Dehnfuge zwischen 2 Reihenhäusern - Verantwortung in DIN Norm?

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Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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11ant

11ant

Wie jetzt müssen beide oder muss nur der Anbauende? Du wiedersprichst dir doch.
Ich sage beide müssen zahlen.
Die Realität würde ich nicht gleich als Widerspruch bezeichnen, nur weil sie nicht immer der reinen Lehre folgt. Ich sehe hier rechtlich den Anbauenden in der Pflicht - aber ebenso für hilfreich, einen finanziellen Beitrag dazu zu leisten, daß er nicht nur notwendigst billig dabei vorgeht.
 
Y

ypg

Einzelhäuser sind quasi auch Reihenhäuser. Man kann heutzutage in der Theorie ein bestehendes Reihenmittelhaus entfernen, ohne dass die anderen Wände einzubüßen haben.
Mir scheint, dass es sich um ein grundsätzliches Gesamtprojekt handelt, wo aber jeder für sich baut?!
Da wäre doch eine gemeinsame Lösung, also Teilung der Aufgabe „Schließung“ das rechtlich naheliegendste. Allerdings weiß ich es nicht.
Auch im Nachbars Interesse sollte man schließen - es können sich dort Feuchte und Tiere sammeln, die an seinem Holzhaus Gammel entstehen lassen.
 
K1300S

K1300S

Ich kann dazu beitragen, dass meine früheren Nachbarn dereinst eine Doppelhaushälfte gebaut hatten. Die andere Hälfte wurde aus Gründen dann doch erst mal nicht gebaut, und nach fünf Jahren wurde wenigstens die Kommunwand auf Kosten der Doppelhaushälfte-Besitzerin gedämmt. Ein Jahr später wurde das andere Grundstück dann doch endlich noch mal verkauft, und der Doppelhaushälfte-Bauherr musste die vorhandene Dämmung entfernen und anschließend die Abdichtung der Fuge vornehmen (lassen). Darüber wurde aber in keinster Weise diskutiert. Es scheint also nicht unbedingt unüblich zu sein, dass der Verursacher dies trägt.
 
Zuletzt aktualisiert 21.07.2025
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