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Schachliebe
Elterngeld sind 65% und nicht 67% des vorherigen Nettos..Elterngeld gibt es 67% des Netto der 12 Monate vor Geburt, maximal 1.800 EUR. Elterngeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, d.h. es wir bei der Steuererklärung als Lohnersatzleistung aufs zvE aufgeschlagen, um einen neuen, höheren Steuersatz zu ermitteln, mit dem dann das zvE versteuert wird.
Danach beide in Vollzeit? Viel Spaß, ihr stellt euch das mit nem 1jährigen sehr einfach vor. Soll das Kleinkind täglich 10 Stunden in die Krippe? Sowas funktioniert nur da, wo es aus finanziellen Gründen unbedingt muss.
Beim zweiten Kind ist das Elterngeld dann geringer, weil ja einer in Teilzeit gegangen ist. Und mit 2 Kindern im Abstand von 2 Jahren könnt ihr das mit der Vollzeit komplett vergessen.
Meine Meinung. Wer mit diesem Einkommen so plant, dass die Kids beide 8-10 Stunden täglich in Krippe, KiTa oder Schule/Hort müssen... der sollte lieber kein Haus bauen bzw. deutlich kleiner. Ich bin durchaus ein großer Freund davon, dass Kinder in solche Einrichtungen gehen und auf andere Kinder treffen, 6, 7 Stunden... aber bitte nicht 8-10 Stunden täglich, damit es die Villa werden kann, statt ein normales Haus.
Beim zweiten Kind ist es unter unseren Umständen problemlos möglich wieder den vollen Elterngeldsatz zu bekommen..
Wer hat was von beide 100% gesagt? Es steht mehrfach in meinen Kommentaren das Arbeitszeitreduktion angedacht ist bzw. das mit 150% gemeinsamer Arbeitszeit gerechnet wird. Und mit diesen 150% kommen wir inkl. Kindergeld (und anstehenden fixen Stufenaufstiegen) auf ziemlich genau 7k Netto.
Ich verstehe insgesamt einfach nicht woher die (und dazu noch anhand von falschen Annahmen getroffene) harsche Kritik kommt.