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Erstellt am: 13.05.21 16:44

11ant14.05.21 12:45
CleoBau schrieb:

Doppelhäuser sind nicht gestattet auf einem Grundstück, nur jeweils eine Hälfte.
Zitiere doch mal den Absatz, aus dem Du das herausgelesen haben willst.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
NoSchnitzers14.05.21 13:06
Zum Grundriss allgemein:
Ihr habt ein Kinderzimmer im Keller.
Das hört sich jetzt vlt. Ein bisschen lächerlich an, aber ich hatte mein Kinderzimmer auf der Wohnebene, meine Eltern und Geschwister waren ein Stockwerk über mir. Bei mir ging es ganz lang bis ich (Nachts) damit klar gekommen bin. Hier ist es zusätzlich ein Keller.
hanghaus200014.05.21 18:28
CleoBau schrieb:

Danke für eure Rückmeldungen.
Der Bebauungsplan lässt sich nicht verlinken. Es ist 27a und Gegend W2 von Teltow (Brandenburg).

Wieso erlaubt ein Bebauungsplan 2 Vollgeschosse, wenn dies mit der Traufhöhe niemals machbar ist?
Doppelhäuser sind nicht gestattet auf einem Grundstück, nur jeweils eine Hälfte. Aussage vom Bauamt: "Zweifamilienhaus ist möglich mit einem gemeinsamen Eingang". Wir werden unsere Planung dann nochmal überarbeiten.

Die persönlich werdenden Aussagen ignoriere ich dann mal. Willkommen in der Welt es gibt auch unerfahrene Menschen die in ein Forum schreiben, um nach Hilfe zu fragen.
Danke fuer den Bebauungsplan. Nun nur noch die Nummer des Grundstücks.

Ich lese da nix von, dass Doppelhaushälfte nicht erlaubt sind. Du bist doch W2 dann sind die nur in der Groesse beschraenkt. Aber 100 m2 pro Doppelhaushaelfte Grundfläche hast eh nie.
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