Grundriss Einfamilienhaus 240 m² mit teilüberbauter Garage

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H

Haus 42

V2 ist Eure Vorarbeit in meinen Augen auch wieder nicht unbedingt das, was man ins Reine zeichnen muss - auch wenn der Architekt sich Mühe gegeben hat, Fach und Wunsch zueinander zu bringen.
Deckt sich denn bei dir immer die Lehrmeinung mit deiner persönlichen Präferenz? Nutzungsaspekte oder Regularien nicht zu bedenken oder Ineffizienzen zu schaffen hinsichtlich Verkehrsflächen oder baulichem Aufwand ist natürlich objektiv schlecht. Aber sehenden Auges eine real existierende subjektive Präferenz zu verfolgen, ist doch quasi das Motto eines menschlichen Lebens. Du schreibst ja selbst, man müsse seine Prioritäten setzen – oder unterstellst du aufgrund deiner Erfahrung mit unbelehrbaren Kunden der Vergangenheit, dass diese Prioritäten nur vermeintlich existieren und man sie wohnend später bereut?

Ich werfe mal ein paar Einwände zu V3 rein - ob man sie verbessert, verändert, überhaupt versteht und aufnimmt, das steht auf einem anderen Blatt. Aber ich denke, da geht noch mehr.
Dankeschön! Die Einwände kann ich nachvollziehen, wobei Regalflächen ja im "Fitnessraum" (der ja eigentlich durchaus multifunktional sein soll) durchaus ohne "Zumüllen" genutzt werden können – plus Garage und (flachem) Spitzboden. Im Fall von Regalflächen und Trockner hatte in der Architektenversion von V2 selbst solche Einwände, denen dann durch Vergrößerung begegnet wurde. (Natürlich eine teure Lösung, aber wenn der restliche Effekt nicht völlig verplempert erscheint, akzeptabel.)

Das Thema "Schutz reinbringen" erhoffe ich mir, mit Abstreifmöglichkeiten und Putzrobotern begegnen zu können. Am Terrassenzugang dürfte das gar problematischer sein als von der Garage her.

Und ich zweifle die Eingeschossigkeit an. Mit Gauben und diesem KS müsste es ein Zweigeschosser sein (ohne Berechnung, geschätzt)
Unter den Gauben soll die Innenhöhe auf 2,29m begrenzt sein, so dass diese Flächen dem niedrigen Drittel zugehören würden.
 
H

Haus 42

Ihr favorisiert V2, lässt sich herauslesen?
Ja, zumindest haben wir ja erst einmal die V2 weiter diskutiert und 'abgerundet'. Grund war aber weniger die innere Struktur als die Zerschneidung des Gartens bzw. dessen Offenheit zur Straße hin, mit der wir uns nicht anfreunden konnten. Hinsichtlich der Firstrichtung aus der Reihe zu tanzen kommt dann noch hinzu. Andererseits sehe ich bei V2 halt auch nur eine gewisse Flächenverschwendung im EG (Flur, Essbereich, Gästezimmer) als Problem, optisch/nutzungstechnisch aber erscheint mir sie gut. In deiner Version von V3 ist natürlich der Weg vom Arbeitszimmer zur Küche unschlagbar, so wie auch jetzt schon in unserer Drei-Zimmer-Wohnung.
 
Y

ypg

In deiner Version von V3 ist natürlich der Weg vom Arbeitszimmer zur Küche unschlagbar,
Das ist sehr apart, wenn man mal schnell einen Kaffee machen will oder umgekehrt, schnell mal ins Internet möchte.
Ja, zumindest haben wir ja erst einmal die V2 weiter diskutiert und 'abgerundet'.
Ja, im Prinzip hat V2 mehr an Haus zu bieten.
Ich würde auf jeden Fall den Flur im EG mal ordentlich einkürzen.
Regalflächen ja im "Fitnessraum"
äh… nee… regale mit 30er Tiefe oder Garagen-Regale ersetzen keine kleiderschränke, wo die Saisongarderobe untergebracht wird oder Kisten gelagert werden können. Das ist zu differenzieren.
 
11ant

11ant

Die Grundrisse sind hoffentlich noch nicht finalisiert.
Wenn man meinen Hausbau-Fahrplan verstanden hat und befolgt, selbstverständlich noch nicht.
Die anderen Themen nicht zu behandeln soll dabei helfen, distanzierter über den Entwurf zu denken? Andererseits könnten sich halt aus den Nebenthemen doch noch Erkenntnisse für den Grundriss ergeben.
Die meditative/kontemplative Mitruhe der Bauherren mit dem Teig ist wesentlicher und integraler Bestandteil der Teigruhe, sonst dient sie den Bauherren signifikant schwächer. Mit der Reflektion in Resonanz zu gehen ist natürlich ein "erwünschter" Effekt der Maßnahme. Bedenke, daß hier Frieden mit den nicht mehr verfolgten Alternativen geschlossen werden muß. Ohne diese "Trauerarbeit" flackern sie immer wieder untot auf, und man treibt Worst Case seinen Planer an den Rand des Wahnsinns wie Prinzessin @Shiny86.
Relevante Erkenntnisse für den Grundriss ergeben sich während der Weichenstellung automatisch, "oder sie mögen für immer schweigen".
Ich hege Zweifel, ob Du den Prozeß ganz verstanden hast. Notfalls gibt es bei den Beiträgen zum "Ein Hausbau-Fahrplan, auch für Sie: das Phasenmodell der HOAI!" auch eine Dialogmöglichkeit.
Bedenke, daß ich V2 mitnichten als "Gewinner" gevotet habe, sondern lediglich als den Kandidaten für die weitere Zuchtwahl der Destillation nach der Weichenstellung anempfohlen habe. Impulse werden aus der Weichenstellung automatisch noch genügend kommen, und fließen dann ja schließlich in den Entwurf (also die Leistungsphase 3) ein - bei weitem noch nicht in die Leistungsphase 5, in der sich dann solche Nachkommastellen wie Vordächer zu Wort melden dürfen.
Unter den Gauben soll die Innenhöhe auf 2,29m begrenzt sein, so dass diese Flächen dem niedrigen Drittel zugehören würden.
Das ist ein ausdrücklich unlauterer Trick zur Unterschreitung der Vollgeschossigkeit, der entsprechend zur Disqualifikation führt.
 
K a t j a

K a t j a

Ich sage das wirklich selten aber ich würde hier zu Gunsten des Kellers votieren. Das ist doch sonst eine einzige Quetscherei und am Ende hat man lauter Minibäder und Winzigbüros.
Der Fitnessraum kann super nach unten, Technik und Wäsche, da ist schon 2/3 des Kellers voll.
 
11ant

11ant

Ich sage das wirklich selten aber ich würde hier zu Gunsten des Kellers votieren.
Ich habe jetzt nicht explizit "geprüft", was das Grundstück zur Keller-Frage sagt. Natürlich kann man ein "wäre Luxus" Kellervotum des Grundstücks auch übergehen - allerdings, bevor man die Entscheidung (nach der Leistungsphase 1, vor der Leistungsphase 2) trifft, ob es II oder II+K=3 Ebenen werden sollen, auf die sich das Raumprogramm verteilt.
Mein Votum pro V2 als Zuchtwahlgrundlage der Weichenstellung geht davon aus, die Leistungsphase 2 fachgerecht absolviert zu haben, also daß der Architekt hier einen Vorschlag gemacht hat, dessen Raumlagen (in welchem Stockwerk) und -größen bereits "gecheckt" sind.
 
Zuletzt aktualisiert 18.07.2025
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