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ᐅ Grundstück als Bauerwartungsland kaufen


Erstellt am: 14.09.2016 16:37

Bau12345 14.09.2016 16:37
Hallo, wir haben ein Grundstück in Aussicht, welches nach Auskunft der Stadt mit Inkrafttreten des neuen Flächennutzungsplans zum Ende des Jahres für den Wohnbau frei gegeben wird. Wir befinden uns in der Recherche und würden erste finanzielle Aufwendungen (z.B. Baugrundgutachten) in Auftrag geben.
Nun zur Frage:

Sollen wir den Kaufvertrag (natürlich notariell und anwaltlich geprüft) mit einer Klausel versehen und abschließen? Oder lieber warten? Wir wollten jetzt einen schriftlichen Nachweis, dass das Land bebaubar ist (es gilt §34 Baugesetzbuch) und erfuhren so vom Bauamt von dem Sachverhalt.
Wir kaufen zum jetzigen Zeitpunkt Erholungsfläche und wenn bei der offiziellen Inkraftsetzung des Flächennutzungsplan etwas schief geht, müssen wir unser Geld zurückfordern und haben ggf. mega Stress.
Was sagt ihr?

Danke liebe BauGemeinde

86bibo 14.09.2016 16:45
Wenn ihr eine Erholungsfläche kauft, dann könnt ihr gar kein Geld zurückfordern. Das ist den letztendlich Pech. Ihr müsst dann eine Klausel in dem Vertrag haben, dass ihr vom Kauf zurücktreten könnt, bzw. ihn zurückabwickeln könnt, falls das Grundstück nicht innerhalb von x Jahren als Bauland ausgeschrieben wird. Ob sich da ein Verkäufer darauf einlässt ist natürlich fraglich. Solange es von der Stadt keine offizielle Stellungnahme gibt, ist das Risiko auf eurer Seite.

Bau12345 14.09.2016 16:57
Hallo noch einmal,
im Entwurf des neuen Flächennutzungsplan ist das ganze Gebiet in Wohnbaufläche umgewandelt worden. Wir wissen halt nicht, was dem Inkrafttreten im Wege stehen könnte...wie das Prozedere ist, wie lange sowas dauert. Nach Auskunft der Stadt wird es dann nach §34 Baugesetzbuch bebaubar sein. Wir wollen halt im Frühjahr mit dem Bau anfangen und im Herbst 2017 einziehen. Wenn wir jetzt warten, bis es Dezember wird...und dann erst Notartermin im Januar + Wartezeit für Baugenehmigung wird alles sehr knapp. :-(
Sollte man bei so einer Sache pokern? Klar würden wir uns mit einer Klausel absichern, aber Stress gäbe es bei Verzögerungen ja trotzdem. Wir sind Freunde der sicheren Seite, aber diese ganze Baugeschichte ist eh ziemlich verrückt

RobsonMKK 14.09.2016 17:30
Wenn ich es richtig verstehe, dann muss das Gebiet dann noch erschlossen werden? Da wird das garantiert nichts mit Frühjahr und Baubeginn

Bau12345 14.09.2016 17:47
Hallo, nein es ist eine bestehende Wochenendhaussiedlung, die zur Bebauung mit bis zu 2 Vollgeschossen umgewandelt wird.

andimann 14.09.2016 17:52
Hi,
Bau12345 schrieb:
Wir wissen halt nicht, was dem Inkrafttreten im Wege stehen könnte...wie das Prozedere ist, wie lange sowas dauert.

dem kann jede Menge im Wege stehen:
  • Naturschutzbelange, wenn da auf den Flächen plötzlich jemand eine seltene Blume findet.
  • Jemand entscheidet, dass man doch eigentlich keine neuen Baugebiete braucht.
  • Klagen der alteingessenen Anwohner, deren Grundstücke und Häuser bei Verfügbarkeit von neuem Bauland natürlich im Wert sinken.
  • Und hier in Bayern ganz beliebt: so ganz zufällig wird dann doch der Acker des Bürgermeisters oder einer seiner Verwandten zum Bauland erklärt.
Es ist Bauerwartungsland. Mit der Betonung auf Erwartung! Sprich, das kann 2 Monate dauern, 2 Jahre, 20 Jahre oder auch niemals zu Bauland werden. Deswegen ist es ja auch billig.

Meine Arbeitskollegin hat sich vor nun bald 12 Jahren Bauerwartungsland andrehen lassen, dass "auf jeden Fall nächstes Jahr Bauland wird". Das ist bis heute noch Bauerwartungsland!

Viele Grüße,

Andreas
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