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ᐅ Abstandsflächen bei Neubau an eine Fremdgarage?


Erstellt am: 12.06.2021 17:49

Matt.712 12.06.2021 17:49
Hallo zusammen,

wir habe einige Fragen zum Thema Abstandsflächen bei denen wir eure und Ihre Hilfe benötigen. Zur Verdeutlichung haben wir eine Skizze angefertigt, auf die wir uns beziehen. Wir wohnen in einem Reiheneckhaus (Haus A) in München mit zwei angrenzenden Garagen (A= eigene Garage und fremd). Das Baufenster ist sehr großzügig bemessen, sodass neben der Garage fremd noch ein Streifen mit 4,2m Breite bebaut werden kann, bis zur Baugrenze. Unsere Idee ist, dass dort noch ein weiteres Haus PLAN realisierbar wäre. Jedoch wissen wir nicht, ob dies baurechtlich möglich ist. Zu den Häusern jenseits des öffentlichen Weges können wir die Abstandsflächen unter Zuhilfenahme des 16m Privilegs einhalten ½*H = 3,77m. Ist das korrekt?

Wie verhält es sich nun aber in Bezug auf die Garage fremd? Sind hier Abstandsflächen zu beachten? Eine Garage hat ja keine Abstandsfläche und kann direkt an ein Haus angebaut werden. Kann umgekehrt das Haus PLAN direkt an die Garage fremd angebaut werden? Und ist dazu eine Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?

Zudem ist uns nicht klar, ob das Haus PLAN eine Fortführung der Hausreihe bedeutet, da wir es direkt an das Haus A „anbauen“ (durch den Schenkel im Westen)? Müssen hier die Abstandsflächen zwischen Haus PLAN und Haus A beachtet werden? Und ist dafür die Einwilligung der Eigentümer der Garage fremd nötig?

Falls die Abstandsflächen eingehalten werden müssen, gibt es eventuell eine Ausnahmeregelung bzw. eine Ausgleichsregelung/Güterabwägung, die uns den Nachteil, der uns durch die Fremdgarage mitten im Grundstück und damit die deutliche Einschränkung von Bauvorhaben kompensiert? Zumal im Bebauungsplan (von 1983) keine Garagen, sondern ein weiteres an Haus A angrenzendes Haus vorgesehen war.

Vielen herzlichen Dank für die Unterstützung und alles Gute!

Herzliche Grüße,

Matthias P.

Hier noch einmal die Skizze:


Grundstücksplan: PLAN, Haus A, Haus fremd; IST-Garagen; gemeinsame Zufahrt; Vorgärten; Nordpfeil.

11ant 12.06.2021 18:16
Weniger die Gebäude als die Grundstücksgrenzen sind es, zu denen Abstände einzuhalten sind. Auf wessen Grundstück steht das Ensemble aus eigener und fremder Garage sowie gemeinsamer Zufahrt, und sind die Grundstücke des eigenen Hauses und dessen Anbaues EIN Flurstück ?

Matt.712 12.06.2021 19:01
Hallo 11ant,
danke für die schnelle Reaktion!
Wir wohnen aktuell in Haus A. Haus PLAN liegt innerhalb dieses unseres Grundstücks/Flurstücks. Die Garage A ist ein eigenes Flurstück und gehört zu Haus A. Die Garage fremd ist ebenfalls ein eigenes Flurstück und gehört zu Haus fremd. Die Zufahrt (5m Tiefe) ist ein gemeinsames weiteres Flurstück von Haus A und Haus fremd. In Richtung Westen ist die Grundstücksgrenze mehr als 10m entfernt. Sowohl im Westen, als auch im Süden und Osten ist das Grundstück von öffentlichen Wegen umspannt.
Ich hoffe, das erklärt die offenen Fragen!

Einen schönen Abend und herzlichen Dank!

11ant 12.06.2021 19:19
Aha. Dann muß es wohl schon für die Bebauung des Garagengrundstückes mit besonderen Bedingungen zugegangen sein. Ich vermute als Endergebnis wenn sich einschaltete und tiefergehende Spezialfragen ergänzte einen abschlägigen Bescheid für Deinen Bauwunsch, aufgrund bereits ausgeschöpfter Grundflächenzahl. Freue Dich des seitlichen Gartens. Wenn Du mehr Wohnfläche brauchst, sehe ich Dich am wahrscheinlichsten das Objekt wechseln müssen.

Escroda 12.06.2021 20:02
11ant schrieb:

Dann muß es wohl schon für die Bebauung des Garagengrundstückes mit besonderen Bedingungen zugegangen sein.
Yep, sehe ich genauso. Der Ist-Zustand ist schon sehr speziell und das Vorhaben noch viel mehr. Die eigenwillige Skizze macht es nicht leichter. Ohne original Liegenschaftskarte und vollständigen Bebauungsplan-Infos sehe ich auch keinen Hilfsansatz.

Matt.712 14.06.2021 10:20
Hallo 11ant und Escroda...Danke für eure Anmerkungen!


Lageplan: Haus PLAN, Haus A, Garagen, rote Pfeile zeigen Zufahrt zum Grundstück.
garagenabstandsflächenflurstückgrundstückeinwilligungzufahrt