Wann wird die Lichte Höhe gemessen?

4,70 Stern(e) 3 Votes
T

Tatze

Hallo,

habe mal ne Frage bzgl. der Definition der "lichten Höhe".
Wir planen ein 1,5 geschossiges Einfamilienhaus (bzw. wir dürfen auch nicht mehr Vollgeschosse bauen).
Nun heisst es in der niedersächsischen Bauordnung, dass bei einem oberen Geschoss nicht mehr als 2/3 der Fläche des Erdgeschossen über 2,20m lichte Höhe haben darf, ansonsten würde es als Vollgeschoss gelten!
Kann mir jemand sagen wann genau die lichte Höhe gemessen wird, also z.B bevor der Estrich kommt, oder nach Estrich aber vor dem Bodenbelag oder ganz zum Schluss? Wikipedia sagt dazu: die Raumhöhe zwischen Oberkante Fertigfußboden und Unterkante Decke. Stimmt das?

Vielen Dank für euer Antworten.

Gruß
Tatze
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
N

NorbertKoch

Hallo Tatze, _Auszug aus der Bauordnung.

(4) 1Vollgeschoss ist ein Geschoss, das über mindestens der Hälfte seiner Grundfläche eine lichte Höhe von 2,20 m oder mehr hat und dessen Deckenunterseite im Mittel mindestens 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt. 2Ein oberstes Geschoss ist nur dann ein Vollgeschoss, wenn es die in Satz 1 genannte lichte Höhe über mehr als zwei Dritteln der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses hat. 3Zwischendecken oder Zwischenböden, die unbegehbare Hohlräume von einem Geschoss abtrennen, bleiben bei Anwendung der Sätze 1 und 2 unberücksichtigt. 4Hohlräume zwischen der obersten Decke und der Dachhaut, in denen Aufenthaltsräume wegen der erforderlichen lichten Höhe nicht möglich sind, gelten nicht als oberste Geschosse.

Da würde ich meinen, dass die Lichte Höhe von 2,20 m; von Oberkante Fertigfußboden bis Unterkante Decken (mit Verkleidung) gemeint ist.

Gruß
 
B

Bauexperte

Hallo,

Kann mir jemand sagen wann genau die lichte Höhe gemessen wird, also z.B bevor der Estrich kommt, oder nach Estrich aber vor dem Bodenbelag oder ganz zum Schluss?
Bevor der Estrich kommt, wird von "Rohbaulichte" gesprochen - wenn es heißt "im Lichten" ist das fertige Maß gemeint, also der Moment, wo die Decke bereit ist, Farbe oder Tapete aufzunehmen und der Boden so weit erstellt ist, dass Du eine Belagsart wählen kannst.

Bei einer I-geschossigen Bauweise - von 1,5-Geschossen spricht nur der Volksmund - darf der über dem Vollgeschoss liegende Wohnraum nicht mehr als 75% der Grundfläche des darunter liegenden Vollgeschosses haben. Angenommen Du hast ein EG mit 100 qm, darf das Dachgeschoss nur 75 qm abzgl.. Schrägen haben. Ergeben sich - durch bspw. einen höheren Drempel oder einen Zwerchgiebel - mehr Quadratmeter, sprechen die Bauämter von einem rechnerischen II-Geschosser.

Manche Bauämter sind in gewissem Rahmen bereit, Kompromisse einzugehen, so lange die äußere Erscheinung des Hauses, der eines 1-Geschossers entspricht. Sag Deinem Architekten halt, er soll sich mal von seiner besten Seite zeigen

Handelt es sich bei Deinem BV um ein freistehendes Einfamilienhaus, kann ein geschickter Architekt die Vorgaben des B-Planes in der Weise umgehen - sofern die Vorgaben zur Firsthöhe, Dachform und -Neigung dies zulassen - indem er auf 63% der Grundfläche des EG ein 2. Vollgeschoss anstelle eines Dachgeschosses mit Schrägen plant.

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 24.07.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5040 Themen mit insgesamt 100325 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Wann wird die Lichte Höhe gemessen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Zu viel Feuchtigkeit im Einfamilienhaus nach Estrich-Einbau? Schimmelgefahr? 49
2Oberkante Fertigfußboden und Strassenausbauhöhe: schlecht geplant? 21
3Optimale Höhe Fertigfußboden zur Oberkante Straße, 75
4Bodenplatte auf Oberkante bzw. Unterkante? Wer hat Erfahrungen? 10
5Einfamilienhaus unserer Eltern um ein Stockwerk erhöhen? 12
6Einfamilienhaus mit Doppelgarage 28
7Kern-Haus: Einschätzung zu einem Angebot für Einfamilienhaus im WW 13
8Definition Vollgeschoss in Mecklenburg-Vorpommern 17
9Grundriss für Einfamilienhaus mit 4-5 Kinderzimmern 84
10Grundstücksauswahl im Neubaugebiet für Einfamilienhaus - Rangfolge - Seite 661
11Keller bei Einfamilienhaus sinnvoll oder eher zu teuer? 131
12Kann ein Einfamilienhaus auf diesem Grundstück sinnvoll geplant werden? 14
13Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung - Anregungen für Neulinge 13
14Exorbitanter Stromverbrauch Hausbau Einfamilienhaus Erfahrungen 68
15Traufhöhe 3m: Ist damit ein 1,5 Geschoss-Einfamilienhaus möglich? - Seite 323
16Einfamilienhaus 172qm mit Garage und Sauna 54
17Staffelgeschoss erlaubt wenn Bebauungsplan Flachdach gefordert? - Seite 215
18Kosten für Bauvorhaben Stadtvilla, 1 Vollgeschoss 33
19Vollgeschoss oder mit Kniestock ? - Seite 320
20Grundriss Einfamilienhaus Satteldach 1 Vollgeschoss 140qm 45

Oben