Ein Vollgeschoss erlaubt, 2/3 der Fläche darf min. 2,30m sein

5,00 Stern(e) 7 Votes
S

Seropaa

„Vollgeschosse sind Geschosse, die mit der Oberkante der Rohdecke im Mittel mehr als 1,40 m über die Straßenhöhe oder im Mittel mehr als 2 m über die Geländeoberfläche hinausragen (oberirdische Geschosse) und eine Höhe von mindestens 2,30 m haben. Die beiden obersten Geschosse sind nur dann Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mehr als 2/3 des darunter liegenden Geschosses haben. Die Höhe der Geschosse wird von Oberkante Rohdecke bis Oberkante Rohdecke der darüberliegenden Decke, bei Geschossen mit Dachflächen bis zur Unterkante Dachkonstruktion gemessen.“

Das steht in der Landesbauordnung.

Wenn das Dachgeschoss über dem gesamten Vollgeschoss eine Höhe von Max. 2,29m hat oder wenn 2/3 2,30m oder höher sind und das andere Drittel z.B. bei 1,90 beginnt und bis 2,29 durch das Dach ansteigt, wäre das erlaubt oder?

Ich habe mal versucht das Ganze bildlich darzustellen falls es zum Verständnis führt.

Vielen Dank schonmal.
ein-vollgeschoss-erlaubt-zwei-drittel-der-flaeche-darf-min-230m-sein-471321-1.jpeg
 
Y

ypg

Wenn das Dachgeschoss über dem gesamten Vollgeschoss eine Höhe von Max. 2,29m hat oder wenn 2/3 2,30m oder höher sind und das andere Drittel z.B. bei 1,90 beginnt und bis 2,29 durch das Dach ansteigt, wäre das erlaubt oder?
Kannst Du bauen, das Haus wäre aber praktisch unbewohnbar, da es Par. 47 der Landesbauordnung auch noch gibt.
 
S

Seropaa

Kannst Du bauen, das Haus wäre aber praktisch unbewohnbar, da es Par. 47 der Landesbauordnung auch noch gibt.
Stimmt. Die durchgehenden 2,29m fallen weg. Die zweite Lösung müsste aber machbar sein, solange die Hälfte des Raumes im 2/3 Bereich liegt wo es min. 2,30 ist und bis zur Dachspitze ansteigt.
 
Y

ypg

... wenn Du im EG dann noch wieder die Deckenhöhe nach oben korrigierst ;)
Ja, dann ist die Stadtvilla legitim. Wird oft so gemacht, wenn ein EG-Erker nicht möglich ist, was ja eher die bessere Lösung wäre.
 
Zuletzt aktualisiert 30.07.2025
Im Forum Bauplanung gibt es 5046 Themen mit insgesamt 100370 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Ein Vollgeschoss erlaubt, 2/3 der Fläche darf min. 2,30m sein
Nr.ErgebnisBeiträge
1Fragen Bebauungsplan (Vollgeschosse, Kniestock) - Seite 211
2laut Bebauungsplan 2 Vollgeschosse aber nur 3,8m TH - Seite 217
3Kostenschätzung KfW 40+, Berechnung der Vollgeschosse 17
4Kosten für Haus, Außenmaß von etwa 7x8 m, 2 Vollgeschosse 49
5Haus mit Kniestock 75cm oder 2 Vollgeschosse bauen? Eure Meinung? 17
6Neubau 220 qm Stadtvilla Walmdach, 2 Vollgeschosse 53
7Einfamilienhaus zwei Vollgeschosse, Pultdach, kein Keller 31
8160 qm Einfamilienhaus ohne Keller - 2 Vollgeschosse mit Satteldach 17
9Entwurf Einfamilienhaus 250 m^2, 2 Vollgeschosse mit Walmdach 70
102 Vollgeschosse oder 1,5 Geschosse 13
11Hausentwurf Stadtvilla, 2 Vollgeschosse, Doppelgarage 30
12Bauhaus: 2 Vollgeschosse + Staffelgeschoss (ca 200qm) - Optimierung 31
13Einfamilienhaus 180qm, Keller, 2 Vollgeschosse + Satteldach 16
14Grundriss - Planung Einfamilienhaus 2 Vollgeschosse - Stadtvilla 113
15Grundriss-Planung, 2 Vollgeschosse, ca. 130-140 qm ohne Keller - Seite 8192
16Grundriss-Optimierung Neubau, Einfamilienhaus 2 Vollgeschosse ohne Keller am Hang 33
17Grundriss-Optimierung Einfamilienhaus 2 Vollgeschosse ca. 180 qm 50
18Grundriss-Planung, zwei Vollgeschosse ohne Keller, 170-180qm 31
19Grundriss Fensterplanung für 2 Vollgeschosse Flachdach 135qm 20
20Grundriss Einfamilienhaus 2 Vollgeschosse 195 qm Satteldach in Bayern 25

Oben