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ᐅ Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?


Erstellt am: 11.11.18 09:00

Scout08.07.20 08:36
Slava_S schrieb:

Doch. Wenn alle an die linke Grenze bauen und die Häuser mit einem Zwischenbau verbunden sind, dann baut der letzte Nachbar links nicht mehr an die Grenze zum nächsten (linken) Grundstück verbindet sich aber mit seinem Zwischenbau nach rechts und stellt den Abschluss der kette dar. Es ist dann das letzte Grundstück welchen die "Einschränkung" in Kauf nehmen muss das jemand ihm ein Haus an seine Grenze baut.
Hoffe es ist nicht zu kompliziert erklärt
Wobei man eine Kettenhaussiedlung auch problemlos als in sich geschlossenen Ring bzw. "Blockbausweise" bauen kann so dass im Inneren sich ausschließlich die Gärten befinden. Dann gibt es keine "Endhäuser".
Slava_S08.07.20 10:58
Scout schrieb:

problemlos als in sich geschlossenen Ring bzw. "Blockbausweise" bauen kann so dass im Inneren sich ausschließlich die Gärten befinden
Wenn das der Bebauungsplan so vorsieht, ja. Hab ich hier so nicht rausgelesen, da der Abschluss durch ein Einfamilienhaus gemacht wird.
Mein Punkt war, dass das (letzte) Einfamilienhaus Grundstück sehr wohl zur Kette gehört da es auf der einen Seite eine vorgeschriebene Einschränkung hat. Es ist nicht üblich für ein Einfamilienhaus Grundstück ist einen Grenzbau von mehr als 30m2 Wandfläche (BW) zu tolerieren.

Bei uns sind 3-4 Häuser in einer Kette üblich.
Pumukel09.02.21 20:08

Könntest du mir ggf. mitteilen, wie euer äußerer Wandaufbau ausgeführt ist?
Sind spezielle Vorkehrungen gegen Schall (speziell an der Grenzbebauung des Hauptgebäudes) unternommen worden, weil Nachbars Hof ja unmittelbar angrenzt?
Pumukel10.02.21 13:29
Wobei die Frage natürlich auch an alle gerichtet ist:
Meint ihr es benötigt spezielle schalltechnische Maßnahmen bei einem Kettenhaus bzw sind diese üblich?

Geplant wären 24er Kalksandstein Steine mit 12er Dämmung an der Wand auf der Grenze zum Nachbarn.
Evtl wären aber auch Ytong 36er möglich, weil ja lediglich Einfahrt und Garage des Nachbarn an der Grenz-Wand stehen?
Das Nachbars-Haus ist 6m entfernt.
So hätte man kein Wechsel des Steintyps in der Außenwand...
Mbk8410.02.21 14:08
Hallo , also bei uns war/ist es so, dass wir aufgrund der Nähe zu einer Straße sowieso zu einer Seite entsprechende Schallschutzfenster einbauen mussten. Ich meine Schallschutz-Klasse 3 haben wir dort, wobei das nichts mit dem Thema Kettenhaus zu tun hat.

Vom Nachbarn hören wir auch auf der Seite wo keine Schallschutzfenster oder spezielle Wandaufbauten eingebaut sind rein gar nichts. Ich denke nicht, dass es dort spezieller Vorkehrungen bedarf. Bei uns ist der Abstand zum Nachbarhaus sogar nur 4m.

Was allerdings etwas "speziell" war (und uns im Nachhinein kleine Extra-Kosten beschert hat) ist, dass die Grenzwand zum Nachbargrundstück als sog. Brandschutzwand ausgeführt werden musste. Wir haben einen Wandaufbau mit 14cm Beton (Liapor) + 17cm WDVS. Heißt, das WDVS musste an der Grenzseite aus nicht brennbarer Mineralwolle bestehen und noch einige cm "um die Ecke" gehen. Auch beim Dach durften die Pfetten nicht bis zur Außenkante der Grenzwand gehen.
Pumukel10.02.21 15:17
D.h. durch die Betonwand habt ihr vermutlich besseren Schallschutz als wenn 36er Ytong verwendet werden würde.

Um welche Feuerschutzklasse (30, 60, 90, 120...) handelt es sich bei (d)einer Brandschutzwand im Kettenhaus?
ytongschallschutzfenstereinfamilienhauskettenhausgrundstückwandaufbaugrenzwandbrandschutzwandwdvs