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ᐅ Stellplatz Baden Württemberg


Erstellt am: 06.02.21 11:28

I
icandoit
07.02.21 14:08
Klar kann man das so machen. Ist zwar nicht OK und solange es keinen stoert passiert da auch kaum was.

Aber wehe Du hast mal einen netten Nachbarn. Dann baust das Gartenhaus zuerueck und zahlst noch eine Strafe.

Ansonsten gilt das was meine Vorredner gesagt haben. So eine Bauordnung hat schon seinen Sinn.
E
erazorlll
07.02.21 16:45
Ich möchte mal den belehrenden Teil weg lassen und denke deine Frage aus dem Ursprungspost wurde entsprechend beantwortet.
Dude2000 schrieb:

Hi wir haben ein Haus im Bau in Bawü bei diesem werden zwei Stellplätze geplant, ich würde aber gerne auf einem ein Gartenhaus stellen und mit dem Garten einzäunen, kontrolliert das nach dem Bau noch jemand? Oder reicht ein Stellplatz in Bawü

1) Die Vorgabe aus dem Bebauungsplan deines Baugebiets zählt - stehen dort 2 Stellplätze drin, dann sind diese zwei Stellplätze auch anzulegen. Ob das dann irgendwo auf der Einfahrt ist oder eine Garage, spielt erst mal keine Rolle. Wobei man hier noch aufpassen muss, "befangene Stellplätze" (also z.B. vor der Garageneinfahrt, so dass immer einer weg fahren muss) zählen meines Wissens nicht überall als gültiger Stellplatz. Hier müsste man nochmal konkret in die Landesbauordnung und in den Vorgaben des Bebauungsplan schauen.

2) Gibt es keinen Bebauungsplan, dann zählt §34 in Verbindung mit der Landesbauordnung. Geht man von einem Einfamilienhaus aus, dann steht dort 1 Stellplatz pro Wohnung drin.

Generell kann eine Ausnahme beantragt werden, wenn die Bereitstellung auf deinem Grundstück aus baulichen Gründen nicht zumutbar oder möglich ist. Das wäre dann aber eine Einzelfallentscheidung und müsste per Abweichung genehmigt werden.

Zu der Frage ob das kontrolliert wird oder nicht, lässt sich keine verlässliche Antwort geben und kommt aus meiner Sicht auf deine Gemeinde an. Ich habe schon Geschichten gehört, dass nach 2 Jahren mal einer von der Gemeinde durch das Neubaugebiet gelaufen ist, sich die Häuser angeschaut und Abweichungen notiert hat.

Auf der sicheren Seite bist du nur, wenn du nach Vorgabe Bebauungsplan oder Landesbauordnung baust. Es muss nur einen Nachbar geben, der sich über das parkende Auto auf der Straße aufregt und dich bei der Gemeinde anzeigt. Wenn die dann merken, dass du nicht nach Bauantrag gebaut hast, kann das im schlimmsten Fall ein Rückbau deines Gartens bedeuten oder eine Geldstrafe.

Willst du unbedingt einen Stellplatz weniger bauen, dann lass es dir per Abweichung genehmigen. Macht das die Baubehörde nicht mit, dann hast du leider Pech gehabt.

Mich würde aber auch mal der Grundriss interessieren. Möchtest du hier mal deinen Plan einstellen?
bebauungsplanstellplätzestellplatzlandesbauordnung