Grundrissplanung kurz vor Bauantragsstellung

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R.Hotzenplotz

Das Gutachten kommt erst morgen oder am Montag. Aber ich hatte den Gutachter eben kurz am Telefon.

Es ging noch mal um die angeblich notwendige 200cm Durchgangshöhe an der Balkontür im OG. Er sagte, man dürfe sich da nicht vertun - es gehe dabei nicht um den Fluchtweg aus dem Haus heraus, da sind die Maße vorgeschrieben, die der GU angibt - nein ihm geht es nun um den umgekehrten Weg. Den Fluchtweg vom Balkon um ins Treppenhaus zu kommen. Und da gelten 200cm und das werde er auch so formulieren und rechtlich darlegen.

Also ist noch ein Fünkchen Hoffnung da, dass sie die Balkontüren neu ausführen müssen. Da dann auch die ganze Front passen muss, würde ich das auch für alle Fenster dort erwarten oder sogar für die ganze Etage. Aber ich glaube da noch nicht ganz dran.
 
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Otus11

Nur ist die DT eben keine „öffentliche Verkehrsfläche“, wie es Para. 5 der Landesbauordnung statuiert - und dies eben auch nur für den Zugang zum Grundstücken., nicht zu / aus dem Haus.

Aber warten wir mal die Begründung ab.
 
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R.Hotzenplotz

Wenn das keine Substanz hat, darf man den Sachverständigen ja nicht mehr beauftragen. Da wird ne Rechnung über 500-600 Euro kommen und wenn dann Mumpitz dabei heraus kommt, dann mache ich das nicht mehr.

Der Bauunternehmer ist auch sicher, dass er mit der Gebäudedämmung keinen Fehler gemacht hat, wie es der Gutachter sagt.
 
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R.Hotzenplotz

So würde die Ausführungsplanung der Terrasse alternativ aussehen.

Kopfhöhe ohne diese Veränderung 192cm.

Sie schlage nun vor:
- Kopfhöhe auf 200cm erhöhen, indem eine höherwertigere Dämmung ausgeführt wird
- 2%iges Gefälle stufenweise auf 1% reduzieren (dies ist eine Abweichung der DIN und muss von mir schriftlich bestätigt werden)
- noch nicht quantifizierte Mehrkosten für die Maßnahme angekündigt

Das hier haben sie mir verlinkt.
DIN 18531

grundrissplanung-kurz-vor-bauantragsstellung-264719-1.JPG
 
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Sondelgeher12

Das soll nicht großkotzig klingen, ich denke auch wie 90% der Bauherren wusstest du es nicht anders:
Alles was hier so passiert ist darin begründet, dass man sich einen richtigen Architekten und eine Ausführungsplanung gespart hat. Warum man sich bei einem so teuren Haus aber nicht mal darüber informiert wie geplant wird, bzw. welche Vor- und Nachteile die Möglichkeiten mit sich bringen verstehe ich nicht ganz.
Also ich klinke mich erst jetzt in den Thread ein, keine Ahnung daher was zuvor alles passiert ist, bevor das Desaster mit den Terrassentüren aufkam...

Aber das ganze Bashing hier a la: hättest du doch mal besser......finde ich nicht ganz angebracht.

In den Ballungsräumen ist bauen einfach mega teuer und auch wir hier in Bayern hatten das Problem überhaupt einen Architekten zu finden, der uns innerhalb 1 Jahres(!) überhaupt mal einen Termin zum Vorgespräch gibt....

Bei uns lief es andersherum, wir wollten zum GU. Wir wollten eben NICHT 24 Stunden Werkspläne lesen, uns da selber einlesen, für ALLES verantwortlich sein. Hut ab vor den Leuten die das machen, aber das muss man psychisch auch erst mal durchstehen neben Arbeit und vielleicht Familie mit kleinen Kindern etc. pp...

Als das Parallelangebot von dem Modell : Einzelvergabe und Begleitung mit Baubetreuer dann fast 80.000 Euro günstiger war, bei höherwertiger Ausstattung , war der Plan beim GU aber schon gezeichnet.

U was mir hier generell nicht in den Kopf geht: hier hat sich NIEMAND bereiterklärt irgendwelche Grundrisse zu zeichnen einfach mal so . Wir hätten überall eine Entwurfsplanung zahlen müssen, und da das teuer ist, kann ich das nicht mal eben bei 3 Anbietern machen und dann einfach mal den schönsten Grundriss auswählen.

Aufgrund des Plans vom Architekten des GUs haben wir auch überhaupt erst Angebote bekommen, anders lies sich niemand auf auch nur irgendeine Schätzung der Kosten ein.

Als der Plan fertig war , war eben der GU so viel teurer und es wurde die Einzelvergabe mit Baubetreuer.

Ja und jetzt gibt es Medienbrüche ( der Architekt vom GU hat ja nur den Entwurfsplan gemacht, ein anderer Architekt dann aber den Eingabeplan....) ja und damit gibt es einen Haufen Probleme.

Ja hinterher kann man sich immer einfach hinstellen und sagen: hättest du doch....ja ich hätte 80.000 mehr investieren können, aber wer sagt mir dass es mit dem GU alles reibungslos gelaufen wär.....

Ich hab mir unsere Pläne 20.000 mal angesehen, du KANNST einfach nicht alles sehen , vielleicht findest nur 70% oder wenn du dich aufgibst u nichts anderes machst 90%....aber es bleibt ein Rest.

Deswegen Hotzenplotz: kein hätte doch....du hast alles getan was in deiner Macht stand. Und Handwerker sagen dir leider auch eben nicht immer alles, so wie man es sich als Laie vielleicht wünscht.

Ich dachte auch es liefe so ab: Also wenn sie das u das jetzt ändern, denken sie daran, dass sie dann aber xyz als Nachteil haben...

Nein das sagt dir keiner, es wird gemacht wenn es keinen Aufwand mehr macht und ansonsten wird am liebsten der einfachste Weg gegangen...

Mir wollte einer ne Leitung Sanitär durch die Außenwand verlegen....DA kann ich als Laie selber erkennen, dass der mich jetzt gerade veräppelt u nur den Weg geht der für ihn der leichteste ist...

Bei anderen Dingen kann ich das aber nicht.....
 
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Otus11

- 2%iges Gefälle stufenweise auf 1% reduzieren (dies ist eine Abweichung der DIN und muss von mir schriftlich bestätigt werden)
Die FlachdachRL- sieht mindestens 2 Gefälle vor - aus gutem Grund.

In Zeiten von zunehmenden Starkregenereignissen ist der Punkt heikel (und die gewünschte Freizeichnung - aber bitte erst nach hinreichender schriftlicher Aufklärung über die Folgen durch den Planer / GU - hat schon Ihre Berechtigung). Man macht damit sein Objekt zum Versuchskaninchen. Kann gutgehen, kann aber auch schiefgehen.

Folgen von 1 % aus meiner Sicht:
- Wasser läuft langsamer ab
- staut sich dadurch höher auf (nimmt die 2. Notentwässerung dass dann noch auf?)
- Beläge (Fliesen?) vermoosen schneller / ggf. Kalkflecken im Sommer; bei Holz droht darunter der stehende Mückentümpel...

Unklar ist auch, wohin das Gefälle ausgebildet werden soll (Grundsatz: Weg vom Haus). Wo sind die Abläufe? Zuvor sollte auch geprüft werden, ob es im Bestand bereits ein Kontergefälle gibt.
(Glasmurmel-Test auf glattem Boden...).

Am Rande :
Auch die Attikaverblechung der kleinen Brüstungsmauer rechts sollte ein Gefälle haben. Zeichnung weist das noch nicht auf.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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