Anforderungen sind im Baugebiet: 9 Stellplätze (1,5 pro Wohneinheit), die um das freistehende Haus verteil werden können. Fahrradstellplätze können ebenso platziert werden. Waschraum und Abstellraum sind im Keller enthalten. Anforderungen an barrierefreie Wohnungen liegen nicht vor. Bezüglich Platz im Eingangsbereich bin ich mir jetzt unsicher.
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Wie viel Fläche gehen mir durch das Treppenhaus und Wände bei 2 Wohneinheiten pro Ebene in etwa verloren? Welchen Richtwert würdet ihr ansetzen (20-25%)? Hat jemand ein ähnliches Bauvorhaben realisiert?
Anforderungen sind im Baugebiet: 9 Stellplätze (1,5 pro Wohneinheit), die um das freistehende Haus verteil werden können. Fahrradstellplätze können ebenso platziert werden.
In meinem in Beitrag 4 verlinktem Beispiel siehst du eigentlich, dass 20 bis 25% nicht ausreichen.
Wenn ich das MIetshaus betrachte, in dem ich wohne, dann hat es Außenmaße von rund 10x15m = 150 qm plus Erker im Eingangsbereich von rund 10 qm ... also 160 qm. Auf meiner Etage gibt es 66+42 qm Wohnfläche. 3 Zimmer-Wohnung und kleinere 2-Zimmerwohnung. Balkonflächen gehen extra.
Die Anforderungen an ein Mehrfamilienhaus in Hessen kennst du?!
Hier in BaWü in meiner Stadt würde dies bedeuten 10 KFZ-Stellplätze, 12 überdachte Fahrradstellplätze (Eingangsnah), ein Abstellraum in jeder Wohnung, Platz für jede Wohnung zum Wäschetrocknen und ein Geschoss barrierefrei/rollstuhlgerecht (bei dir also 2 Wohnungen) und dann einen Platz/Raum mit 6qm im Eingangsbereich für Rollator/Kinderwagen......
unglaublich. Es wird doch keiner gezwungen, in eine Wohnung zu ziehen, in der kein Platz ist, um sein Fahrrad abzustellen. Diese Vorgaben sind ein Wohnungsbauvernichtungsprogramm.
Hier in Düsseldorf herrscht langsam Wohnungsnot. Es wird jede Hundehütte teuer vermietet. Woher das wohl kommt?
Es ist müßig zu diskutieren ob und welche Anforderungen wirklich Sinn machen. Sie sind da, sie müssen beachtet werden und Ende. Kopfschütteln darf man, aber ändern wird man nix.
Von daher finde ich es schon wichtig, auf solche (sinnvollen oder sinnbefreiten) am Anfang der Planungsphase hin zu weisen.