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ᐅ Ab wo werden die 5,50m Abstand zwischen Garage und Straße gemessen?


Erstellt am: 10.08.22 18:46

ypg11.08.22 16:33
ypg schrieb:

Die 4,40 müssten die 5,50 sein.
Ich verstehe nicht, dass Du es nicht verstehst. Das sind doch einfache Begriffe, Erklärugen und Sätze, die sich sogar in Deinem eingestellten Plan recht gut lesen. Logische Schlussfolgerungen braucht man schon fast gar nicht. Das ist irgendwie so wie das Puzzle meiner Enkelin: Quadrat passt nicht ins Dreieck 😉
4,40 ist kürzer als 5,50…
MarkoW.13.08.22 14:33
driver55 schrieb:

Genau deshalb müsste bei einem Elektrotor dieser Abstand entfallen.

Da würde ich mal nachfragen.


Soweit ich weiß ist der Mindestabstand aber auch aus dem Grunde vorgesehen, damit man vor der Garage noch einen vollwertigen Stellplatz hat (wenn auch dann in der Garage ein "gefangener" Stellplatz ist).
ypg13.08.22 18:11
Ich verstehe die Gesetze teils auch so: "zum Stellen eines Fahrzeugs"... das hat mit welcher-Tortyp eher weniger zu tun, als dass man damit rechnet, dass das Auto nicht dreimal am Tag _in _ die Garage gefahren wird, sondern tags davor _ab_gestellt wird.
Araknis21.08.22 00:58
Es geht bei den 5,5 Metern darum, dass man zügig von der Straße runter kommt. Dass du eben nicht irgendwelche Tore aufmachen musst, während du mit dem Auto die ganze Straße blockierst. Daher ist das eine Fläche, auf die eben ein Auto passt. Ob das dann da länger steht oder nur zum Öffnen irgendeines Tores, ist egal. Das soll kein vollwertiger Stellplatz im eigenen Sinne sein oder sonstwas, du sollst nur niemanden unnötig nerven. In unserem Bebauungsplan steht, dass der Abstand "in jedem Fall" 5,5 Meter zu betragen hat, d.h. bei schräg aufgestellter Bude haben die 5,5 Meter auch an der Stelle mit dem geringsten Abstand zur Straße zu sein.
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