ᐅ Kettenhaus auf 240qm Grundstück - Grundsatzfragen / Machbar?
Erstellt am: 11.11.18 09:00
11ant16.11.18 13:30
Mbk84 schrieb:
Zudem war man sich selbst beim Bauamt uneinige, ob nun auf der Garage eine Dachterrasse mit Max. 4m Höhe angelegt werden darf, oder ob die Landesbauordnung gilt, wonach nur Max. 3m Höhe als Grenzbebauung zulässig wären. Das wird noch geklärt, denn eigentlich widerspricht sich hier der Bebauungsplan selbst.Welcher Widerspruch steht denn da im Bebauungsplan ?Sicher wird das in diesem Forum wohl nur sagen können: ein Grenzbebauungsprivileg gilt üblicherweise nur für die Garage selbst und eine Terrasse hätte den Grenzabstand einzuhalten - allerdings reden wir hier beim Kettenhaus ja von geschlossener Bauweise, die in diesem Sinne innerhalb der Häusergruppe keinen seitlichen Bauwich (und entsprechend keine Höhenbegrenzung der Grenzbebauung als solcher) kennt. Ich sähe daher die Balustrade der Terrasse durchaus bis zur Traufhöhe reichen dürfen.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
Mottenhausen16.11.18 13:31
Das liegt nun mal in der Natur der Sache bei Reihenhäusern bzw. bei enger Reihenbebauung wie hier. Es soll Gemeinschaften gegeben, da fühlen sich die Nachbarn wie eine große Familie, verzichten auf Zäune zwischen den Gartenstreifen, es wird zusammen gegrillt und gefeiert. Setzt natürlich eine gewisse Offenheit voraus. Die Variante - FKK im Garten und typisch deutsch alle Zäune 2,50m hoch mit Flechtzaun verbarrikadieren kann man da vergessen.
Mbk8416.11.18 14:46
hanse987 schrieb:
Ich möchte es persönlich nicht, wenn der Nachbar erhöht von von der Dachterrasse direkt am Hauseck zu mir rüber schaut.Toll finde ich das auch nicht, aber irgendwo muss man halt Kompromisse machen und mit vorgegebenem Budget das beste Gesamtpaket schnüren. Ich hätte auch lieber ein 180qm Einfamilienhaus, 600qm Grundstück und unverbaubaren Ausblick Aber dazu müsste ich hier in der Region auch um die 1 Mio.€ investieren, was wir weder wollen noch können...
Mbk8416.11.18 15:17
11ant schrieb:
Welcher Widerspruch steht denn da im Bebauungsplan ?
Sicher wird das in diesem Forum wohl nur sagen können: ein Grenzbebauungsprivileg gilt üblicherweise nur für die Garage selbst und eine Terrasse hätte den Grenzabstand einzuhalten - allerdings reden wir hier beim Kettenhaus ja von geschlossener Bauweise, die in diesem Sinne innerhalb der Häusergruppe keinen seitlichen Bauwich (und entsprechend keine Höhenbegrenzung der Grenzbebauung als solcher) kennt. Ich sähe daher die Balustrade der Terrasse durchaus bis zur Traufhöhe reichen dürfen.Danke für Deine laufenden Antworten! Ich suche das noch mal genau im Bebauungsplan raus, wir bekommen nächste Woche auch ein Protokoll vom Bauamt, da wollte der Mitarbeiter das geklärt haben. Es war für uns als Laien nur spannend zu sehen, wie die Mitarbeiterin, die nachher die Bauanträge prüft anderer Meinung war, als unser eigentlicher "Berater"
hanse98716.11.18 15:52
Mbk84 schrieb:
Toll finde ich das auch nicht, aber irgendwo muss man halt Kompromisse machen und mit vorgegebenem Budget das beste Gesamtpaket schnüren. Ich hätte auch lieber ein 180qm Einfamilienhaus, 600qm Grundstück und unverbaubaren Ausblick Aber dazu müsste ich hier in der Region auch um die 1 Mio.€ investieren, was wir weder wollen noch können...War gar nicht böse gemeint. Verstehe ich mit dem Budget.
Nah am Nachbarn ist für mich voll OK. Aber auf einer Ebene und nicht von oben herab. Meine Meinung dazu.
Bin gespannt was nun bei euch erlaubt ist.
Slava_S16.11.18 16:26
Mbk84 schrieb:
...grundsätzlich haben in dem Gebiet aber wohl schon mehrere direkt an die Garage des Nachbarn einen Keller gebaut, ohne dass dabei etwas größeres schief gelaufen ist.Vorsicht, der Mitarbeiter könnte von Fällen berichten die in der korrekten Reihenfolge gebaut wurden. Zuerst der Keller und dann erst die Garage des Nachbarn. In deinem Fall ist es andersherum, leider.Ähnliche Themen