Abstandsflächen bei Neubau an eine Fremdgarage?

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Zuletzt aktualisiert 09.07.2025
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M

Matt.712

Sorry, das ging schief...eigentlich wollte ich noch ein bisschen dazu schreiben:

Die Flurstücke sind folgendermaßen aufgeteilt (dazu noch einmal ein Auszug aus dem Münchner Kartendienst ). Das Flurstück von Haus A ist C-förmig mit einer Grundflächenzahl von 0,4. Das aktuell bestehende Haus überbaut lediglich ca. 14 %, sodass dies kein Hinderungsgrund wäre. Die Flurstücke Garage A und Garage fremd sind jeweils eigenständige Flurstücke, die zu den beiden Häusern gehören und die gemeinsame Zufahrt ist ein weiteres Flurstück, welches hälftig Haus A und hälftig Haus fremd zugeteilt ist (Miteigentumsanteil 1/2). Haus fremd, Garage fremd und der hälftige Miteigentumsanteil der Zufahrt gehört unseren Nachbarn. Haus A, Garage A und der zweite Anteil an der Zufahrt uns.

Im Bebauungsplan sind keine speziellen Regelungen zu den Abstandsflächen getroffen worden. In diesem aktuell gültigen Bebauungsplan sind die Garagen erst gar nicht eingezeichnet, sondern ein weiteres Reihenhaus (ursprünglich waren wohl 4*2 Häuser versetzt geplant.
hilfe-abstandsflaechen-bei-neubau-an-eine-fremdgarage-504043-1.gif

Vielleicht hilft das, um die ungewöhnlichen Umstände besser greifen zu können. Wie 11ant schon sagte, wir freuen uns tatsächlich an dem Grünstreifen bzw. dem "großen" Garten, würden jedoch gerne die Eltern wegen eines zukünftigen Pflegefalls in unsere Nähe holen. Da wäre aufgrund des riesigen Baufensters ein Projekt in die Richtung für uns wie ein Jackpot.

Herzlichen Dank und einen guten Wochenstart!
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Am elegantesten wäre doch:
- mit Eigentümer Garage Fremd einigen, dass
a) 2 neue Garagen an Südgrenze gebaut werden (da wo jetzt das Gartenhaus ist)
b) Das Flurstück dafür Teilen und mit FREMD die alte Garage gegen die neue tauschen
- Garage FREMD Alt und A abreisen.
- Haus direkt an bestehendes Reihenhaus anbauen.
 
M

Matt.712

Hallo RomeoZwo, das ist tatsächlich die eleganteste Lösung, ja!
Leider ist diese am Widerstand der Nachbarn gescheitert, obwohl wir alle Kosten und Unannehmlichkeiten ausgeglichen hätten. Daher sind wir nun auf der Suche nach einer Lösung, die unabhängig von deren Befindlichkeiten durchführbar ist.
 
E

Escroda

Vielleicht hilft das, um die ungewöhnlichen Umstände besser greifen zu können.
Nicht viel. Bei Dalli-Klick war ich nie besonders gut.
- Setzt der Bebauungsplan geschlossene oder offenen Bebauung fest?
- Bei offener Bauweise: Wie lang ist die bestehende Häuserzeile schon?
- Wie ist es zur Ist-Situation gekommen? Die Gemeinschaftsfläche erscheint sinnlos, es sei denn, man wollte damals etwas genehmigungsfähig zurecht biegen, z.B. die Garagen absichtlich durch Überschreitung der maximalen Grenzbebauung aus der Privilegierung entlassen, so dass sie der geschlossenen Bauweise nicht entgegenstehen. Dann wäre Dein Plan nicht abwegig. Kann aber auch sein, dass die Grundstücksteilungen erst später vorgenommen wurden. Dann hätte man bewusst baurechtwidrige Zustände geschaffen und evt. auch gegen §19 Baugesetzbuch verstoßen, was für das Vorhaben sicher nicht zuträglich wäre.

Wir können hier natürlich weiter spielen, indem Du noch ein paar Puzzleteilchen veröffentlichst oder uns noch die eine oder andere Salamischeibe gönnst, sinnvoller erscheint mir aber eine Bauvoranfrage durch einen lokal vernetzten Architekten.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Leider ist diese am Widerstand der Nachbarn gescheitert, obwohl wir alle Kosten und Unannehmlichkeiten ausgeglichen hätten. Daher sind wir nun auf der Suche nach einer Lösung, die unabhängig von deren Befindlichkeiten durchführbar ist.
Puhh, dann wird es wohl schwierig. Lässt sich der Nachbar vielleicht mit Goodies einfangen? Seine neue Garage wird nicht 3x6m sondern 3x9m mit einem Abstellraum oder sowas? Ich stell mit das gezeigte Konstrukt - falls es genehmigt werden kann - halt auch nicht sonderlich schön vor. Von der Schwierigkeit einen schönen Grundriss in das doch recht schmale L zu zaubern mal ganz abgesehen.
 
Zuletzt aktualisiert 09.07.2025
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