen jedes Mass im Raster 12,5cm für Wände nehmen
 
11ant

11ant

P.S.: die Details "Übergang Treppenaustritt / Wohnzimmertür", "Wohnzimmer-Unterzug / Fenstersturz", "Wandkopf / Wohnzimmertür", "Haustürlaibungen unterschiedlich", "Haustürsturz / Kaminzug", ... (Aufzählung ohne Vollständigkeitsgarantie) schmerzen mich schon beim Hinschauen. Auch das sind alles wieder "gutachterliche Entzündungsherde" ;-)

Hallo, eine bescheidene Frage. Was sind "Pfuschertaschen"?
Das sind "fachgerechtheitswidrige" Ausmörtelungen von Lücken in Wänden. Sie entstehen (vermeidbar !!! - sonst würde ich mich nicht darüber "aufregen"), wenn Planer die Steinmaße ignorieren und sich Wände in Phantasiemaßen ausdenken. Dann entstehen zwangsläufig Stellen, die der Maurer mit (noch normgerechtem) Variieren des Mauertaktes sowie mit Steinsägen nicht ausgleichen kann. Sie stellen thermisch unschöne Qualitätsstörungen des Wandkörpers dar, und stören auch punktuell die statische Qualität des Wandverbundes (sowohl unmittelbar, als auch mittelbar durch ihren Einfluß auf Überbindemaße). Um Deine Anschlußfrage vorwegzunehmen: das Überbindemaß meint, daß bei benachbarten Steinlagen die Stoßfugen jeder Lage mit der nächsten Steinlage überbrückt werden anstatt im Worst Case übereinanderzustehen und "Kreuzfugen" zu bilden (wie man sie bei Fliesenverlegemustern regelmäßig sogar häufiger wählt als den "Mauerverband"). Pfuschertaschen sind optisch betrachtet quasi "Astlöcher" aus Mörtel. Die Erklärung von @Nida35a in Beitrag #38 ist ich sachma "für den Hausgebrauch tolerabel ungenau", aber vermutlich leichter verständlich.

Das ggü. vom HKV ist die Entwässerung vom DG Bad, haben da keine bessere Position gefunden. Oder wie regelt man das "state of the art"? In der Wand sollen die meines Wissens nach ja auch nicht laufen...
Oha, das macht es nicht besser. Gewiß hätte hier das Fallrohr in die Wand gekonnt, konkret aber leider ebenfalls mit dem HKV kollidierend. Das ist leider reif für einen Satz Detailzeichnungen.
Was meinst du mit den Wandstrecken zwischen den Fenstern?
146 / 146.5 / 240 / 177.5 gibt alles unnötige Sägerei. Aber ich kann da gar nicht lange hinschauen, sonst wird die Aufzählung immer länger.
Deine Annahme ist richtig, zunächst für die Planung - wer tatsächlich baut ist noch offen
Ich kümmere mich gerne darum, melde Dich einfach. Zumindest der Weg über gmx (de) ist ja bekannt, ansonsten schau´ auf meinen Infoblog ;-)
 
M

Mucuc22

Kurzes Update. Nach langem rumgefrickel am Grundriss wurde vor ein paar Monaten der Bauantrag eingereicht. Grundriss wie in #1 mit einigen kleineren Änderungen.
Resultat: Bauantrag in der Form nicht genehmigungsfähig. Architekt hat die Abstandsflächen falsch berechnet und dazu auch noch den falschen Bezugspunkt für die Höhe des Gebäudes verwendet. Letzterer Punkt wäre ggf noch verkraftbar

Die fehlerhafte Abstandsfläche im Osten bricht der Planung jedoch das Genick.
Wir stehen somit wieder bei 0 (sind nun jedoch (hoffentlich) deutlich schlauer)

Einen Architekt rund um München (der idealerweise die BayBO kennt und in der Lage ist Bebauungspläne korrekt zu lesen) kann nicht zufällig jemand empfehlen?
 
K a t j a

K a t j a

Resultat: Bauantrag in der Form nicht genehmigungsfähig. Architekt hat die Abstandsflächen falsch berechnet und dazu auch noch den falschen Bezugspunkt für die Höhe des Gebäudes verwendet. Letzterer Punkt wäre ggf noch verkraftbar

Die fehlerhafte Abstandsfläche im Osten bricht der Planung jedoch das Genick.
Ach Du meine Güte. :eek:

Kann man den Entwurf nicht noch irgendwie heilen? Wie falsch waren denn die Berechnungen? Wollt Ihr ihn gleich zum Teufel jagen deswegen?
 
Zuletzt aktualisiert 27.06.2025
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