Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?

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M

Mottenhausen

Ich muss noch mal nachfragen, ihr habt umgerechnet 667€/qm für das Grundstück gezahlt, oder ist da ein Tippfehler unterlaufen?

Was hat es mit der 3m Lärmschutzwand an der hinteren Grenze auf sich?
 
Y

ypg

Man findet hier leider sehr sehr wenig zum Thema Kettenhaus, geschweigen denn Grundrisse oder Beispiele.
Wir stochern gerade noch etwas im Nebel, wie das Ganze nachher aussehen könnte
Im Prinzip wird hier ein Reihenmittelhaus geplant.
Interessant wäre ja auch die Geschossflächenzahl... manchmal darf man ja tatsächlich mehr als im EG, also zb eine Carportüberbauung.
Unter Kettenreihenhaus verstehe ich Häuser, die so aneinander gebaut werden, dass Innenhöfe entstehen. Leider darf die Garage, die die Trennung zum Nachbarn ergeben würde, auch nur bis zur Grenze gebaut werden. Oder?
Der Bebauungsplan wäre interessant. Und dann ein erfahrener Architekt!
 
Mbk84

Mbk84

Ich muss noch mal nachfragen, ihr habt umgerechnet 667€/qm für das Grundstück gezahlt, oder ist da ein Tippfehler unterlaufen? Was hat es mit der 3m Lärmschutzwand an der hinteren Grenze auf sich?
Gezahlt haben wir bisher noch nichts, eben weil ich erst einmal die Gesamtkosten des Projektes abschätzen möchte, bevor ich das Grundstück kaufe. Klar ist das nicht ideal, aber der Markt für Grundstücke ist hier in der Region praktisch nicht existent. Entweder gibt es gar nichts, es ist nach weniger Tagen bereits verkauft oder unbezahlbar. Wir wollten auch immer >350qm Grundstücksfläche, Einfamilienhaus, das ist aktuell aber hier unrealistisch.

Daher jetzt irgendwie der "Druck", trotz nicht idealem Grundstück das Beste daraus zu machen, bevor wir weitere Jahre suchen und in der Zeit die Preise noch weiter steigen. Blöde Situation gerade. :-( Die 160k für 240qm sind schon korrekt, leider kein Tippfehler.

Die 3m Lärmschutzwand grenzt das Grundstück nach hinten zur Orts-Durchgangsstraße ab, ist uns aber gar nicht so unrecht.

Zur Geschossflächenzahl sagt der Bebauungsplan m.E. nichts, nur "Grundflächenzahl 0,4; FH Max. 9,5m; TH Max. 6,0m; SD 35°-40°". Bezüglich Garage/Carport steht im Bebauungsplan "Im WA1 ist die zulässige Gebäudehöhe von Garagen und Carports auf maximal 414.00 m.ü.NN begrenzt. Auf den gesamten Grenzgaragen / -Carports ist das Anlegen von Dachterrassen zulässig". Da 0 = 410m, wäre also 4m Höhe möglich.
 
Mbk84

Mbk84

Da gruselt es den Mathematiker.
Mein Vorschlag:
GR I (Max): 240m² * 0,4 = 96m²
GR II (Max): 96m² * 1,5 = 144m²
Bei einem Haus von 9m * 10m bleiben also noch 6m² für die Terrasse und dann noch 48m² für Garage/Stellplatz und Zufahrt.
Eigentlich habe ich es auch so gemeint, also vielen Dank für die genaue Herleitung - die exakte Berechnungslogik war mir noch gar nicht klar Danke, man lernt hier jeden Tag dazu.

Wir haben am Do einen Termin bei der Stadt. Da werde ich das mit der Grenze/Nachbargarage/Keller kritisch ansprechen, genauso wie bei den potenziellen Bauunternehmern.
 
11ant

11ant

Die größeren Mengen in der Verhandlung und die freiere Ausführungsplanung spiegeln sich automatisch im Preis wieder. Ob das unbedingt ein Bauträger übernehmen muss ist die andere Frage,
Mengenrabatte sind bei einer Dreihäuserreihe marginal und bei einem Doppelhaus noch nicht vorhanden. Ein gemeinsamer Planer spart "nur" Komplikationen, weil im selben Hirn ausgebrütet die ggf. ungleichen Zwillinge (Doppelhaushälfte sind typisch li/re, Dreierreihen typisch li/li/re oder li/re/re und Kettenhäuser typisch gleichgerichtet getaktet angelegt) an der Schnittstelle sicher zusammenpassen (und weil sich besser koordinieren läßt, wenn einer mit und einer ohne Keller bauen will). Beim Spiegelklon oder identischen Klon ist eine Honorarersparnis von 5% drin - maximal.
 
Mbk84

Mbk84

Jetzt hätten wir doch noch mal eine Frage, uns bereitet mittlerweile die Garage des Nachbarn (die direkt an unser Haus/Keller grenzen würde) leider ziemliche Kopfschmerzen.

Dass es nicht ideal ist und es viel sinnvoller gewesen wäre, das "aus einer Hand" zu bauen, ist klar. Aber daher das ganze Projekt lieber sein lassen? Ist das eher etwas, was durch die zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen halt teurer wird (5k? 10k? 20k? 50k?), oder kann dadurch später das gesamte Vorhaben scheitern? Oder würdet ihr dann lieber auf den Keller verzichten? Wobei bei der geringen Grundstücksgröße für uns ein Keller eigentlich echt Grundvoraussetzung ist...

Leider darf die Garage, die die Trennung zum Nachbarn ergeben würde, auch nur bis zur Grenze gebaut werden. Oder?
@ypg : Wie meinst du das denn? Natürlich nur bis zur Grenze, ich kann ja nicht auf des Nachbarn Grundstück bauen ODer welche Grenze meinst du?
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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