ᐅ Garage selbst mauern oder nicht? Was ist günstiger?
Erstellt am: 30.10.2018 13:02
305er 31.10.2018 08:23
Die Nachbarn hier haben größere sch*** am stecken , als ne vielleicht zu große Garage.
Aber ich werde das abklären.
Aber ich werde das abklären.
305er 31.10.2018 09:30
Also, hab eben mit der Stadt telefoniert.
Stellplatz plus Garage darf eine maximale Länge von 15m haben, wenn es an der Grenze liegt.
Die Wand darf eine mittlere Höhe von 3m haben.
Die Waldfläche darf die 25m² nicht überschreiten.
Der Stellplatz allerdings MUSS 5m lang sein, sprich die Garage darf erst bei 5mcm anfangen.
Unser Haus fängt bei 4,70m an. Also wird es mit einer bündigen Garage schon mal nichts, hoffentlich sieht der Versatz dann nicht so blöd aus . :-(
Die hat jetzt auch gefragt, ob schon ein Gartenhaus steht. scheinbar rechnen die das auch zu diesen 15m dazu....Also so langsam spinnen die aber XD XD XD
Stellplatz plus Garage darf eine maximale Länge von 15m haben, wenn es an der Grenze liegt.
Die Wand darf eine mittlere Höhe von 3m haben.
Die Waldfläche darf die 25m² nicht überschreiten.
Der Stellplatz allerdings MUSS 5m lang sein, sprich die Garage darf erst bei 5mcm anfangen.
Unser Haus fängt bei 4,70m an. Also wird es mit einer bündigen Garage schon mal nichts, hoffentlich sieht der Versatz dann nicht so blöd aus . :-(
Die hat jetzt auch gefragt, ob schon ein Gartenhaus steht. scheinbar rechnen die das auch zu diesen 15m dazu....Also so langsam spinnen die aber XD XD XD
kbt09 31.10.2018 09:43
Das sind aber alles keine ganz unbekannten Regelungen, vor allem, wenn man hier regelmäßig mitliest.
Kaspatoo 31.10.2018 10:00
305er schrieb:
Also, hab eben mit der Stadt telefoniert....Es ist allgemein üblich, dass rund herum ums Grundstück eine maximale Grenzbebauung von 15m zulässig ist.
Damit soll verhindert werden, dass man alles und jeden zubaut, statt die Gärten offen und weitsichtig zu lassen.
Hast du nun auch gefragt, bis Wann die Wandhöhe gemessen wird? ob das seitlich sichtbare Dach dazugezählt wird oder nur die reine Rohwand gezählt wird?
Kannst es dir ja auch leicht selbst nachrechnen:
25m² erlaubt geteilt durch Länge der Wand = Höhe der Wand
25m² / 9,5m = 2,6315m
Nun halt die Quizfrage: sind 2,6315m nun
a) Oberkante Roh-Wand ohne Dachstuhl/Betondecke/Stahlkonstruktion
b) Oberkante Dach
305er 31.10.2018 13:58
Also sorry, wenn ich mir mal endlich ein eigenes Grundstück leisten kann, dann will ich nicht das alles offen und einsichtbar ist.
Bisschen Privatsphäre will ich in meinem Garten schon haben. Und ob da jetzt ein 2m hoher Zaun steht oder ne gartenhütte Ost doch egal.
Die 25m² beziehen sich auf inklusive Dachaufbau, also das was der Nachbar alles sieht
Bisschen Privatsphäre will ich in meinem Garten schon haben. Und ob da jetzt ein 2m hoher Zaun steht oder ne gartenhütte Ost doch egal.
Die 25m² beziehen sich auf inklusive Dachaufbau, also das was der Nachbar alles sieht
cschiko 31.10.2018 14:27
305er schrieb:
Also sorry, wenn ich mir mal endlich ein eigenes Grundstück leisten kann, dann will ich nicht das alles offen und einsichtbar ist.
Bisschen Privatsphäre will ich in meinem Garten schon haben. Und ob da jetzt ein 2m hoher Zaun steht oder ne gartenhütte Ost doch egal.Nein, also zumindest rechtlich ist dies nicht egal. Die Gartenhütte zählt in die 15m rein, der Zaun hingegen nicht. So ist das nun mal, das heißt eben mit einem Zaun darfst du dein Grundstück einfrieden. Aber Grenzbebauung ist nur auf 15m zulässig, dabei vor allem aufgepasst in Grundstücksecken.
Ganz nebenbei sind ja Zäune auch nur bis 2m, teilweise glaube ich auch niedriger zulässig. Wer aber baut ein Gartenhaus mit Max. 2m Höhe?
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