Kreditvertrag unter Auflage: Wertgutachten

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K

KarstenausNRW

Hab eben nachgeguckt. Da steht Begutachtung durch Sachverständigen und Lichtbilder Vorder- und Rückseite des Objekts. Nix Innenbesichtigung.
Ich warte nochmal ab, was @KarstenausNRW sagt, aber ich denke ich lass da keinen rein.
Hi - ohne Zustimmung von Dir darf der Gutachter weder ins Haus, noch Fotos von innen machen. Das ist korrekt. Ob so eine Zustimmung bereits mit Vertragsabschluss gegeben wurde, müsstest Du mal nachschauen.

Wir haben z.B. auch eine eigene Gutachtergesellschaft, die bei Privatkunden und kleinen Finanzierungen ausschließlich von außen besichtigt. Bei teureren Objekten/höheren Finanzierungen wollen wir tatsächlich auch rein. Das sind Darlehen ab T€ 600, da für kleinere Finanzierungen in der BelWertV (Beleihungswertverordnung) Vereinfachungen gelten.

Davon abgesehen teilst Du (Deine Familie) hier im Forum und wahrscheinlich auch über Shoppingportale, Social Media usw. so wahnsinnig viele Informationen mit sammelwütigen Unternehmen, dass ich bei einer 1:1 Kundenbeziehung, die auch bestenfalls Jahrzehnte überdauert, nicht so verbohrt wäre, auf meine Privatsphäre zu pochen. Jeder Briefträger bekommt dann mehr von Deiner Immobilie zu sehen als die Bank. So eine Einstellung gegenüber der Bank, die das Haus finanziert, ist schon krass ;-)

P.S. Die Innenbesichtigung dauert in der Regel 2-3 Minuten. Auf Fotos kann der Gutachter auch entspannt verzichten, er möchte nur einen Blick ins Haus werfen.
 
J

jrth2151

Hi zusammen,
jetzt hat auch meine Bank einen Gutachter beauftragt. Soweit so normal.
Auf der Terminierungsseite des Gutachterst steht nun aber, dass die auch ins Haus kommen wollen und Fotos von allen Räumen machen.
Frage:
1. Ist das normal?
2. Ist das rechtens?
3. Drohen Konsequenzen, wenn ich den Zutritt verwehre (Fotos von außen würde ich erlauben)?

Wäre schön, wenn mir die einschlägig erfahrenen (z.B. @KarstenausNRW) unter euch hierzu was sagen könnten...

Danke.
Zitat vom Verbraucherschutz:
Die Bank versucht Ihnen einen Gutachter zu schicken und nutzt dazu den Vorwand einer bankaufsichtsrechtlichen Vorschrift, aber davon brauchen Sie sich nicht verunsichern lassen.

Sie haben das Recht den Gutachter, auch wenn er einen Termin mit ihnen ausgemacht hat, vor der Tür stehen zu lassen. Er hat kein Recht die Wohnung oder das Haus zu betreten, wenn Sie dem nicht zustimmen. Außerdem darf er keine Fotos von den Innenräumen machen, wenn Sie das nicht gestatten. Auch wenn Sie den Gutachter der Bank nicht reinlassen, müssen Sie keine Angst haben, denn die Bank darf Ihnen deswegen den Darlehensvertrag nicht einfach kündigen. Eine Kündigung ist nur mit einem ordentlichen Grund möglich und einen Gutachtertermin nicht zu wollen ist kein solcher Grund.

Die Bank darf von ihrem Kündigungsrecht nur Gebrauch machen, wenn Sie mit den Darlehensraten im Verzug sind also nicht bezahlt haben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Gutachter das Haus nicht besichtigen darf, wenn Sie nicht zustimmen und nur, weil Sie den Gutachter nicht reinlassen, darf die Bank nicht kündigen. Die rechtlichen Grundlagen finden Sie in den §499 und §498 des Baugesetzbuch.
Den Eintritt und Fotos machen musst du also nicht erlauben. Im nächsten Absatz wird geraten, vielleicht einen Kompromiss auszuhandeln und den Gutachter reinzulassen, aber keine Fotos zu erlauben. Man will es sich ja auch mit seiner Bank nicht verscherzen.
 
Tolentino

Tolentino

Arrgh.
Im eigentlichen Vertragswerk steht es nicht drin, aber auf dem Blatt, wo die Einwilligung zur Weitergabe von Daten an die Geschäftspartner geschieht, ist auch ein Punkt bzgl. der Innenbesichtigung mitsamt Fotos, natürlich schön versteckt.
Mist.
Mir persönlich macht das auch nicht soviel aus, da geht's eher ums Prinzip. Aber Meine Frau kann das einfach nicht ab. Für Sie dringt da jemand Fremdes in den intimen Schutzbereich ein. Ist wahrscheinlich Neurotypikern nicht zu vermitteln.
Naja mal schauen, ob ich da irgendeinen Kompromiss raushandeln kann (nur Erdgeschoss oder sowas).
 
G

Grundaus

P.S. Die Innenbesichtigung dauert in der Regel 2-3 Minuten. Auf Fotos kann der Gutachter auch entspannt verzichten, er möchte nur einen Blick ins Haus werfen.
[/QUOTE]
war bei mir mit 2 Stunden deutlich länger obwohl schon ein Verkaufsgutachten vom Makler vorlag
 
G

Grundaus

Den Eintritt und Fotos machen musst du also nicht erlauben. Im nächsten Absatz wird geraten, vielleicht einen Kompromiss auszuhandeln und den Gutachter reinzulassen, aber keine Fotos zu erlauben. Man will es sich ja auch mit seiner Bank nicht verscherzen.
[/QUOTE]
normalerweise ist das Gutachten vor Vertragsabschluss und da kann man Null verhandeln. Es gibt dann einfach keine Kreditzusage
 
Tolentino

Tolentino

2h?! Was hat er sich denn da alles angeschaut? Oder wie groß ist dein Anwesen?
Naja die Kreditzusage habe ich ja schon. Habe ja auch eingewilligt. Die Frage wäre, was passiert, wenn ich jetzt meine Einwilligung nur bezogen auf Innenbesichtigung widerrufe? Ist das dann ein Kündigungsgrund? Ich sehe schon, ich muss wohl den Anwalt konsultieren.

Und das ist auch mal wieder witzig. Private Rechtschuzversicherung schließt alles was mit Erwerb mit Immobilien zu tun hat (also auch deren Finanzierung) aus. Bauherrenrechtsschutz schließt explizit die Finanzierung des Baus als Streitgegenstand aus. Also wieder auf mich gestellt. meh.
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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