Grundflächenzahl mehrere Flurstücke

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Y

ypg

Ihr dürft doch sicherlich 50% der Grundflächenzahl für Nebenanlagen überschreiten, das ist gängig und sollte textlich festgesetzt sein. Das gilt dann für Pflasterungen, Garage und weitere Nebenanlagen. Terrasse zählt zur Grundflächenzahl dazu.
Ihr habt Grundflächenzahl von 0,25, zusätzlich für Nebenanlagen sicherlich die Grundflächenzahl ll, das wird doch reichen.
?
 
N

Niloa

Die 50% sind im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen. Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler drin?
0,25 von 557m²= 139,25m² für Haus und Terrasse
50% davon für den Rest = 69,625m²
Doppelgarage, Gartenhaus, Zugang zum Haus und Einfahrt vor der Doppelgarage... ich fürchte daran wird es haken.
 
E

Escroda

Vielleicht habe ich ja einen Denkfehler drin?
Yep. Du schreibst, der Bebauungsplan ist von 1988. Dann ist die Baunutzungsverordnung von 1977 anzuwenden. §19
(4) Auf die zulässige Grundfläche werden die Grundflächen von Nebenanlagen im Sinne des § 14 nicht angerechnet. Das gleiche gilt für Balkone, Loggias, Terrassen sowie für bauliche Anlagen, soweit sie nach Landesrecht im Baurecht oder in den Abstandsflächen zulässig sind oder zugelassen werden können.
Also nur die Hauptgebäude zählen mit. Und dein Gartengrundstück liegt auch im WA. Du könntest die Flurstücke vereinigen, wenn sie gleich belastet sind, und so die 120m² noch dazurechnen. Da das Gartenflurstück ohnehin nicht bebaubar ist (komplett außerhalb Baufenster), lässt sich die Genehmigungsbehörde vermutlich sogar ohne Vereinigung auf die Mitrechnung ein.
 
N

Niloa

Wow, vielen Dank! Danach hatte ich gesucht, aber wohl nicht das richtige gefunden. Heißt das, alles, was GRZII ist, kann theoretisch so groß sein, wie man möchte?
 
E

Escroda

Bei Baunutzungsverordnung 1977 aber bitte mit der Geschossfläche aufpassen. Wenn Du z.B. die Dachgeschosse ausbauen möchtest oder einen Wohnkeller planst, zählen die Aufenthaltsräume, Flure und Treppen in den nicht Vollgeschossen dazu.
 
Zuletzt aktualisiert 07.10.2025
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