Gemeinde möchte Anteile meines Grundstücks erwerben?!

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E

Escroda

Irgendwas stimmt da nicht.
Sehe ich genauso.
Das hat schon alles seine Ordnung, der Notar prüft, ob eine Grundschuld oder ein Vorkaufsrecht im Grundbuch steht. Ist hier die Gemeinde (oder jemand anderes) vermerkt, gilt eine Frist von vier Wochen, das Vorkaufsrecht in Anspruch zu nehmen. Geschieht, das nicht, gilt es als Verzeicht.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages sollte der Notar unverzüglich die Gemeinde über den Kaufvertrag unterrichten, damit diese prüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und wenn ja, ob sie es ausüben will. Entweder hat der Notar gepennt oder Du hast ausdrücklich darauf verzichtet, diese Erklärung abzuwarten. Beides ist dann pP. Im ersten Fall müsstest Du prüfen, ob der Notar schadenersatzpflichtig ist.
Daraufhin wurde der Verkauf ganz normal abgewickelt, was auch eine Benachrichtigung der Gemeinde mit sich bringt.
Und gerade diese Benachrichtigung steht ganz am Anfang, vor der ganz normalen Kaufabwicklung. Dann entstehen nämlich keine zusätzlichen Kosten, da die Gemeinde in den Kaufvertrag einsteigt und somit auch sämtliche Gebühren bezahlt.
 
F

freefall

Sehe ich genauso.

Nach Unterzeichnung des Kaufvertrages sollte der Notar unverzüglich die Gemeinde über den Kaufvertrag unterrichten, damit diese prüft, ob ein gesetzliches Vorkaufsrecht besteht und wenn ja, ob sie es ausüben will. Entweder hat der Notar gepennt oder Du hast ausdrücklich darauf verzichtet, diese Erklärung abzuwarten. Beides ist dann pP. Im ersten Fall müsstest Du prüfen, ob der Notar schadenersatzpflichtig ist.

Und gerade diese Benachrichtigung steht ganz am Anfang, vor der ganz normalen Kaufabwicklung. Dann entstehen nämlich keine zusätzlichen Kosten, da die Gemeinde in den Kaufvertrag einsteigt und somit auch sämtliche Gebühren bezahlt.
Achtung, es gibt einen Unterschied zwischen "über den Verkauf informieren" und "eine Kopie des Kaufvertrags zusenden".
Die Einzigen, die in meinem Fall gepennt haben, sind die Herrschaften von der Gemeinde.
Die Gemeinde wurde im Zuge der Unterzeichnung des Kaufvertrags informiert, das habe ich schriftlich.

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gemeinde das Recht hat, den Kaufvertrag anzufordern, hierfür ist meines Wissens keine Frist definiert.
Sobald der Kaufvertrag mit Einverständnis vom Verkäufer und Käufer vom Notar zur Gemeinde geschickt wurde, hat diese zwei Monate Zeit, in den Kaufvertrag einzugreifen, wie bereits in meinem vorhergehenden Post geschrieben aber nur unter gewissen Umständen.
 
E

Escroda

Die Einzigen, die in meinem Fall gepennt haben, sind die Herrschaften von der Gemeinde.
Sehe ich nicht so. §28 Baugesetzbuch:
(1) Der Verkäufer hat der Gemeinde den Inhalt des Kaufvertrags unverzüglich mitzuteilen.
das habe ich schriftlich.
Ist also geschehen.
Besteht ein Vorkaufsrecht nicht oder wird es nicht ausgeübt, hat die Gemeinde auf Antrag eines
Beteiligten darüber unverzüglich ein Zeugnis auszustellen.

Wurde der Antrag gestellt? Hast Du ein Zeugnis erhalten? Wenn Du beides mit "ja" beantworten kannst, hat die Gemeinde gepennt und ihr Vorkaufsrecht verwirkt.
Hast Du kein Zeugnis erhalten, ist es dein Risiko irgendwelche Schritte voranzugehen.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Gemeinde das Recht hat, den Kaufvertrag anzufordern, hierfür ist meines Wissens keine Frist definiert.
Wurde die Gemeinde über das bestehen eines Kaufvertrages informiert, hat sie zwei Monate Zeit einen Bescheid zuzustellen.
(2) Das Vorkaufsrecht kann nur binnen zwei Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags durch Verwaltungsakt gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.
 
F

freefall

Wurde der Antrag gestellt? Hast Du ein Zeugnis erhalten? Wenn Du beides mit "ja" beantworten kannst, hat die Gemeinde gepennt und ihr Vorkaufsrecht verwirkt.
Das ist ein guter Punkt, danke dafür!
Nachdem der Notar im Auftrag des Verkäufers den Bescheid über den Verkauf an die Gemeinde versendet hat, hätte er eigentlich die Zustellung des Zeugnises abwarten müssen, bevor er mir die Freigabe für die Zahlung mitteilt.

Nachdem ich bereits Mitte August - zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung - den Bescheid vom Notar erhalten habe, dass er mir "grünes Licht" für die Zahlung der ersten 50% der Kaufsumme gibt, habe ich den Betrag natürlich umgehend überwiesen. Zudem natürlich auch sämtliche, bis heute bei mir ankommenden Rechnungen für Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühren etc. beglichen.
Ein Zeugnis von der Gemeinde oder der gleichen, habe ich nie zu Gesicht bekommen.

Von der Tatsache, dass ich auf ein Zeugnis der Gemeinde warten muss, hatte ich als Laie bis dato keine Kenntnis. Ich war der Meinung, dass genau wegen solcher Kniffe für die Abwicklung von Immobilienkäufen ein Notar benötigt wird.
Vielleicht ist genau das auch der Grund, warum sich der Notar momentan so bedeckt hält...
Werde versuchen, die Tage mal einen persönlichen Termin mit ihm zu vereinbaren.
 
E

Escroda

hätte er eigentlich die Zustellung des Zeugnises abwarten müssen
So sollte es sein.
Ein Zeugnis von der Gemeinde oder der gleichen, habe ich nie zu Gesicht bekommen.
Weil es das ja auch nicht gibt. Die Gemeinde will ja ihr Vorkaufsrecht ausüben.
Ich war der Meinung, dass genau wegen solcher Kniffe für die Abwicklung von Immobilienkäufen ein Notar benötigt wird.
Unter anderem. Er ist dein Auftragnehmer, Du bezahlst ihn und er sollte in deinem Sinne handeln.
Werde versuchen, die Tage mal einen persönlichen Termin mit ihm zu vereinbaren.
Dann hoffe mal, dass Du danach nicht noch einen Termin bei einem Juristen brauchst.
Sollte der Notar tatsächlich der Schuldige sein, kann er es vielleicht bei den jetzt noch notwendigen Verhandlungen mit der Gemeinde wieder gut machen.
 
Zuletzt aktualisiert 27.04.2024
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