Bebauungsplan: Bitte um Erklärung zwecks Aufschüttung

4,20 Stern(e) 6 Votes
S

Sebastian 584

Hallo,

Mein Baugrundstück hat ein leichtes Gefälle. Die Straße ist der höchste Punkt und es fällt dann leicht ab, am Ende des Grundstücks beträgt der Höhenunterschied ca. 2,50 Meter.

Im Bebauungsplan ist zu lesen, dass:

Für die bauliche Nutzung, bezogen auf das festgelegte Gelände:
bergseits: OK Rohfußbodenhöhe kleiner gleich 0,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände ( am ungünstigsten Geländepunkt)
talseits: Wandhöhe kleiner gleich 4,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände (am üngünstigsten Geländepunkt)

Kann mir jemand sagen was genau das bedeutet (was ist der ungünstigste Geländepunkt?) Wie hoch darf ich das Grundstück anheben?
Gerne würde ich das gesamte Grundstück auf Straßenniveau und höher aufschütten. Darf ich das?

Danke und Gruß
 
L

Lumpi_LE

Nochmal genau hereinschauen, ich würde behaupten das ist irgendwo definiert. Entweder die Höhen stehen an den Grundstücken, oder der Begriff "ungünstigster Geländepunkt" ist im Text definiert.
 
S

Sebastian 584

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Leider kann ich aber nirgends eine Angabe darüber finden

Grüße
 
11ant

11ant

bergseits: OK Rohfußbodenhöhe kleiner gleich 0,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände ( am ungünstigsten Geländepunkt)
talseits: Wandhöhe kleiner gleich 4,50 Meter gemessen über OK festgelegtes Gelände (am üngünstigsten Geländepunkt)
Offenbar gibt es dann mehrere vermessene Höhenpunkte, und gemessen soll ausgehend vom ungünstigsten dieser Punkte. Das ist immerhin einfacher, als (wie üblicher) in der Mitte der betreffenden Hausseite zu messen, weil bei letzterem ja die "Unschärferelation" hinzukäme, daß jeder konkrete Baukörper seine eigenen Rahmenbedingungen mitverschöbe. Für den Laien mag es unverständlicher klingen, für den planenden Fachmann sehe ich es eher "die Rechnung vereinfachen".

Aus welcher Perspektive ein Punkt dabei für oder gegen wen oder was günstiger oder ungünstiger zu werten ist, muß aber noch irgendwo geklärt sein - andernfalls sähe ich die gebotene Bestimmtheit verletzt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.07.2025
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3144 Themen mit insgesamt 42609 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Bebauungsplan: Bitte um Erklärung zwecks Aufschüttung
Nr.ErgebnisBeiträge
1Wert Grundstück und Bungalow B55 11
2Angebot für eine Doppelhaushälfte mit Grundstück ok? 11
3Finanzierung Grundstück jetzt, Haus in 6 Monaten? 17
4Eigenheim Bauen? Grundstück in Aussicht 19
5Grundstück jetzt-Hausbau nächstes Jahr 23
6Finanzierung des Grundstück: Muss die gesamte Finanzierung stehen? 11
7Grundstück bezahlt - Bauen mit zusätzlich Darlehen? - Seite 216
8Winkelbungalow auf Grundstück 800m2 - Finanziell machbar? 16
9Was haltet Ihr von diesem Grundstück? 11
10Grundstück bekomme ich geschenkt. Wie den Bau finanzieren? 16
11Grundstück von Vater kaufen - Hausbau ja oder nein? 11
12Ist das Grundstück das richtige für uns? - Seite 215
13Grundstück für Haus kaufen bitte um Rat ! - Seite 246
14Kosten/Planung Grundstück, Baunebenkosten Schlüsselfertig usw. 27
15Grundstück - Entscheidung? 14
16Grundstück trennen und Bauland generieren? Wo anfragen? 14
17Unser Grundriss von 120qm auf 469qm Grundstück - Seite 673
18Grundstück reserviert, Baufinanzierung Plan, Architekt/Bauantrag 21
19Wieviel Grundstück und Haus können wir uns leisten? 25
20Meinungen zum Grundstück am Hang. 22

Oben