ᐅ Kragarmtreppe hält nicht, Treppenbauer ist kein Treppenbauer
Erstellt am: 30.01.25 16:37
Fenix3430.01.25 16:37
Hallo liebe Forummitglieder,
ich bin total verzweifelt. Wir bauen gerade ein Haus. Ich habe mir jahrelang eine Kragarmtreppe gewünscht. Die Unternehmen, die sich auf Kragarmtreppen spezialisiert haben, waren leider nicht in unserem Budget. Deshalb habe ich über eBay Kleinanzeigen eine Anzeige inseriert, daraufhin hat sich jemand gemeldet, der behauptet hat, er sei Treppenbauer. Das Ganze hat bei ihm „nur“ die Hälfte gekostet, was immer noch sehr viel Geld ist. Ende vom Lied; er hat 3 Mal versucht, die Stufen an die Betonwand zu befestigen. Beim ersten Versuch, haben die Stufen nicht gehalten. Beim zweiten Versuch hatte er andere Anker dabei. Beim dritten Versuch hat er Kleber verwendet. Mit dem Kleber haben die Stufen 3 Wochen gehalten. Die Treppe hat keiner benutzt, eben haben wir gesehen, dass eine Stufe rausgeflutscht ist und nicht mehr ordnungsgemäß befestigt ist.
Nach dem gescheiterten ersten Versuch, bin ich stutzig geworden und die Handwerkskammer kontaktiert. Er ist zwar dort angemeldet, jedoch nicht als Treppenbauer, er darf lediglich Drahtgestelle herstellen.
Natürlich haben wir ihm anfangs die Anzahlung überwiesen. Und nach dem dritten Versuch auch die fällige Summe.
Ich vertraue ihm nicht mehr. Sollte ich einen Anwalt einschalten und mein Geld zurückverlangen oder ihm noch eine Chance geben? Ich habe Angst, dass wir uns da etwas brechen, wenn die Treppe nicht ordnungsgemäß berechnet und befestigt worden ist.
ich bin total verzweifelt. Wir bauen gerade ein Haus. Ich habe mir jahrelang eine Kragarmtreppe gewünscht. Die Unternehmen, die sich auf Kragarmtreppen spezialisiert haben, waren leider nicht in unserem Budget. Deshalb habe ich über eBay Kleinanzeigen eine Anzeige inseriert, daraufhin hat sich jemand gemeldet, der behauptet hat, er sei Treppenbauer. Das Ganze hat bei ihm „nur“ die Hälfte gekostet, was immer noch sehr viel Geld ist. Ende vom Lied; er hat 3 Mal versucht, die Stufen an die Betonwand zu befestigen. Beim ersten Versuch, haben die Stufen nicht gehalten. Beim zweiten Versuch hatte er andere Anker dabei. Beim dritten Versuch hat er Kleber verwendet. Mit dem Kleber haben die Stufen 3 Wochen gehalten. Die Treppe hat keiner benutzt, eben haben wir gesehen, dass eine Stufe rausgeflutscht ist und nicht mehr ordnungsgemäß befestigt ist.
Nach dem gescheiterten ersten Versuch, bin ich stutzig geworden und die Handwerkskammer kontaktiert. Er ist zwar dort angemeldet, jedoch nicht als Treppenbauer, er darf lediglich Drahtgestelle herstellen.
Natürlich haben wir ihm anfangs die Anzahlung überwiesen. Und nach dem dritten Versuch auch die fällige Summe.
Ich vertraue ihm nicht mehr. Sollte ich einen Anwalt einschalten und mein Geld zurückverlangen oder ihm noch eine Chance geben? Ich habe Angst, dass wir uns da etwas brechen, wenn die Treppe nicht ordnungsgemäß berechnet und befestigt worden ist.
nordanney30.01.25 16:42
Fenix34 schrieb:
Sollte ich einen Anwalt einschalten und mein Geld zurückverlangen oder ihm noch eine Chance geben?Geh zum Anwalt. Lass Dich beraten, ob Du rechtssicher die Mängel gerügt und ihm die Nacherfüllung ermöglicht hast. Ggf. musst Du das nachholen. Ich gehe dabei davon aus, dass es sich nicht um Schwarzarbeit handelt.
P.S. Treppenbau ist gem. Anlage A zur Handwerksordnung kein meisterpflichtiger Betrieb. Darf also jeder machen.
Fenix3430.01.25 16:44
nordanney schrieb:
Geh zum Anwalt. Lass Dich beraten, ob Du rechtssicher die Mängel gerügt und ihm die Nacherfüllung ermöglicht hast. Ggf. musst Du das nachholen.
Ich gehe dabei davon aus, dass es sich nicht um Schwarzarbeit handelt.
P.S. Treppenbau ist gem. Anlage A zur Handwerksordnung kein meisterpflichtiger Betrieb. Darf also jeder machen.Nein, es ist keine Schwarzarbeit. Er hat eine ordnungsgemäße Rechnung gestellt, die wir bezahlt haben.
hanghaus202330.01.25 20:18
Gibt es denn eine Planung /Detailplanung von der Treppe? Da sollte doch der statisch erforderliche Anker drin stehen.
Ich kann mir das gerade nicht vorstellen. Hast Du Bilder von dem Dilemma?
Ich kann mir das gerade nicht vorstellen. Hast Du Bilder von dem Dilemma?
hanghaus202330.01.25 20:51
Wenn der Handwerker 3 mal vergeblich nachgebessert hat, solltest Du MMn ein Recht zur Kündigung haben. Dabei die entstehenden Mehrkosten Durch Ersatzvergabe ankündigen. Ob da was zu holen ist kann bezweifelt werden.
11ant31.01.25 00:48
Fenix34 schrieb:
Ich habe mir jahrelang eine Kragarmtreppe gewünscht. Die Unternehmen, die sich auf Kragarmtreppen spezialisiert haben, waren leider nicht in unserem Budget. Deshalb habe ich über eBay Kleinanzeigen eine Anzeige inseriert, daraufhin hat sich jemand gemeldet, der behauptet hat, er sei Treppenbauer. Das Ganze hat bei ihm „nur“ die Hälfte gekostet, was immer noch sehr viel Geld ist.Da wirst Du nun wohl aushalten müssen, daß der Anwalt Dich fragt, was Du denn als Erfolg erwartet hattest, wenn Du eine Anzeige "Lehrgeld zu viel - Scharlatan gesucht" aufgibst. Bei manchen Dingen haben die Preise einen guten Grund.nordanney schrieb:
P.S. Treppenbau ist gem. Anlage A zur Handwerksordnung kein meisterpflichtiger Betrieb. Darf also jeder machen.Nun ja, so ganz von seiner Inkompetenz überrascht wird der Nichtmeister hier wohl nicht sein können. Wenn der Anwalt fähiger ist, kann man da schon einen Eingehungsbetrug sehen.Ähnliche Themen