Abstandsfläche RLP bei einem §34BauGB Grenzbebauung

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Tortuga123

@11ant sorry... dachte das wäre nicht relevant... also ich weiß nicht, was ich noch an Fakten aufschreiben soll... kann auch gerne mal ein paar Bilder von dem Grundstück reinstellen, dann kann man sich das vielleicht auch besser vorstellen.

Also wie gesagt, die Variante mit der Garage zwischen den beiden Häusern ist von unserer Aufteilung auf dem Grundstück ja gut (Garten zeigt auch nach Süden), aber durch die Hanglage, die Richtung Nachbar abfällt, und der so entstehenden Stufe zwischen Haus und Garage und Nachbarhaus und dem Gründungsproblem (auch wenn wir ohne Keller bauen, dann müssten wir uns ja auch das eigene Fundament wieder seitlich ausgraben) ist das irgendwie doof. Die Garage auf eine Stufe mit dem Haus stellen wird nicht gehen, dann kommen wir an der Grenze zu hoch, wegen dem Nachbarsdach und diesen Grenzbebauungshöhen oder wie das heißt. Und der Nachbar muss seine Fenster zumauern. Ich weiß nicht, was der da für Räume hat (ja ich weiß, hat uns eigentlich nicht zu interessieren, zumal er das ja so unterschrieben hat.... aber das ist halt auch schon 60 Jahre her und wir wollen ja auch nicht sofort neu im Dorf Stress anfangen......)

Die Variante mit der Garage an der linken Grenze und ganz vom Nachbarn wegbleiben mit dem Haus und dann den nach rechts halb offenen Keller würde uns viel besser gefallen. Nur diese Abstandsflächenregelung kann mir niemand richtig erklären (bzw die Hausverkäufer und Grundstücksmakler erzählen einem da ja auch was sie wollen, nur um ne Unterschrift zu kriegen...)

Der Nachbar hat seine Garage übrigens im Keller. Die Einfahrt geht bei uns oben rechts in der Ecke runter.
 
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Tortuga123

also der ganze Mist da ist jetzt schon weg. Das haben die alles abgerissen und weggeschmissen. Der Zaun und die Betonmauer sind noch da. Das machen wir noch weg, sobald wir das Grundstück übergeben bekommen (haben die Woche erst die Zahlungsaufforderung vom Notar bekommen) . Also die Betonmauer zur Straße hin meine ich, nicht die zu Nachbars Garage. ^^
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hanghaus2000

hanghaus2000

Deine Garage an die Seite des Nachbarn genau da wo er auch die hat. Ich wuerde aber 5 m von der Strasse abstand halten. Da ist doch kein Gefaelle. Die Einfahrt kannst doch etwas Steigung herstellen. Wenn Du die Garage im Westen machst, bekommst das doch auch nicht hin mit gleicher Hoehe mit Haus und Garage.
 
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Tortuga123

@hanghaus2000 das ist ja sein Wohnhaus, nicht seine Garage... die Garage ist im Keller und die Einfahrt ist da wo unsere rechte obere Ecke vom Grundstück ist. ich hab eben Bilder hochgeladen, vielleicht wird das etwas übersichtlicher dadurch. Wenn wir die Garage nach links setzen, kann das hinkommen mit der gleichen Höhe. Denn das Grundstück knickt so in der Mitte ab, die linke Hälfte hat nicht so viel Steigung wie die rechte. Das täuscht aber auch unheimlich, weil das ganze Grundstück auf der rechten Seite 1m angeschüttet scheint. Denn an der Straße sieht man ja die Mauer. Wenn man das alles wegnimmt und ausschachtet, ist man bei 2m Gefälle auf den 20m Breite.
Die Garage würden wir mit einem 6m Abstand zur Straße herstellen (hab einen Kombi und da ist kein Gehweg)
 
Zuletzt aktualisiert 07.07.2025
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