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RoughNeck
Gestern gabs Bescheid von der Stadt.
Wortlaut:
Ein Wiederaufbau nach §55 HBO ist nicht möglich es wird ein Verfahren nach §57 Anlage 1 und 2 "angeordnet".
Aufgrund des möglichen Aufenthaltsraumes im Dachboden muss zusätzlich muss ein Brandschutzbeauftragter beauftragt werden der guckt welche zusätzlichen Maßnahmen (Rettungswege etc.) durchzuführen sind. Es ist jetzt also egal ob wir wirklich ausbauen. Solange die Möglichkeit des Aufenthalts dort oben gegeben ist muss der Mist gemacht werden.
Also die Hiobsbotschaft. Mein einziger Strohhalm an den ich mich grad klammere ist die Aussage meines Architekten. Der meint da der Dachboden vor dem Brand ausgebaut war müsste die Versicherung auch alle Maßnahmen zahlen um diesen Zustand wieder herzustellen.
Sich darauf zu berufen das für den Ausbau keine Genehmigung vorlag dürfte für die schwierig werden da wie gesagt keine Unterlagen zum Haus existieren. (im 2. WW verbrannt)
So könnte man auch argumentieren die Genehmigung ist verbrannt.
Mein Architekt klärt dies hoffentlich schnell mit dem zuständigen Gebäudesachverständigen.
Bis dahin bangen und hoffen.
Wortlaut:
Ein Wiederaufbau nach §55 HBO ist nicht möglich es wird ein Verfahren nach §57 Anlage 1 und 2 "angeordnet".
Aufgrund des möglichen Aufenthaltsraumes im Dachboden muss zusätzlich muss ein Brandschutzbeauftragter beauftragt werden der guckt welche zusätzlichen Maßnahmen (Rettungswege etc.) durchzuführen sind. Es ist jetzt also egal ob wir wirklich ausbauen. Solange die Möglichkeit des Aufenthalts dort oben gegeben ist muss der Mist gemacht werden.
Also die Hiobsbotschaft. Mein einziger Strohhalm an den ich mich grad klammere ist die Aussage meines Architekten. Der meint da der Dachboden vor dem Brand ausgebaut war müsste die Versicherung auch alle Maßnahmen zahlen um diesen Zustand wieder herzustellen.
Sich darauf zu berufen das für den Ausbau keine Genehmigung vorlag dürfte für die schwierig werden da wie gesagt keine Unterlagen zum Haus existieren. (im 2. WW verbrannt)
So könnte man auch argumentieren die Genehmigung ist verbrannt.
Mein Architekt klärt dies hoffentlich schnell mit dem zuständigen Gebäudesachverständigen.
Bis dahin bangen und hoffen.