Anwalt nur dann einschalten, wenn Du überhaupt keine Ahnung von Verträgen hast.
Das vermute ich hier insofern gegeben, da es mit der Wahl eines solchen ächten Proviehs typischerweise komorbid wäre.
Aktuell überlegen wir die Auflagefläche mit einer an die aktuellen Stufen verschweißtem Blech mit weiteren verklebten Gewindestangen zu vergrößern, siehe Beispielfoto.
Gescheit wäre mal gewesen, aus mehreren Perspektiven den Zustand sowohl des ersten als auch des zweiten Versuchs (!) zu zeigen, statt nur ein Bild des zweiten Versuchs und ein Beispielbild von einer erhofft tauglichen alternativen Lösung von anderswo. Man sieht aber genug für den Verdacht, daß es sich um eine Premiere dieses "Treppenbauers" handelt.
So wolltest Du die Stufen? Das hat aber kein Architekt geplant. Wie soll denn da das Geländer ran?
Ich vermute bereits die "tragende" Betonwand als gar nicht geplant (und vorgerüstet !), sondern daß der TE aus Schlauberg (bei Schilda) stammt, das Haus von einem GU-Zeichenknecht hat "planen" lassen und die Treppe gleich als "bauseits" herausgenommen hat (womöglich weil der GU seine Grenzen kennt und weiß, daß er mit diesem Sonderwunsch keine Erfahrung hat). Das wäre dann ein 1a (nein, eigentlich sogar AAA+) Lehrbuchbeispiel dafür, das 11ant Steinemantra maximal ignoriert zu haben.
"Tragende" Wand, Spezialmontageelemente (allein dafür gibt es bestimmt etwas schön teures in der Schöck-Apotheke) und die "eigentliche" Treppe mitsamt Geländer (siehe vor) sind ein System, das nur Hazardeure / Gefahrensucher zu trennen versuchen. "Kleine Sünden bestraft der liebe Gott sofort" - die Kombination von Exzellenzdetail-Sonderwunsch und Billigheimerei ist wohl eine kleine Sünde der obersten Größenklasse. Insofern kann ich mir die Ehrlichkeit nicht verkneifen, daß - auch wenn ich die Annahme des Auftrages durch den Stümper nach wie vor für strafwürdig halte - mein Mitleid in einem solchen Fall nicht nur klein, sondern sogar negativ ist.