Änderungen Werkvertragesabschluss möglich - Werkvertrag Grundriss

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K

KayanumaXL

Ich habe einen Werkvertrag (WV) von einem Generalübernehmer für ein Einfamilienhaus vorliegen, bin aber noch nicht 100%ig mit dem Grundriss zufrieden. GÜ drängt höflich zum Abschluss des Vertrages wegen Planung für 2014 mit dem Hinweis, dass die Details (Treppenart (1/4-gewendelt oder 2/4-gewendelt), genaue Fenster-Positionen...) noch nach Abschluss des WV geändert werden können.

Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Vielen Dank für eure Hilfe!
 
emer

emer

Zudem: die Details der Änderung nach Vertragsabschluss sind dann oft auch entsprechend teuer, denn: dann kommt der GÜ und sagt: ja sorry ich hab jetzt anderen mit dem Grundriss der im Vertrag steht geplant, ich ändere das gerne aber kostet viel weil ich muss ja nu neu planen...
 
B

Bauexperte

Guten Abend,

I
Ist das so gängige Praxis oder sollte der WV bei Unterschrift schon alles fix sein?
Wir halten das mit unseren Kunden so - bei nahezu jedem Vertrag wird vor Stellung des Bauantrages noch etwas geändert; dafür schreiben wir keine Rechnung. Ich weiß aber aus den Jahren meines Berufes, daß es nicht überall so gehandhabt wird und das nachvertragliche Ändern der Entwürfe häufig kostenpflichtig berechnet wird.

Lass Dir eine kostenlose Umplanung der Entwürfe in den noch zu schließenden Werkvertrag schreiben - wenn Du sicher bist, Deinen Baupartner gefunden zu haben - und Du solltest auf der sicheren Seite sein.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DerBjoern

Es sollte möglichst viel vor Vertragsunterzeichnung schriftlich fixiert sein. Für Änderungen nach Unterzeichnung kann dir der GÜ seinen Preis diktieren.
 
Jaydee

Jaydee

Wir haben nichts zahlen müssen für Umplanungen. Ursprünglich hatten wir sogar eine Stadtvilla, also 2-geschosser geplant, jetzt ist es 1 1/2 geschossig mit Satteldach. Für Änderungen am Grundriss und zusätzliche Wände mussten wir gar nichts bezahlen.

Ich würde aber auch wie Bauexperte schon gesagt hat, die kostenlose Änderung mit in den Vertrag aufnehmen.
 
D

DerBjoern

@Jaydee

Habt ihr den gleichen GÜ? Sonst bringt es dem TE nichts das IHR für Änderungen nichts bezahlen musstet ;)

Generell macht es doch sinn, wenn man schon vorher Änderungswünsche hat diese auch vorher zu fixieren. Dann hat der Auftraggeber mehr sicherheit und auch der Auftragnehmer kann besser planen und kalkulieren. Es sei denn der AN kalkuliert spätere Mehrkosten ein ;)
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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