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ᐅ Bebauungsplan unklar bezüglich Geschossigkeit und Höhe am Hang


Erstellt am: 03.12.22 16:28

sque198903.12.22 16:28
Hallo zusammen,

wir würden gerne ein Grundstück kaufen und bebauen. Das ist leichte Hanglage (durchschnittlich ca. 10%, wobei die ersten 3 Meter steiler sind als der Rest. Bauen möchten wir einen Bungalow mit Bodenplatte. Nun würden wir gerne vermeiden das Grundstück großartig abzugraben, sondern es einfach oben planieren und den Bungalow drauf setzen, so dass der Fußboden (bzw. die Bodenplatte) des Hauses, ich schätze mal, ca. 2 Meter oberhalb der Straße liegt.

Im Bebauungsplan sind verschiedene Geschossigkeiten ausgewiesen (Bungalow ist möglich, steht auch schon einer nebendran) jedoch gibt es einen Absatz in dem etwas über eine maximale Höhe des Fußbodens über Straßenoberkante steht.

Bei einem Beratungstermin (Baufirma) wurde uns gestern gesagt, dass diese Regel nur für die Bauweise mit Untergeschoss gilt, weil es in der Zeichnung nur dort (linke Spalte) aufgeführt ist. Im Text selbst sehe ich aber diese Einschränkung nicht.

Wir würden uns sehr über eine Einschätzung freuen, wie dieser Absatz zu deuten ist. Dürfen wir unseren Bungalow 2m über die Straßenkante setzen?

Anbei ein Screenshot des entsprechenden Absatzes im Bebauungsplan.

Herzlichen Dank!


Seitenbild: Höchstmaß der Vollgeschosse; Diagramm der Geschosse (OG/EG/UG) mit I/U+D.
K a t j a04.12.22 08:44
Ich würde zunächst auch raus lesen, dass Du den Bungalow nicht 2m hoch setzen kannst. Steht ja ziemlich eindeutig da, "das zur Straße anliegende Geschoss". Ohne UG ist das Dein EG.
Bei sowas lohnt sich aber manchmal eine Bauvoranfrage. Meist will man nur vermeiden, dass die Bauherren Türme auf ihr Grundstück bauen, welche dann über alle anderen Häuser drüber ragen wegen der Aussicht am Hang. Bei einem Bungalow ja aber nicht das Thema.
hanghaus202304.12.22 08:54
Um das zu beurteilen sollte man den Bebauungsplan kennen und wissen wie die Baugrenzen sind. Du baust Hang aufwärts?

Das würde ich mir aber ganz genau vorab planen mit Lageplan und möglicher Umgebung. 2 m aufschütten ist auch nicht ohne.
hanghaus202304.12.22 09:41
Ich würde das Grundstück reservieren und dann die Bebaubarkeit gründlich prüfen.

Zeig doch mal ein Bild vom Grundstück und von dem Bungalow nebenan.
WilderSueden04.12.22 10:26
K a t j a schrieb:

Ich würde zunächst auch raus lesen, dass Du den Bungalow nicht 2m hoch setzen kannst. Steht ja ziemlich eindeutig da, "das zur Straße anliegende Geschoss". Ohne UG ist das Dein EG.
Sehe ich auch so.

Ich bin auch der Meinung, dass ihr euch bei einer 2m Anschüttung höchstwahrscheinlich einen Pyrrhussieg holt weil ihr das alles abfangen müsst. Wie weit sollte denn das Haus von der Straße weg sein?
Für mich klingt das hier nach einem klassischen Hanghaus mit teilweise eingegrabenem UG
Sunshine38704.12.22 10:32
Auch wenn ein Bungalow gehen würde sollte man die Häuser immer mit dem Grundstück bauen und nicht gegen das Grundstück. Also den Hang nutzen und das beste daraus machen (UG Technik, Schlafen, Hobbyräume und EG Wohnen/Essen/Kochen). Durch den Hang habt ihr auch im UG viel Licht und große Fenster. Ich warne davor, dass man gegen das Grundstück baut und sich dann einen 2m höher Gesetzten Bungalow baut, denn man dann durch Massen an L-Steinen ewig (10m im Garten wieder verschenkt) abstützen muss, um irgendwann wieder denn natürlich Grundstücksverlauf zu haben. Das sieht nicht nur aberwitzig aus sondern kostet wahrscheinlich auch 50k-100k.. Dann lieber gleich den Keller im Hang als Wohnkeller nutzen
bungalowgrundstückhangbodenplattebebauungsplan