Baurecht: Elektriker weigert sich weiterzumachen

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S

Steven

nein, eben nicht!
Hallo Alessandro

doch! du kattest einen Kostenvoranschlag mit einer Leistungsbeschreibung. Jetzt hast du zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung Extras (dein Elektroplan, den du an den Elektriker gemailt hast) geordert. Bing.
Der Elektriker hätte dir anständiger weise für die Extras einen KV zukommen lassen können. hat er nicht. Aber Zahlungspflicht wird für dich bestehen. Eine Klage wäre mir in dem Falle zu riskant. Außerdem willst du im April einziehen. Da ist eine gütliche Einigung mit dem Elektriker vorzuziehen.

Steven
 
P

Pinkiponk

Das Problem ist, dass Du Dir vorher kein Kostenvoranschlag für die Mehrarbeit gebenlassen hast. Da kann richtig was zusammen kommen mit : Mach mal hier und mach mal da...
D.h., ich muss jeweils einen Kostenvoranschlag "verlangen"? Das widerspricht für mich einem anderen Hinweis, dass es keine "Angebotspflicht" gibt.
 
H

hampshire

@Pinkiponk : "Handwerk" funktioniert sehr einfach und direkt. Die Handwerker erbringen die vereinbarten Leistungen. Zusätzlich erbringen Sie Leistungen, die Du auf Zuruf beauftragst. Diese werden dann auch berechnet und erfordern keine gesonderte Preisabsprache. "Können Sie hier noch eine Zwischenwand machen?", "Hier hätte ich gerne noch mehr Steckdosen...", "Lassen Sie uns doch diese Farbe nehmen...", "Bauen Sie noch eine Enthärtungsanlage ein...", "Bringen Sie uns diese Armatur an...", "Dachrinne doch lieber aus Kupfer..." Das geht alles schnell, unkompliziert und natürlich gegen Geld.
Ich habe immer nach einer Größenordnung gefragt und mir kein Angebot machen lassen - damit hatten wir eine hohe Handlungsgeschwindigkeit auf der Baustelle. Wenn Du mit einem strengen Budget rechnest würde ich alles kurz schriftlich notieren - und wenn es auf einem blanken Papier ist um die Übersicht nicht zu verlieren. Wichtig sind Eigenverantwortung und Disziplin um im Budgetrahmen zu belieben.
 
S

Steven

Nach wie vor bin ich der Ansicht,
Hallo Pinkiponk

das kann beim Bauen teuer werden.
Du bist z. B. der Ansicht, dass die Fensterbauer nach der Montage auch die Rahmen und Scheiben blitzblank hinterlassen müssen. Du sagst: Macht die Fenster blitzblank. Das machen die und schicken dir dann eine zusätzliche Rechnung. Du hast den Auftrag gegeben und zahlst. Auch wenn du der Ansicht warst....

Steven
 
P

Pinkiponk

doch! du kattest einen Kostenvoranschlag mit einer Leistungsbeschreibung. Jetzt hast du zusätzlich zu dieser Leistungsbeschreibung Extras (dein Elektroplan, den du an den Elektriker gemailt hast) geordert. Bing.
Die korrekte Vorgehensweise wäre also, nicht sofort einen Auftrag zu erteilen, was Alessandro quasi gemacht hat, sondern erst einmal einen schriftlichen (?) Kostenvoranschlag anzufordern und davon abhängig dann einen (Teil-)Auftrag zu erteilen oder nicht?

Da Du Dich gut auszukennen scheinst: Kann man als Bauherr heutzutage noch darauf vertrauen, wenn ein Handwerker auf der Baustelle sagt, kostet xxx zusätzlich, dass es auch stimmt oder kommt dann später doch eine erheblich höhere Rechnung? (Abgesehen von MwSt. zusätzlich.)
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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