Zulässige Dachneigung im 3. und 4. Giebel?

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zehn0813

zehn0813

Hallo zusammen!

Wir planen derzeit ein Einfamilienhaus in NRW. Das Haus sah bisher ein Satteldach mit einer Dachneigung von 47° vor. Dazu ein 3. Giebel mit der gleichen Dachneigung.
Dieser ist uns aber etwas zu klein und soll nun doch mehr ein klassischer Friesengiebel sein. Sprich die Firsthöhe soll höher werden und folglich die Dachneigung steiler (der Erker über dem der Giebel steht soll nicht breiter werden).

Wie verhält es sich da mit der zulässigen Dachneigung?

Die Firsthöhe des 3. Giebel soll immer noch niedriger sein, als die Firsthöhe des Hauptdaches. Laut Bebauungsplan ist für das Hauptdach eine Dachneigung von 38°-48° zulässig. Weitere Vorschriften macht der Bebauungsplan nicht. Außer für Garagen.

Gehört das Dach eines 3. und 4. Giebels zum Hauptdach oder ist es ein untergeordnetes Dach und dem entsprechend von der Vorschrift im Bebauungsplan ausgenommen?

Vielleicht kann uns ja einer weiter helfen.

Vielen Dank und Gruß,
zehn0813
 
E

Escroda

Gehört das Dach eines 3. und 4. Giebels zum Hauptdach oder ist es ein untergeordnetes Dach und dem entsprechend von der Vorschrift im Bebauungsplan ausgenommen?
Das kommt auf die Wahrnehmung eines objektiven Betrachters an. Wenn die Dachaufbauten aus Sicht eines erdachten sachkundigen Betrachters nicht mehr als untergeordnet erscheinen, sondern als selbstständige Bauteile, unterliegen sie den gleichen Einschränkungen wie die Hauptanlage. Das trifft auf Zwerchhäuser regelmäßig zu. Bei Gauben sind die Grenzen fließend und führen oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Bauherr/Architekt und Genehmigungsbehörde.
Spricht der Bebauungsplan tatsächlich nur vom "Hauptdach"? Kannst Du mal den genauen Wortlaut zitieren?
 
Nordlys

Nordlys

Anruf beim Kreisbauamt, Termin machen, hinfahren, schildern, ich tippe, das lassen die durchgehen. Alternative, Gaubenwände höher ziehen und flacher geneigten Kapitänsgiebel nehmen. Ich meine jedoch, dass das nicht nötig sein wird. Rede mal mit denen. Karsten
 
zehn0813

zehn0813

Anruf beim Kreisbauamt, Termin machen, hinfahren, schildern, ich tippe, das lassen die durchgehen. Alternative, Gaubenwände höher ziehen und flacher geneigten Kapitänsgiebel nehmen. Ich meine jedoch, dass das nicht nötig sein wird. Rede mal mit denen. Karsten
Danke.
Den Kapitän haben wir ja jetzt. Gefällt uns aber nicht.
Montag hab ich nen Termin mit dem Architekten. Der wirds wissen.
Wollte mich nur vorab schon mal selbst etwas schlau machen. So wirklich was gefunden hat Onkel Google aber nicht.
 
11ant

11ant

Sprich die Firsthöhe soll höher werden und folglich die Dachneigung steiler (der Erker über dem der Giebel steht soll nicht breiter werden). [...] Die Firsthöhe des 3. Giebel soll immer noch niedriger sein, als die Firsthöhe des Hauptdaches.
Neigung steiler, Höhe nicht mehr: da ist Basis nicht breiter praktisch auch schon vorgegeben. Wo dann dabei mehr Platz herkommen soll, ist mir schleierhaft. Neigung steiler hat ja nur wenig Spiel (halbe Haustiefe minus Zwerchhausbreite). Von wie viel spräche man denn da ?

Firsthöhe Kapitänsgiebel mehr als Firsthöhe Hauptdach sähe auch merkwürdig aus.

Den Kapitän haben wir ja jetzt. Gefällt uns aber nicht.
Und warum dann lieber noch kapitäner - das klingt mir unlogisch. Mehr Platz gäbe es so eher, wenn der dritte Giebel flacher wäre, durch "Kniestock" im Giebel. Ist bei so überspitzem Hauptdach aber auch optisch nicht der Burner.

Er spricht von Dachneigung des Hauptgebäudes. Also nicht von "Hauptdach".
Das ist ein anderes Paar Schuhe und betrifft eher die Garage, die dann flacher bedacht sein darf.
 
Zuletzt aktualisiert 03.08.2025
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