ᐅ Grenzbebauung Garage in Bezug auf HBO §6 (10)
Erstellt am: 24.06.2021 00:22
clausen77 11.07.2021 18:39
Danke , wir sind hier in der Tat in eine Zwickmühle geraten. Der Nachbar hat diese Woche mit dem Bau begonnen bzw. die Grube ausgehoben.
Deren GÜ ist nun nicht mehr willig (entgegengesetzt seinem Vorschlag an die Nachbarn vor 6 Wochen), einen Änderungsantrag für die Garage einzureichen und möchte die Garage wie im Freisteller geplant mit 3 Meter Abstand zu unserem Grundstück bauen.
Du schreibst, er darf die 3 Meter zwischen seiner Garage und unserer Grundstücksgrenze nicht mehr bebauen (wegen 5.1.). meinst du die Feuerwehrwege? Da gibt es doch andere Möglichkeiten für (beispielsweise zwischen seiner Garage und Haus), oder verstehe ich etwas falsch?
Je mehr ich drüber nachdenke werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ganz auf die Garage zu verzichten sehe ich kaum als Option, dann doch lieber Einzelgarage und unbedachter Stellplatz, der ggfs nächstes Jahr zum Carport umfunktioniert werden kann, falls es mit der Baulast doch klappt…
Deren GÜ ist nun nicht mehr willig (entgegengesetzt seinem Vorschlag an die Nachbarn vor 6 Wochen), einen Änderungsantrag für die Garage einzureichen und möchte die Garage wie im Freisteller geplant mit 3 Meter Abstand zu unserem Grundstück bauen.
Du schreibst, er darf die 3 Meter zwischen seiner Garage und unserer Grundstücksgrenze nicht mehr bebauen (wegen 5.1.). meinst du die Feuerwehrwege? Da gibt es doch andere Möglichkeiten für (beispielsweise zwischen seiner Garage und Haus), oder verstehe ich etwas falsch?
Je mehr ich drüber nachdenke werde ich wohl in den sauren Apfel beißen müssen. Ganz auf die Garage zu verzichten sehe ich kaum als Option, dann doch lieber Einzelgarage und unbedachter Stellplatz, der ggfs nächstes Jahr zum Carport umfunktioniert werden kann, falls es mit der Baulast doch klappt…
Escroda 11.07.2021 18:54
clausen77 schrieb:
Du schreibst, er darf die 3 Meter zwischen seiner Garage und unserer Grundstücksgrenze nicht mehr bebauen (wegen 5.1.). meinst du die Feuerwehrwege?Nein. Ich meinte den Punkt 5.1 aus den schriftlichen Festsetzungen die Du in #3 angehängt hast. Demnach darf er dort keine Nebenanlage errichten. Ein Stellplatz, ein Carport oder eine Garage sind nach 5.2 ja zulässig.clausen77 schrieb:
Deren GÜ ist nun nicht mehr willigSchade.clausen77 schrieb:
dann doch lieber Einzelgarage und unbedachter Stellplatz, der ggfs nächstes Jahr zum Carport umfunktioniert werden kann, falls es mit der Baulast doch klappt…Ja. Mit ein bisschen engerer Abstimmung hätte das IMHO zwar vermieden werden können, wenn's ganz dumm gelaufen wäre, hättet Ihr Euch dann aber auch gegenseitig ausbremsen können, was dem Nachbarschaftsfrieden sicher nicht zuträglich gewesen wäre. Jetzt wird's erstmal etwas billiger und wenn es dann später mit den Zweitgaragen klappt unter'm Strich etwas teurer, insgesamt wird sich das aber in überschaubaren Grenzen halten.
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